Fahrrinnenanpassung Berliner Nordtrasse, Spandauer Horn - Baggergutverwertung und -entsorgung Referenznummer der Bekanntmachung: WNAB-SB5-01-2022-VgV-EU-B
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10965
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wna-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrrinnenanpassung Berliner Nordtrasse, Spandauer Horn - Baggergutverwertung und -entsorgung
Baggergutverwertung und Entsorgung von Baggergut und Betonabbruch im Rahmen der Fahrrinnenanpassung Spandauer Horn
13599 Berlin-Spandau
- Verwertung bzw. Entsorgung von Aushubmaterial (trocken und nass)
unterschiedlicher Belastungsklassen (Z0 bis Z2): ca. 71.400 t
- Verwertung bzw. Entsorgung von Betonabbruch und Bauschutt
(Belastungsklasse Z 1.2): ca. 5.400 t
- Verwertung bzw. Entsorgung von Torf
(klassifiziert als nicht gefährlicher Abfall): ca. 3.100 t
- Verwertung bzw. Entsorgung von Rost und Kesselasche: ca. 10t
Die Leistung umfasst die Entladung der Schiffe (Transportschuten),
notwendige LKW / Dumpertransporte und die Verwertung / Entsorgung / Ablagerung.
Hierzu gehören auch die Bereitstellung einer Umschlagstelle (Hafen, Liegestelle o.ä.),
deren Unterhaltung während der Baggerguttransporte und des für die Entladung
und Reinigung der Transporteinheiten erforderlichen Gerätes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10965
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wna-berlin.de