ZuBa Stuttgart Hbf tief, Revitalisierung Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45538
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ZuBa Stuttgart Hbf tief, Revitalisierung
Stuttgart
ZuBa Stuttgart Hbf tief, Revitalisierung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ZuBa Stuttgart Hbf tief, Revitalisierung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70188
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
ZuBa Stuttgart Hbf tief, Revitalisierung
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
LÄA 45: ZULAGE für Stützenspachtelung mit hohen optischen Ansprüchen - Die Leistung wurde im Zuge der Stützensanierung der Stütze 17erforderlich, da hier eine defekte bauseitige Brandschutz - Tür (welchebauseits nicht in Stand gesetzt werden konnte) vorhanden war – dieseaber über die Bauphase kontrolliert / bewacht werden musste.
Da es sich hier um z.T. auch Stützen mit mehr als 3 m Höhe handelt konnten durch eine einheitliche Leistungsdurchführung (gleichzeitige Nutzung der Gerüste) und Leistungsbetreuchung (gleiche Bauleitung) Synergieeffekte genutzt werden. Zudem hätte ein Wechsel des AN dazu geführt, dass es zu erheblichen Verzögerungen im Leistungsablauf in der Totalsperrung der Station im Sommer 2021 gekommen wäre und die Leistungen in der Sperrpause somit nicht mehr ausführbar gewesen wären. Die Leistungen hätten dann im Nachgang unter Betrieb und unter Beeinträchtigung der Reisenden erfolgen müssen. Aufgrund der festgelegten Sperrpause von 6 Wochen hätte die Beauftragung eines neuen AN infolge der Vergabeprozesse der DB erst nach der geplanten Sperrpause erfolgen können. Durch die dann unter Betrieb zu erfolgende Ausführung hätten zusätzliche Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Reisenden erfolgen, sowie die Arbeitszeiten eher in die Nachtschichten verlegt werden müssen, was zu zusätzlichen Mehrkosten