Akkreditierungsportal für die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-130-FIS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dakks.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Akkreditierungsportal für die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)
Aufbau eines webbasierten Akkreditierungsportals, welches den Akkreditierungsprozess effizienter gestalten und beschleunigen soll. Über das Portal soll zukünftig der gesamte Antragsprozess und nachgelagerte Akkreditierungsprozess digital und OZG-konform abgewickelt werden.
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Hauptziel des OZG ist es, den elektronischen Gang zur Behörde unkompliziert und sicher zu gestalten. Für die DAkkS bedeutet das die Digitalisierung des Akkreditierungsverfahrens in einem Portal.
Das Ziel der hier gegenständlichen Ausschreibung ist der Aufbau eines webbasierten Akkreditierungsportals, welches den Akkreditierungsprozess effizienter gestalten und beschleunigen soll. Über das Portal soll zukünftig der gesamte Antragsprozess und nachgelagerte Akkreditierungsprozess digital und OZG-konform abgewickelt werden. Die Konzeption und Umsetzung erfolgen als werkvertragliche Leistung zu einem agilen Festpreis im Wege einer agilen Softwareentwicklung und sollen gegen Ende 2022 abgeschlossen sein.
Weiterentwicklung des Akkreditierungsportals
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Akkreditierungsportal für die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10997
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation im Rahmen des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über das
Deutsche Vergabeportal https://www.dtvp.de/.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMCRJC9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen
Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der AG zu rügen (§ 160 Absatz
3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber der AG gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die AG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für
Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB durch die AG
geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese
Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die AG; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.