Bf Remagen Ausbau von bauzeitlichen Streckentrenner / Schalter und Regulierung des Querfeldes im Bereich Bahnsteigdach am Bahnsteig 2/3. Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48124
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bf Remagen Ausbau von bauzeitlichen Streckentrenner / Schalter und Regulierung des Querfeldes im Bereich Bahnsteigdach am Bahnsteig 2/3.
Ausbau von bauzeitlichen Streckentrenner / Schalter und Regulierung des Querfeldes im Bereich Bahnsteigdach am Bahnsteig 2/3.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bf Remagen Ausbau von bauzeitlichen Streckentrenner / Schalter und Regulierung des Querfeldes im Bereich Bahnsteigdach am Bahnsteig 2/3.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13053
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bf Remagen
Ausbau von bauzeitlichen Streckentrenner / Schalter und Regulierung des Querfeldes im Bereich Bahnsteigdach am Bahnsteig 2/3.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13053
Land: Deutschland
NT02 (MKA05): Ausfallschicht bei Gründung
Im Zusammenhang mit der Regulierung des Quertragfeldes (Vergrößerung des Sicherheitsabstandes zwischen dem Dach Bahnsteig 2 und dem Quertragfeld) zwischen den OLA Masten 52–31 und 52–32 in Remagen, muss ein neuen OLA Mast N52-32b gegründet bzw. aufgestellt werden. Für diese Arbeiten sind Sperrpausen angemeldet und genehmigt worden.
Aufgrund einer parallellaufenden Baumaßnahme hat der zuständige Fahrdienstleiter keine Genehmigung für die Gleissperrung bzw. für die Abschaltung der Oberleitung erteilt somit fiel die komplette Schicht aus.
Die Leistungen die mit dem Schichtausfall verbunden sind, sind dem Grunde nach berechtigt.