Automatisiertes -80°C-Lagerungssystem für Biomaterial
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Automatisiertes -80°C-Lagerungssystem für Biomaterial
Lieferung und Installation eines automatisierten -80°C-Lagerungssystems - BIOSTORE M60,SBS,ULTRALOW STORAGE SYSTEM
UKE, Martinistr. 52, 20251 Hamburg
Lieferung und Installation eines automatisierten -80°C-Lagerungssystems - BIOSTORE M60,SBS,ULTRALOW STORAGE SYSTEM
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Für die Beschaffung des automatisierten -80°C-Lagerungssystem kommt nur das BIOSTORE M60,SBS,ULTRALOW STORAGE SYSTEM in Betracht, da die vor Ort Bedingungen für die Installation nur von dem System von Azenta UK Ltd. erfüllt werden. Die Platzverhältnisse sind limitiert und mit den einzuhaltenden Abständen erfüllt nur das BIOSTORE M60,SBS,ULTRALOW STORAGE SYSTEM die Sicherheitsvorgaben. Zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, war daher aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Installation eines automatisierten -80°C-Lagerungssystems - BIOSTORE M60,SBS,ULTRALOW STORAGE SYSTEM
Ort: Manchester
NUTS-Code: UK United Kingdom
Postleitzahl: M445AY
Land: Vereinigtes Königreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer II.1.7 und Ziffer V.2.4 dieser Bekanntmachung: Der genaue Auftragswert wird aus Gründen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht. Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von EUR 215.000 wurde in dieser Ausschreibung erreicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hamburg.de/fb
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hamburg.de/fb
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.