U4 Grasbrook [ba] Referenznummer der Bekanntmachung: U4 Grasbrook

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE3RJ4U/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE3RJ4U
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

U4 Grasbrook [ba]

Referenznummer der Bekanntmachung: U4 Grasbrook
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71322300 Planungsleistungen für Brücken
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
71242000 Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung einer ca. 1.000 m langen Weiterführung der U-Bahn-Linie U4 von der bestehenden Haltestelle Elbbrücken auf den Grasbrook.

Diese Weiterführung der U4 soll das städtebauliche Entwicklungsgebiet des Grasbrooks erschließen und der erste Abschnitt einer für später geplanten Weiterführung nach Wilhelmsburg sein. Die Verlängerung hat sowohl eine herausragende städtebauliche Bedeutung für den neuen Stadtteil als auch eine wesentliche Bedeutung für die Integration des unmittelbaren bestehenden Umfeldes. Es bestehen zahlreiche Schnittstellen mit der Stadt- und Freiraumplanung zur Entwicklung des neuen Stadtteils.

Ziel des Wettbewerbs ist die Herausarbeitung einer Variante, die die Einbindung in den neuen Stadtteil und das bestehende Umfeld betrieblich, technisch, gestalterisch und wirtschaftlich optimal umsetzt.

Das Vergabeverfahren wird als nicht offener, zweiphasiger interdisziplinärer Realisierungswettbewerb für Ingenieure und Architekten mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gemäß SektVO ausgelobt.

Die Auslobung erfolgt in Anlehnung an die Richtlinie für Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg (RPW 2015) und ist an Ingenieure und Architekten gerichtet. Das Verfahren ist anonym. Die Verfahrenssprache ist deutsch.

Die Planungsaufgabe beinhaltet im Rahmen der Objekt- und Tragwerksplanung folgende wesentlichen Abschnitte:

- Neubau einer zweigleisigen Brücke über die Norderelbe mit einer Gesamtlänge von ca. 305 m. Am Bauwerk ist eine zusätzliche Geh- und Radwegverbindung als Mischverkehrsverbindung zu planen.

- Neubau einer ca. 370 m langen Rampen- und Viaduktstrecke mit zwei Streckengleisen und einer Kehr- und Abstellanlage mit bis zu zwei zusätzlichen Gleisen.

- Neubau einer Brücke über dem Moldauhafen mit einer Gesamtlänge von ca. 325m. Im südlichen Bereich dieser Brücke sind ist eine barrierefrei erschlossene, überdachte Haltestelle mit Mittelbahnsteig und einer Nutzlänge von ca. 125 m sowie ein Abschlussbauwerk zu planen. Unterhalb der Gleisanlagen der Brücke über dem Moldauhafen ist eine durchgehende Fuß- und Radwegverbindung zu planen. Über diese Verbindung erfolgt die Erschließung der Haltestelle, gleichzeitig soll hiermit die Verbindung für die quartiersübergreifende Stadtteilerschließung genutzt werden.

Der Wettbewerb wird in zwei Phasen durchgeführt. Im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb sollen zunächst 6 bis 8 Planungsteams als Teilnehmer für die erste Phase dieses Wettbewerbs ausgewählt werden. Die erste Phase dient zur Findung von Ideenkonzepten unter besonderer Beachtung der städtebaulichen Aspekte und der architektonischen Gestaltung (sieh IV.1.9)

Nach Beurteilung der in der ersten Phase eingereichten Arbeiten sollen durch das Preisgericht bis zu 3 Planungsteams durch das Preisgericht für die Teilnahme an der zweiten Phase des Verfahrens (Vertiefungsphase) ausgewählt werden. In der zweiten Phase soll das Schwergewicht auf der ingenieurtechnischen Vertiefung liegen. Die geforderte ingenieurtechnische Ausarbeitung muss der Tiefe einer Vorplanung entsprechen. Mit dem Wettbewerbsbeitrag der zweiten Phase reichen die Wettbewerbsteilnehmer auch eine Kostenschätzung für ihren Wettbewerbsbeitrag ein. Diese Kostenschätzung stellt im Falle einer späteren Beauftragung einen der Parameter für die Honorierung dar (siehe VI.3).

