Konzeption, Gestaltung und Betreuung von Publikationen für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Neuausschreibung nach Verfahrensaufhebung) Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/004-22#003 NEU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeption, Gestaltung und Betreuung von Publikationen für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Neuausschreibung nach Verfahrensaufhebung)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gibt ihm Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit verschiedene Publikationen heraus. Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung solcher Publikationen sowie mit der Gestaltung von Anzeigen, Logos, Präsentationen und ähnlichen Produkten soll mit einem externen Dienstleister, der ein umfassendes Angebot auf qualitativ höchstem Niveau bieten kann, eine Rahmenvereinbarung über die Konzeption, Gestaltung und Betreuung von Publikationen für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geschlossen werden. Der Begriff der Publikation ist im Kontext der zu vergebenden Rahmenvereinbarung weit zu verstehen und umfasst sämtliche für die Öffentlichkeitsarbeit vorgesehenen Produkte wie z. B. Broschüren, Flyer, Infoblätter, Newsletter und Beilagen. Benötigt werden zudem im Einzelfall auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gestaltung von Anzeigen oder Logos sowie von Präsentationen in Power Point und ähnlichen Formaten. Die zu vergebende Rahmenvereinbarung umfasst sowohl die Aktualisierung und Weiterentwicklung bestehender als auch die Konzeption und Gestaltung neuer Publikationen und sonstiger oben beschriebener Produkte des BMWK. Daneben umfasst die Rahmenvereinbarung auch damit im Zusammenhang stehende weitere Leistungen, insbesondere Lektoratsarbeiten für Texte auf Deutsch und auf Englisch, die Erstellung bzw. Überarbeitung von Textentwürfen für Publikationen ("Redakteursleistungen"), die Archivierung von Publikationen, Präsentationen, Anzeigen und Logos in elektronischer Form und die Verwaltung der entsprechenden Datenbank, sowie im Einzelfall eine Reihe weiterer, ergänzender Leistungen wie z. B. Druckleistungen. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben hat der Rahmenvereinbarungspartner stets auf die Einhaltung des Corporate Design des BMWK (CD) und des Styleguides der Bundesregierung zu achten. Der Rahmenvereinbarungspartner übernimmt auch die Überprüfung der Einhaltung dieser Vorgaben bei sämtlichen Publikationen, auf Wunsch auch bei solchen, die von dritter Seite entworfen wurden, und schlägt ggf. erforderliche Änderungen vor. Bei der Erfüllung des Auftrags muss der Rahmenvereinbarungspartner sich stets eng mit dem BMWK abstimmen und ist zur Zusammenarbeit, auch mit anderen Rahmenvereinbarungspartnern des BMWK oder mit vom BMWK benannten Dritten, verpflichtet. Die Rahmenvereinbarung ist kein exklusiver Vertrag für die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen für das BMWK. Insbesondere können einzelne der beschriebenen Dienstleistungen auch Teil umfangreicher Leistungsabrufe aus anderen Rahmenvereinbarungen des BMWK oder von Einzelvergaben sein.
Der Rahmenvertragspartner übernimmt auf Abruf des BMWK Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Publikationen sowie mit der Gestaltung von Anzeigen, Logos, Präsentationen und ähnlichen Produkten für das BMWK. Die im Einzelfall zu erbringenden Leistungen werden durch das Referat Soziale Medien, Öffentlichkeitsarbeit des BMWK in dem jeweiligen Leistungsabruf spezifiziert. Gegenstand der Leistungsabrufe können insbesondere sein:
- Konzeption und Gestaltung neuer Publikationen,
- Aktualisierung und Weiterentwicklung bestehender Publikationen,
- Druckunterstützung,
- Erstellen barrierefreier und interaktiver PDF-Fassungen,
- strategische Beratung/Weiterentwicklung des CD,
- Übernahme und Unterhaltung der Publikationsdatenbank.
Die Rahmenvereinbarung wird für zunächst zwei Jahre abgeschlossen. Die maximal zweimalige Verlängerung der Rahmenvereinbarung um jeweils höchstens 12 Monate durch das BMWK ist möglich, wenn das BMWK jeweils spätestens drei Monate vor Ende der Laufzeit dem Vertragspartner gegenüber schriftlich die Verlängerung erklärt. Der Vertragspartner kann auf die dreimonatige Vorfrist verzichten.
Erfahrung und Fachkunde in den folgenden Wertungsbereichen:
1. Allgemein: Konzeption, Gestaltung und Betreuung von Publikationen (Gewichtung: 20 %);
2. Öffentliche Verwaltung (Bundes- oder Landesbehörden): Konzeption, Gestaltung und Betreuung von Publikationen für die öffentliche Verwaltung (Gewichtung: 50 %);
3. Power Point-Präsentationen: Gestaltung von Power-Point-Präsentationen (Gewichtung: 10 %);
4. Logos: Gestaltung von Logos (Gewichtung: 10 %);
5. Anzeigen: Gestaltung von Anzeigen (Gewichtung: 10 %).
(siehe auch Verfahrensbeschreibung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Leistungsbeschreibung Ziffer 4.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle des BMWi (s. Ziffer I.1) zu rügen. Sofern der öffentliche Auftraggeber einer Rüge nicht abhilft, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des BMWi, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen/können, beantragt werden (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).