Kooperativer Wiesenvogelschutz in Bremen 2022-2024
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28203
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bund-bremen.net
Abschnitt II: Gegenstand
Kooperativer Wiesenvogelschutz in Bremen 2022-2024
Das in Bremen entwickelte Gelege- und Kükenschutzprogramm für gefährdete Wiesenlimikolen soll fortgeführt werden. Neben Artenschutzmaßnahmen stehen habitatverbessernde und prädationsmindernde Maßnahmen im Fokus des kooperativen Vorhabens. Die Aufgaben der Umsetzung im Gelände werden an gebietsbezogene qualifizierte Biolog*Innen oder andere geeignete Fachplaner*Innen vergeben. Der/die Bewerber*in verfügt über eine sehr gute ornithologische sowie naturschutzfachliche Qualifikation, fundierte Kenntnisse im Wiesenvogelschutz sowie kommunikative Fähigkeiten und soll mit den vor Ort tätigen Akteuren, insbesondere mit den Landwirten und Jägern etc. im engen Kontakt stehen. Durch die örtliche Vernetzung und enge Abstimmungen wird die Akzeptanz der Maßnahmen erhöht, was aufgrund der Rahmenbedingung, dass ein Großteil der Maßnahmen auf Privatland in Kooperation mit den Eigentümern/Nutzern umgesetzt werden soll, einer der wichtigsten Punkte für den Erfolg des Programms darstellt.
Kooperativer Wiesenvogelschutz und Habitatverbesserung gefährdeter Wiesenvögel im LSG Blockland
Bremen: Landschaftsschutzgebiet Blockland
Fachliche Projektleitung; Durchführung der Planung und Abstimmung der Maßnahmen; Mitwirkung bei einer Abstimmungsrunde mit Landwirten sowie bei einer Geländeexkursion; Hofbesuche für Einzelgespräche mit Landwirten zur Maßnahmenabstimmung; Fortlaufendes Erstellen von Maßnahmenkarten; Koordination und Durchführung der Gelege- und Kükenschutzeinsätze im Blockland: das Sondieren, Markieren und Sichern möglichst vieler Schutzobjekte (Brutplätze, Jungvögel); das Installieren von Nestschutzgittern, das temporäre Ausgrenzen wichtiger und empfindlicher Brutbereiche aus der Nutzung, das Einrichten überlebenswichtiger Fluchtstreifen bzw. Rückzugsräume für Jungvögel, das Organisieren, Abstimmen und Begleiten wiesenvogelfreundlicher Mähverfahren auf Flächen, die für die Kükenaufzucht von aktueller Bedeutung sind, das gezielte Abschleppen brutverdächtiger Grünlandflächen mit langen Seilen kurz vor Durchführung der Mahd zur Lokalisierung versteckter Brutplätze v.a. von Uferschnepfen, Brachvögeln und Rotschenkeln; das Überwachen von Brutplätzen und wichtiger Wiesenvogel-Standorte mithilfe von Fotofallen; Regelmäßige Absprachen mit Jägern zum Prädationsmanagement sowie Unterstützung bei der Planung jagdlicher Sofortmaßnahmen; Lokales Vernässen von Grünland und Bewässern von Blänken bzw. Flutmulden als Maßnahme zur Förderung der Ansiedlungs- und Reproduktionserfolge; Koordination, Planung und Abstimmung von biotopverbessernden Maßnahmen; Prädationsmanagement; Erprobung Wärmebildtechnik; Unterstützung beim Brachvogelmonitoring; Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen.
ja, unter der Voraussetzung, dass das Projekt verlängert wird und die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, sowie keine anderen Gründe dagegen sprechen
ELER Programm Niedersachsen/Bremen: Förderrichtlinie "Spezieller Arten- und Biotopschutz SAB" RegNr. 276 03 011 000 0086
Kooperativer Wiesenvogelschutz und Habitatverbesserung gefährdeter Wiesenvögel im LSG Niedervieland
Bremen: Landschaftsschutzgebiet Niedervieland
Abstimmung der Maßnahmen; Mitwirkung bei einer Geländeexkursion; Hofbesuche für Einzelgespräche mit Landwirten zur Maßnahmenabstimmung; Fortlaufendes Erstellen von Maßnahmenkarten; Durchführung der Gelege- und Kükenschutzeinsätze im Niedervieland: das Sondieren, Markieren und Sichern möglichst vieler Schutzobjekte (Brutplätze, Jungvögel); das Installieren von Nestschutzgittern, das temporäre Ausgrenzen wichtiger und empfindlicher Brutbereiche aus der Nutzung, das Einrichten überlebenswichtiger Fluchtstreifen bzw. Rückzugsräume für Jungvögel, das Organisieren, Abstimmen und Begleiten wiesenvogelfreundlicher Mähverfahren auf Flächen, die für die Kükenaufzucht von aktueller Bedeutung sind, das gezielte Abschleppen brutverdächtiger Grünlandflächen mit langen Seilen kurz vor Durchführung der Mahd zur Lokalisierung versteckter Brutplätze v.a. von Uferschnepfen, Brachvögeln und Rotschenkeln; das Überwachen von Brutplätzen und wichtiger Wiesenvogel-Standorte mithilfe von Fotofallen; Regelmäßige Absprachen mit Jägern zum Prädationsmanagement sowie Unterstützung bei der Planung jagdlicher Sofortmaßnahmen; Lokales Vernässen von Grünland und Bewässern von Blänken bzw. Flutmulden als Maßnahme zur Förderung der Ansiedlungs- und Reproduktionserfolge; Koordination, Planung und Abstimmung von biotopverbessernden Maßnahmen; Prädationsmanagement; Unterstützung beim Brachvogelmonitoring; Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen.