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Bauingenieure und Architekten

Der Wettbewerb soll zeitlich voraussichtlich wie folgt ablaufen:

11.03.2022: Eingang der Teilnahmeanträge

Anfang Mai 2022: Benachrichtigung der qualifizierten Teilnehmer über die Zulassung zum Wettbewerb

Mitte Mai 2022: Start der ersten Wettbewerbsphase mit Versand der Auslobungsunterlagen

Mitte August 2022: Abgabe der Wettbewerbsbeiträge für die erste Wettbewerbsphase

Mitte September 2022: Auswahl der 3 Teilnehmer für die zweite Wettbewerbsphase durch das Preisgericht und Start der zweiten Wettbewerbsphase

Ende Dezember 2022: Abgabe der Wettbewerbsbeiträge für die zweite Wettbewerbsphase und der Honorarangebote

Mitte Februar 2023: Preisgerichtsentscheidung.

Weitergehende Informationen und der Muster-Ingenieurvertrag werden mit den Auslobungsunterlagen zum Start der ersten Wettbewerbsphase an die Wettbewerbsteilnehmer versendet.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

0. Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag zwingend den ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogen sowie die geforderten Unterlagen und Nachweise termingerecht über das DTVP-Vergabeportal einzureichen (Ausschlusskriterium).

1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe). Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung (Vordruck 1A).

2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe). Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung (Vordruck 1A). Fakultativer Ausschluss des Bewerbers, wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt und hierfür keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird. Bei Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.

3. Nur für Bewerbergemeinschaften: Gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und bevollmächtigter Vertreter (Ausschlusskriterium). Vorlage einer entsprechenden und von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung (Vordruck 1G).

4. Nur für Bewerbergemeinschaften: Vorlage einer Eigenerklärung mit Angaben zu Auftragsanteilen in der Bewerbergemeinschaft (Vordruck 1H).

5. Bei Unterbeauftragungen: Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung und Angaben zur Leistungsbereitstellung bei Unterbeauftragungen (Vordruck 1B).

6. Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindest-Deckungssummen von 1,5 Mio EUR für Personenschäden und 0,3 Mio EUR für sonstige Schäden, jeweils 2-fach maximiert (Ausschlusskriterium).

7. Mindestjahresumsatz des Bewerbers in Höhe von 2,0 Mio EUR für die Leistungsbereiche Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung (§ 43 und § 51 HOAI) sowie 1,0 Mio EUR für den Leistungsbereich Objektplanung (§ 34 HOAI) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Ausschlusskriterium). Vorlage einer Eigenerklärung mit Angabe der entsprechenden tatsächlichen Umsätze des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren

8. Mindestanzahl von 20 Bauingenieur*innen für die Leistungsbereiche Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung (§ 43 und § 51 HOAI) sowie 10 Architekt*innen für den Leistungsbereich Objektplanung (§ 34 HOAI) beim Bewerber im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Ausschlusskriterium). Vorlage einer Eigenerklärung mit Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beim Bewerber tatsächlich festangestellten Bauingenieure und Architekten.

9. Nachweis der Erfahrung des Bewerbers in der Planung eines Brückenbauwerks über eine schiffbare Wasserstraße mit einer Einzelstützweite von mindestens 60 m als Nachweis für entsprechende Erfahrungen mit Planungsleistungen von Ingenieurbauwerken entsprechend § 43 HOAI und der Tragwerksplanung entsprechend § 51 HOAI (Ausschlusskriterium). Der Abschluss der Leistungsphase 3 entsprechend HOAI darf hierzu nicht vor dem 01.01.2014 gelegen haben

10. Nachweis der Erfahrung des Bewerbers in der Planung von vergleichbaren Projekten (Auswahlkriterium). Bewerber haben zu den folgenden Ziffern 10.1 bis 10.3 ihre entsprechenden Erfahrungen anhand von Referenzprojekten nachzuweisen. Als Bewertungsgrundlage sind diese Referenzprojekte anhand folgender Angaben / Inhalte darzustellen:

