Evangelische Schulstiftung in der EKBO - Rahmenvereinbarung IT-Ausstattung BRB Digitalpakt Schule FR 210200 Referenznummer der Bekanntmachung: 06/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10249
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schulstiftung-ekbo.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Evangelische Schulstiftung in der EKBO - Rahmenvereinbarung IT-Ausstattung BRB Digitalpakt Schule FR 210200
Lieferung von Touchboards + Zubehör für den Schulbetrieb
Geschäftsstelle der Evangelischen Schulstiftung in der EKBO Georgenkirchstraße 69 10249 Berlin Die Hardware wird direkt an die Schulen in verschiedenen Orten in Brandenburg geliefert.
Die Ausschreibung erfolgt aufgrund des DigitalPakt Schule 2019-2024 Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die ILB zur Umsetzung des Digital-Pakts Schule 2019-2024 vom 31. Juli 2019.
Ziel der Förderung ist es, für eine Verbesserung der digitalen Infrastruktur sowie der technischen Ausstattung der Schulen und deren Administration zu sorgen.
Bei dem vorliegenden Vertrag handelt es sich um einen Rahmenvertrag mit einer festen Gesamtvertragslaufzeit bis zum 24.05.2024. Auf Basis dieses Vertrages vergibt der Auftraggeber Einzelaufträge mittels Abrufes für die Lieferung bestimmter Mengen an Hardware.
Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung liegt bei [Betrag gelöscht] Euro/netto. Die Mindestabnahmemenge liegt bei [Betrag gelöscht] Euro/netto
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Evangelische Schulstiftung in der EKBO - Rahmenvereinbarung IT-Ausstattung BRB Digitalpakt Schule FR 210200
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 9341880
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.vs.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Stiftungssitz ist Potsdam.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNARZ91
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.