ja, unter der Voraussetzung, dass das Projekt verlängert wird und die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, sowie keine anderen Gründe dagegen sprechen
ELER Programm Niedersachsen/Bremen: Förderrichtlinie "Spezieller Arten- und Biotopschutz SAB" RegNr. 276 03 011 000 0086
Kooperativer Wiesenvogelschutz und Habitatverbesserung gefährdeter Wiesenvögel im LSG Oberneulander Wümmewiesen
Bremen: LSG Oberneulander Wümmewiesen
Abstimmung der Maßnahmen; Mitwirkung bei einer Abstimmungsrunde mit Landwirten sowie bei einer Geländeexkursion; Hofbesuche für Einzelgespräche mit Landwirten zur Maßnahmenabstimmung; Fortlaufendes Erstellen von Maßnahmenkarten; Durchführung der Gelege- und Kükenschutzeinsätze in Oberneuland: das Sondieren, Markieren und Sichern möglichst vieler Schutzobjekte (Brutplätze, Jungvögel); das Installieren von Nestschutzgittern, das temporäre Ausgrenzen wichtiger und empfindlicher Brutbereiche aus der Nutzung, das Einrichten überlebenswichtiger Fluchtstreifen bzw. Rückzugsräume für Jungvögel, das Organisieren, Abstimmen und Begleiten wiesenvogelfreundlicher Mähverfahren auf Flächen, die für die Kükenaufzucht von aktueller Bedeutung sind, das gezielte Abschleppen brutverdächtiger Grünlandflächen mit langen Seilen kurz vor Durchführung der Mahd zur Lokalisierung versteckter Brutplätze v.a. von Uferschnepfen, Brachvögeln und Rotschenkeln; das Überwachen von Brutplätzen und wichtiger Wiesenvogel-Standorte mithilfe von Fotofallen; Regelmäßige Absprachen mit Jägern zum Prädationsmanagement sowie Unterstützung bei der Planung jagdlicher Sofortmaßnahmen; Lokales Vernässen von Grünland und Bewässern von Blänken bzw. Flutmulden als Maßnahme zur Förderung der Ansiedlungs- und Reproduktionserfolge; Koordination, Planung und Abstimmung von biotopverbessernden Maßnahmen; Prädationsmanagement; Unterstützung beim Brachvogelmonitoring; Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen.
ja, unter der Voraussetzung, dass das Projekt verlängert wird und die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, sowie keine anderen Gründe dagegen sprechen
ELER Programm Niedersachsen/Bremen: Förderrichtlinie "Spezieller Arten- und Biotopschutz SAB" RegNr. 276 03 011 000 0086
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vorliegen einer Berufshaftpflicht mit Deckungssumme für Personenschaden von mind. 1 Mio. EUR (pro Schadensfall) und sonstige Schäden einschließlich Vermögensschäden von mind. 1 Mio. EUR (pro Schadensfall)
Angaben und Formalitäten die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Bezeichnung des Bewerbers mit Angabe der Rechtsform und der Vertretungsverhältnisse
2. Eigenerklärung des Bewerbers, ob und auf welche Weise er wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammen arbeitet (§4 Abs. 2 VOF).
3. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber zuzurechnen ist, wegen einer der in § 4 Abs. 6 VOF genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt wurde.
4. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 9 VOF vorliegen
5. Auf Anforderung der Vergabestelle: Erklärung des Bewerbers über die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen, die die Leistungen tatsächlich erbringen. Diese Anforderung kann von Seiten der Vergabestelle auch nach Abschluss der Eignungsprüfung gestellt werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu vorstehenden Punkten 1. bis 5. Nachweise zu fordern.
Angaben und Formalitäten die erforderlich sind um die Eignungskriterien zu überprüfen:
1. Eigenerklärung der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistung.
2. Eigenerklärung zu Referenzprojekten, die mit der ausgeschriebenen Aufgabe vergleichbar sind und innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossen wurden oder noch andauern. Mit
- Projektbeschreibung
- Angabe der erbrachten Leistungen
- Angabe des Leistungszeitraums
- Benennung der maßgeblichen Projektleiter
- Nennung des Auftraggebers (Name, zuständiger Mitarbeiter, Anschrift und Telefonnummer)
Das Vorlegen von mindestens zwei mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbaren Referenzprojekten ist Mindestvoraussetzung.
Master of Science Naturwissenschaften; Dipl. Biolog*in; Dipl. Geograf*in; Dipl. Ing. Landschaftsplanung*in; Dipl. Agrarwirt(in) oder vergleichbare Qualifikation.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Mit dieser Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Die Bewerber erhalten eine Angebotsaufforderung zur Angebotsabgabe, aus der sich der weitere Verlauf des Verfahrens ergibt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen rechten nach §97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß §§107 ff GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
-der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die Aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewertung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den -Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewertung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzuverlässigkeit (vorstehend unter lit.B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]