-Vorhabensbezeichnung

-Auftraggeber mit Ansprechpartner

-Bearbeitungszeitraum

-Kurzbeschreibung und zeichnerische Darstellung /Visualisierung

-erbrachte Leistungen entspr. HOAI

-eigene Leistungsanteile

-Baukosten

Es werden ausschließlich Referenzprojekte gewertet, bei denen der Abschluss der Leistungsphase 3 entsprechend HOAI nicht vor dem 01.01.2014 lag. Erfahrungen werden umso positiver bewertet, je vergleichbarer die Referenzen mit dem Planungsobjekt sind. Hierbei wird auch die architektonische Qualität mit der Integration in das jeweilige städtische Umfeld bewertet.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/03/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

In der zweiten Phase des Verfahrens stellt die Ausloberin eine Wettbewerbssumme von voraussichtlich 543.000,- Euro (netto) zur Verfügung, die als Preisgeld wie folgt aufgeteilt werden soll:

1. Preis 271.500,- Euro (netto)

2. Preis 162.900,- Euro (netto)

3. Preis 108.600,- Euro (netto)

Zusätzliche Bearbeitungshonorare oder Aufwandsentschädigungen sind in der zweiten Phase des Verfahrens nicht vorgesehen.

Die Preise werden nach Entscheidung des Preisgerichts zugeteilt.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Die Umsatzsteuer von derzeit 19 % ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers oder der Preisträgerin bis zur Höhe des zuerkannten Preises und der gewährten Aufwandsentschädigung nicht erneut vergütet; für Änderungen, Fortschreibungen oder Ergänzungen der Vorplanung, die nach dem Wettbewerb ggf. erforderlich werden und in diesem Fall zusätzlich ausgelobt werden, wird im Verhandlungsverfahren eine Pauschale angefragt.

In der ersten Phase des Verfahrens stellt die Ausloberin den Wettbewerbsteilnehmern eine Aufwandsentschädigung von voraussichtlich jeweils 62.500,-- Euro (netto) zur Verfügung, sofern die in der Auslobung definierten Leistungen vollständig erfüllt worden sind. Preisgelder werden in der ersten Phase des Verfahrens nicht ausgeschüttet.

Es handelt sich um einen Nichtoffen Wettbewerb

Mindestzahl: 6

Höchstzahl: 8

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Bewertung der Referenzprojekte erfolgt nach einem Punktesystem anhand der Kriterien

- Vergleichbarkeit mit dem zu planenden Bauprojekt

- Vergleichbarkeit mit den für das Bauprojekt zu erbringenden Leistungen

- Vergleichbarkeit mit der angestrebten Qualität in Hinblick auf die architektonischen Anforderungen

Zur Darstellung und Bewertung der Referenzprojekte wird auf den Auswahlbogen verwiesen, der auf der DTVP-Vergabeplattform beigefügt ist.

10.1 Darstellung eines vergleichbaren Referenzprojekts für die Planung eines Brückenbauwerks als Nachweis für entsprechende Erfahrungen mit Planungsleistungen von Ingenieurbauwerken entsprechend § 43 HOAI und der Tragwerksplanung entsprechend § 51 HOAI.

10.2 Darstellung eines vergleichbaren Referenzprojekts für die Planung eines Viaduktbauwerks als Nachweis für entsprechende Erfahrungen mit Planungsleistungen von Ingenieurbauwerken entsprechend § 43 HOAI und der Tragwerksplanung entsprechend § 51 HOAI.

10.3 Darstellung eines Referenzprojektes, das mit dem Planungsobjekt Haltestelle auf der Brücke über dem Moldauhafen vergleichbar ist, als Nachweis für entsprechende Erfahrungen mit Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude entsprechend § 34 HOAI, von Ingenieurbauwerken entsprechend § 43 HOAI und der Tragwerksplanung entsprechend § 51 HOAI.

11. Nachweis der Erfahrung des Bewerbers in der Planung eines vergleichbaren Bauprojektes unter Anwendung der Methode des Building Information Modeling (BIM) (Auswahlkriterium). Bewerber haben ihre entsprechenden Erfahrungen anhand eines Referenzprojektes nachzuweisen und dieses mit folgenden Angaben / Inhalten darzustellen:

-Vorhabensbezeichnung

-Auftraggeber mit Ansprechpartner

-Bearbeitungszeitraum

-Kurzbeschreibung

-Foto oder 3D-Darstellung des Bauwerks

-Erbrachte Leistungen

-eigene Leistungsanteile

-Baukosten

-Aufzählung der umgesetzten Anwendungsfälle mit Kurzbeschreibung

-Benennung der Umsetzungsart.

