Abbruch, Böttcherkamp 181 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 202-21 CR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch, Böttcherkamp 181
An dem Geschwister Scholl Stadtteilschule, Böttcherkamp 181, 22549 Hamburg wird ein Bestandsgebäude komplett abgerissen.
Die Geschwister-Scholl-Stadtteilschule wurde in den 1970er Jahren errichtet. Das Schulgebäude setzt sich aus verschiedenen 1- bis 3-geschossigen Gebäudeteilen zusammen. Es wurde 1969-1971 als Stahlbetonskelettbau erbaut.
Auf dem südlichen Grundstücksteil wurde ein Neubau errichtet.
Nach dessen Fertigstellung wird die Schule in diesen umziehen, so dass das bestehende Gebäude abgebrochen werden kann. Das Bestandsgebäude ist dreigeschossig mit einer teilweisen Unterkellerung.
Die Baustelle wird bestückt über die bestehende Zufahrt über den Böttcherkamp. Hier gibt es keine Einschränkungen für den notwendigen Schwertransport.
Böttcherkamp 181, 22549 Hamburg
Abbruchmassen:
Bruttorauminhalt oberirdisch: ca. 75.000 m³
Grundfläche: 9.350 m²
BGF unterirdisch: ca. 15.500 m²
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: schnellstmöglich nach Beauftragung bis Mai 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abbruch, Böttcherkamp 181
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Anröchte
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59609
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]