Rahmenvertrag für den Ausbau von beigestellten Kleintransportern zu Notarzteinsatzfahrzeugen / Einsatzleitwagen und Lieferung von Modulen für Notarzteinsatzfahrzeuge und Einsatzleitwagen Referenznummer der Bekanntmachung: BIS 20212122527
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://polizei.hamburg/ausschreibungen-np/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für den Ausbau von beigestellten Kleintransportern zu Notarzteinsatzfahrzeugen / Einsatzleitwagen und Lieferung von Modulen für Notarzteinsatzfahrzeuge und Einsatzleitwagen
Rahmenvertrag für den Ausbau von beigestellten Kleintransportern zu Notarzteinsatzfahrzeugen / Einsatzleitwagen und Lieferung von Modulen für Notarzteinsatzfahrzeuge und Einsatzleitwagen
Ausbau eines Basisfahrzeuges zum ELW/NEF
gemäß TLV
Rückfahrkamera
NEF-Modul und NEF-Ausstattung
gemäß TLV inkl. Lieferung und Montage
ELW-Modul und ELW-Ausstattung
gemäß TLV inkl. Lieferung und Montage
B-Dienst-Modul und B-Dienst-Ausstattung
gemäß TLV
Montagehubwagen
gemäß TLV
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Identifikationsnummer
• Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
• Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
• Umsatzzahlen
• Erklärung zu den vorhandenen personellen und technischen Mitteln
• Erklärung zu vergleichbaren Leistungen
• Referenzen
• Erklärung über die Inanspruchnahme einer Eignungsleihe
• Erklärung zur Inanspruchnahme von Unteraufragnehmern
• Falls zutreffend: Angaben des Unterauftragnehmers
• Falls zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft
• EN 1789, Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung, Krankenkraftwagen
• DIN 14507-2, Einsatzleitwagen, Kommandowagen
• DIN 75079, 2000, Notarzteinsatzfahrzeuge
• EG EMV - Richtlinien 89/336/EWG bzw. 72/245/EWG
• EG-Niederspannungsrichtlinie 73/23/EG
• Norm Feuerwehrfahrzeuge -Allg. Anforderungen- DIN EN 1846 Teil 2
• DIN 14610 Stand: 03.81, Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebenutzer
• Merkblatt DVS 0211, Druckgasflaschen in geschlossenen Kraftfahrzeugen, Deutscher Verband für Schweißtechnik
Darüber hinaus sind zusätzlich folgende Regeln und Vorschriften zu beachten:
• Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) der Bundesrepublik Deutschland
• Vorschriften über elektrische Anlagen und Betriebsmittel (VDE-/DIN-Normen)
• Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers
• UVV FEUERWEHREN (GUV-V C 53)
• UVV FAHRZEUGE (GUV-V D29)
• UVV Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (GUV-V A3)
• UVV "Grundsätze der Prävention" (GUV-V A1)
• UVV Arbeitsmedizinische Vorsorge (GUV-V A4)
• UVV Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (GUV-V A8)
• sonstige mitgeltende Unfallverhütungsvorschriften.
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Verfehlungen (Gesetz zum Schutz fairen Wettbewerbs)
• Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes
• Erklärung zur sozialverträglichen Beschaffung (Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen)
• Erklärung zur umweltverträglichen Beschaffung
• Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
• Sicherheitsdatenblätter
• Energiebilanz für jeden beigestellten Fahrzeugtyp (Los 1)
• Gewichtsbilanz für jeden beigestellten Fahrzeugtyp (Los 1)
• Festigkeitsgutachten der Bauteile (Los 1 – 4)
• Materiallisten und Zeichnungen der Beladungsverteilung, sowie ein Schaltplan (Los 2 – 4)
• Beschreibung der Staukästen (Los 3)
• Beschreibung der Ausführung des Sitzes (Los 4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
§ 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.