Erfahrungen werden umso positiver bewertet, je vergleichbarer sie mit der ausgeschriebenen Leistung sind. Die Bewertung des Referenzprojektes erfolgt nach einem Punktesystem gemäß dem Auswahlbogen.

1. Zur Ziffer III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Bewerber werden für den Wettbewerb zugelassen, wenn sie (1.) die in Ziffer III.1.10 genannten Anforderungen an die Teilnahme erfüllen, (2.) bei den dort genannten Auswahlkriterien mindestens 40 von 100 maximal erreichbaren Punkten (vergl. Auswahlbogen) erzielen und (3.) ihr Teilnahmeantrag bezüglich der Auswahlkriterien zu den 8 bestbewerteten (höchste Punktzahlen) aller eingereichten Teilnahmeanträge gehört. Aus sachlichen Gründen kann die Anzahl der Teilnehmer reduziert werden.

2. Zur Ziffer III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn Referenzen jeweils durch das Mitglied erbracht wurden, das für den entsprechenden Leistungsteil zuständig sein soll. Das Referenzprojekt muss nicht von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft erbracht worden sein.

3. Zu den Ziffern IV.3.3) Folgeaufträge und IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts:

Im Anschluss an den Wettbewerb soll für die Vergabe des darauffolgenden Dienstleistungsauftrages ein Verhandlungsverfahren, und zwar beschränkt auf die 3 Preisträger als Bieter, durchgeführt werden. Hierbei ist die Beauftragung der Objektplanung für Ingenieurbauwerke entsprechend den Leistungsphasen 3,4 und 6 HOAI (vergl. §§ 43 HOAI) und der Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke entsprechend den Leistungsphasen 3 und 6 HOAI (vergl. § 51 HOAI) in zwei Stufen vorgesehen. Wegen der städtebaulichen Bedeutung des Projektes sind in beiden Stufen zusätzliche Leistungen zur optischen Gestaltung der drei Bauabschnitte und besonders der Haltestelle auf der Brücke über dem Moldauhafen enthalten, die die spezifischen städtebaulichen Aspekte und Zusammenhänge besonders berücksichtigen. Die gestalterischen Elemente, die den prämierten Wettbewerbsbeitrag besonders prägen, sind daher in den jeweiligen Stufen weiter fortzuschreiben und in der Objekt- und Tragwerksplanung umzusetzen. Außerdem sind die städtebaulichen Aspekte und alle für den ästhetischen Gesamteindruck wesentlichen Vorgaben aus der gestalterischen Planung des Auftragnehmers in den Ausschreibungsunterlagen so darzustellen, dass diese bei einer Projektrealisierung von den ausführenden Unternehmen umgesetzt werden können. Wenn Änderungen, Fortschreibungen oder Ergänzungen der Vorplanung nach dem Wettbewerb erforderlich sind, werden diese ebenfalls beauftragt. Die Bearbeitung soll jeweils unter Anwendung der BIM-Methodik erfolgen.

Im Hinblick auf noch ausstehende Zuwendungsmittel für die weitere Bearbeitung nach Abschluss des Wettbewerbs können die vorgenannten Leistungsphasen zunächst nur optional beauftragt werden.

4. Im Auftragsfall wird das Honorar in Anlehnung an die HOAI jeweils mit dem Basishonorarsatz der Objektplanung und der Tragwerksplanung für die drei Bauabschnitte jeweils als ein Objekt sowie nach der Kostenschätzung, höchstens der Baukostenobergrenze, ermittelt. Die Honorarzone wird auf Basis des Wettbewerbsbeitrags jeweils einzeln für die Bauabschnitte festgelegt. Abweichend hierzu werden nach dem Wettbewerb ggf. beauftragte Leistungen der Leistungsphase 2 mit einer Pauschale vergütet.

