Vivantes Wissensplattform Referenznummer der Bekanntmachung: ViWi-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vivantes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vivantes Wissensplattform
Es soll eine umfassende IT-Lösung zur Bereitstellung von medizinischem Wissen als evidenzbasierte Entscheidungsunterstützung im klinischen Alltag, inkl. der notwendigen Bereitstellungsdienstleistungen und der Softwarepflege, beschafft werden.
Vivantes beabsichtigt, den browserbasierten Zugang zur Wissensplattform zunächst für drei Jahre lizenzbasiert zu beschaffen. Nach einem Jahr muss gemeinsam mit dem Anbieter - sowie unter Berücksichtigung von Benchmarks zu typischen Nutzungsstatistiken aus Projekten mit anderen, vergleichbaren Kunden - Einigkeit über eine positive bzw. weiterhin anzustrebende Nutzungsrate der Wissensplattform durch unser medizinisches Personal geschaffen werden.
Die Wissensplattform muss in den acht Vivantes Krankenhäusern via Browser im Vivantes Netzwerk sowie per mobile device zugänglich sein sowie im Ida-Wolff-Krankenhaus (IWK). Administrativ ist es dabei notwendig, für das IWK über die Dauer des Projekts hinweg eine separate Abrechnung zu erhalten.
Der Leistungsumfang umfasst damit insbesondere:
- Standortübergreifende Lizenzen, deren Errechnung sich an einem realistischen Nutzungsgrad orientieren muss,
- Wartung, Pflege und Support für die Vertragslaufzeit im Rahmen der beschafften Lizenzen,
- Dienstleistung: Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Wissensplattform, insbesondere Sicherstellung des Erkennens der Vivantes IP Adresse und damit des Zugangs zur Wissensplattform durch Vivantes Mitarbeitende (Abnahme erfolgt durch Vivantes) und
- Dienstleistung: Mind. 2 Schulungstage in terminlicher Abstimmung mit dem AG (Abnahme erfolgt durch Vivantes).
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei Jahre. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber nicht zum Ende des jeweils laufenden Jahres kündigt. Die maximale Vertragsdauer ist auf zehn Jahre begrenzt.
Die interessierten Unternehmen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Finanzierung des Vorhabens derzeit nicht gesichert ist. Der Auftraggeber hat eine Förderung nach dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) beantragt, auf deren Bewilligung er keinen Einfluss hat. Daher kann der Auftraggeber aktuell auch keine Aussage darüber treffen, zu welchem Zeitpunkt seitens der zuständigen Stelle eine Entscheidung über die Mittelbewilligung getroffen wird. Für den Fall, dass die Förderung nach dem KHZG nicht bewilligt wird, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen mangelnder Finanzierbarkeit aus einem schwerwiegenden Grund gem. § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GWB aufheben. Den Unternehmen, die sich an dem Vergabeverfahren beteiligt haben, steht in diesem Fall kein Anspruch auf Ersatz etwaiger Schäden zu, die aus ihrer Beteiligung an dem Vergabeverfahren resultieren, da sie frühzeitig und transparent über die ungesicherte Finanzierung des Beschaffungsvorhabens aufgeklärt wurden. Sobald der Auftraggeber Informationen über die Finanzierung des Vorhabens hat, wird er die Verfahrensteilnehmer informieren. Für den Fall, dass sich nach Zuschlagserteilung herausstellen sollte, dass die Förderung nach dem KHZG nicht bewilligt wird, behält sich der Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht vor, ohne dass dem Auftragnehmer in diesem Fall ein Anspruch auf entgangenen Gewinn zustünde.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf.
Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang 11 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
- Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist,
- Spezifischer Umsatz: Jahresumsatz in EUR (netto) bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags (Wissensplattformen) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung aufgrund von Tätigkeiten im Be-reich IT für Personen-, Sach- und Vermögensschäden für Tätigkeiten, die Gegenstand dieses Auftrags sind. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen. Der Nachweis einer vorläufigen Deckung nach § 49 VVG oder einer verbindlichen Erklärung eines Versicherers, den Bieter im Auftragsfall mit einem entsprechenden Versicherungsschutz auszustatten, wie z.B. ein Angebot, ist ausreichend.
- Der nachgewiesene Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Ablauf der Angebotsfrist (2020, 2019, 2018) muss mind. EUR 700.000 pro Jahr betragen.
- Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall für Sach- und Personenschäden mindestens EUR 3 Mio. (pro Versicherungsjahr zweifach maximiert) und für Vermögensschäden mindestens EUR 1 Mio. (pro Versicherungsjahr zweifach maximiert) betragen.
- Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, mit folgenden Angaben: Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit, einschließlich einer Angabe zur Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter; Auftragswert in EUR (netto); Leistungszeitraum; Erklärung über die Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer, Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft; Kompetenter Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der fest angestellten Mitarbeiter des Bieters und die Zahl der Mitarbeiter im Kundenservice der letzten drei Jahre (2021, 2020, 2019) vor Ablauf der Angebotsfrist ersichtlich ist.
Es sind mindestens fünf Referenzen über Leistungen (Wissensplattformen) nachzuweisen, die mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sind. Eine Referenz ist nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags vergleichbar, wenn die im Folgenden genannten drei Merkmale alle vollständig erfüllt sind:
- Einsatz in Einrichtungen (Krankenhäuser und/oder Einrichtungen mit stationärer Versorgung) mit jeweils mind. 500 Betten oder 30.000 stationären Fällen/Jahr und
- System als Webanwendung für Kliniker mit gängigen Browsern (Chrome, Firefox, Edge, Safari) nutzbar
Es muss anhand der Angaben des Bieters überprüfbar sein, ob die vorstehend genannten Merkmale erfüllt sind, d.h. die Bieter sind aufgefordert, in der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojekts auf die genannten Merkmale einzugehen, sofern diese vom Bieter als erfüllt angesehen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bieter haben das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Für die Erklärung ist das Formblatt 2.8_Erklärung Ausschlussgründe zu verwenden;
2) Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z. B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss die 2.4_Erklärung Eignungsleihe ausfüllen und mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bewerber darauf beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formblätter individuell und vollständig nachweisen. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerberin Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, muss der Bieter dieses Unternehmen ersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Hierfür wird dem Bieter eine angemessene Frist gesetzt. Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird verlangt, dass der Bieter und das Drittunternehmen gemeinsam für die Vertragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 VgV;
3) Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bietergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bietergemeinschaft wird wie ein Einzelbieter behandelt (§ 43 Abs. 2 S.1 VgV). Soweit in den Vergabeunterlagen von Bietern gesprochen wird, sind damit sowohl Einzelbieter als auch Bietergemeinschaften gemeint. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben mit der 2.3_Erklärung Bietergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Ansprechpartner der Bietergemeinschaft zur Verfügung. Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mittels 2.5_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB mit 2.8_Erklärung Ausschlussgründe individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die 2.6_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die 2.7_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit nur soweit aus, wie es für dieses Mitglied zutrifft. Soweit im Wege der Eignungsleihe auf die Eignung eines Dritten zurückgegriffen wird, ist zusätzlich die 2.4_Erklärung Eignungsleihe auszufüllen und einzureichen. Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bietergemeinschaft eingereichten Unterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9MRSJP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Rügen wegen erkannter Vergabeverstöße sind über die Vergabeplattform gegenüber der unter Ziffer 1 genannten Vergabestelle nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Auftragsbekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB. Dies gilt insbesondere auch für im Verlaufe des Vergabeverfahrens erfolgte Änderungen an der Auftragsbekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen.
Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.