5. Die Auftraggeberin behält sich im Verhandlungsverfahren vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

6. Ein Widerruf der Auslobung ist vorbehalten (§ 658 BGB).

7. Rückfragen von Interessenten und Bewerbern zu diesem Verfahren sind in schriftlicher Form über die DTVP-Vergabeplattform einzureichen.

Die Auftraggeberin hat die die D & K drost consult GmbH, Kajen 10, 20459 Hamburg, mit der Verfahrensbetreuung des Planungswettbewerbs beauftragt. Wettbewerbsbeiträge sind von den Teilnehmern direkt bei dem vorgenannten Unternehmen einzureichen.

Die Beurteilung durch das Preisgericht erfolgt nach den Kriterien:

1. Phase:

Städtebauliche Qualität:

- Bezug auf besondere städtebauliche Lage/Topographie

- Einfügen der Brückenbauwerke und der Haltestelle in das (zukünftige) städtebauliche und frei-räumliche Umfeld des Grasbrooks mit den umgebenden Wasserflächen

- Umgang mit der Freihafenelbbrücke

- Maßstäblichkeit der Bauwerke, Wirkung der Silhouetten und Proportionen

- Anbindung und Übergange zu angrenzenden Bereichen; Beachtung/Ausgestaltung der Wegeverknüpfungen für die Geh- und Radwegeverbindungen

- gute Integration von Raum- und Sichtbeziehungen der Funktionsplanung Grasbrook

Architektonische Gestaltung:

- Identitätsstiftende Gestaltung

- Übergreifende Gestaltungsidee für die einzelnen Bauwerke

- Gestaltungselemente (Material, Konstruktion)

- Gestalterische und räumliche Ausbildung der Brückentragwerke/Rampen- und Viaduktstrecke

- stadträumliche Qualität unter den Bauwerken/ Untersicht

- Haltestelle: Einfache Orientierung/optimaler Bewegungsablauf

- Haltestelle: Einsehbarkeit der Haltestelle (soziale Kontrolle)

- Haltestelle: Ausgestaltung der geforderten barrierefreien Erschließung

Statisch-konstruktive Gestaltung:

- Robustheit Tragwerk

- Robustheit gegenüber künftigen und parallelen Einflüssen aus der Umgebungsbebauung

- Bauliche Umsetzbarkeit

Unterhaltung:

- Wartung und Instandhaltung

- Zugänglichkeit

- Erneuerung

- Reinigung

Ökologische Qualität und Nachhaltigkeit:

Sowohl in der 1. als auch in der 2. Phase sind Lärmschutzmaßnahmen zur Minderung der Geräuschentwicklung aus dem U-Bahn-Betrieb auf die Umgebung vorzusehen, soweit dies unter Berücksichtigung der gestalterischen und konstruktiven sowie finanziellen Aspekte darstellbar ist.

2. Phase:

In der 2. Phase sollen die Arbeiten unter Beachtung der gestalterischen Gesichtspunkte hinsichtlich der ingenieurtechnischen Anforderungen weiter vertieft werden. Die betreffenden bereits zuvor relevanten Punkte sind nachstehend daher nochmals aufgeführt. Besonderes Gewicht ist auf die Kosteneingrenzung der Baumaßnahmen sowie deren spätere Unterhaltung und diesbezüglich belastbare Angaben zu legen.

Statisch-konstruktive Gestaltung:

- Robustheit Tragwerk

- Robustheit gegenüber künftigen und parallelen Einflüssen aus der Umgebungsbebauung

- Bauliche Umsetzbarkeit

Unterhaltung:

- Wartung und Instandhaltung

- Zugänglichkeit

- Erneuerung

- Reinigung

Lärmschutz:

Sowohl in der 1. als auch in der 2. Phase sind Lärmschutzmaßnahmen nach Vorgabe des Auftraggebers zu planen.

Baukosten:

- Bau-/Instandhaltungskosten

Informationen und Vorgaben zu den Leistungsinhalten der abzugebenden Arbeiten werden den Auslobungsunterlagen zu entnehmen sein, die vor der ersten Wettbewerbsphase an die Wettbewerbsteilnehmer versendet werden.

Der Auftraggeber behält sich vor, die vorgenannten Kriterien bis zum Versand der Auslobungsunterlagen noch zu ändern oder zu ergänzen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3RJ4U

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur

Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/02/2022