Beratungsleistungen von Selbstständigen und Kleinunternehmen insbesondere in Krisensituationen in Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2021001751
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistungen von Selbstständigen und Kleinunternehmen insbesondere in Krisensituationen in Hamburg
Ein bedeutsames und bewährtes mittelstandspolitisches Instrument zur Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Selbstständigen und Kleinunternehmen und zum Erhalt von Arbeitsplätzen ist in Hamburg ein Angebot, das Selbstständige und Kleinunternehmen insbesondere in Notsituationen schnell, unkompliziert, kompetent und kostenlos berät und da-neben auch Hilfestellungen zur Stabilisierung und Nachhaltigkeit der Geschäftstätigkeit bietet.
Um diese Leistung zu erbringen ist es erforderlich, betriebswirtschaftliches, rechtliches und psychologisches Know-How gebündelt in einer Hand vorzuhalten.
Der Zielgruppe (Freiberuflerinnen und Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmen) soll Expertenwissen, das sonst vor allem größeren Unternehmen zur Verfügung steht, als niedrigschwelliges Angebot im Sinne einer „Hilfe zur Selbsthilfe“ ohne vorgeschaltetes Antragsverfahren kostenlos zugänglich gemacht werden. Ziel ist es, durch die Beratung wirksam zur Lösung der Unternehmenskrise oder geordneten Abwicklung des Unternehmens beizutragen. Die Dauer der Beratung ist dabei nicht festgelegt und kann je nach Einzelfall variieren. Die Beratungsleistungen sollen über geeignete Kommunikationskanäle angeboten werden.
Die Beratungsleistungen sollen inhaltlich alle für Unternehmen “in der Krise“ typischen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen im Rahmen einer niederschwelligen Ad-hoc-Beratung umfassen und dürfen nicht in Konkurrenz zu klassischen Unternehmens- oder Steuerberatungen stehen. Inhaltlich sollen sich die Beratungsleistungen beispielsweise auf folgende Themenbereiche beziehen:
• Entwicklung von Akquise-Strategien
• Hilfestellungen bei „Krisenfragen“ mit der Bank/dem Finanzamt
• Managen von Schulden und Forderungen
• Finanzen im Blick haben
• Preis-/ und Honorarkalkulationen
• Überprüfung des Geschäftsmodells
Im Beratungsprozess ist dafür Sorge zu tragen, dass kompetent und zielführend an geeignete Beratungsstellen des Hamburger Gründungsnetzwerks verwiesen wird. Darüber hinaus sind geeignete digitale Angebote wie bspw. Online-Inhalte und Tools (Kurse, Geschäftsmodell-Check), FAQs oder Podcasts bereitzustellen, die auf die meist angesprochenen Thematiken eingehen und diese erläutern.
Die Beratung ist in einem schnellen und unbürokratischen Verfahren und über verschiedene Kanäle (Videoanruf, Telefon, Email, interaktive Beratungselemente,…) anzubieten.
Die Beratungsleistungen sind von Montag bis Freitag zur Verfügung zu stellen und es hat (von Montag bis Freitag) eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Anfrage zu erfolgen. Eine Erreichbarkeit in einem Zeitraum von 4 Stunden zwischen 9:00 und 17:00 Uhr muss von Montag bis Freitag gegeben sein. Darüber hinaus muss an einem dieser Tage eine Erreichbarkeit von 17:00 bis 19:00 Uhr gegeben sein.
Die Beratungsleistungen sind im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu bewerben. Für die Beratungsleistungen ist ein klarer, für Nutzende freundlich und intuitiv gestalteter Internetauftritt vorzuhalten.
Eine angemessene qualitative und quantitative Begleitevaluierung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung werden vorausgesetzt. Es ist insb. ein geeigneter Feedback-Mechanismus vor-zusehen. Ein effektives Wissensmanagement soll erfolgen.
Die Leistung soll für insgesamt dreieinhalb Jahre ausgeschrieben werden (anderthalb Jahre zzgl. von zwei einjährigen Verlängerungsoptionen).
Für die Jahre 2022 (ab 01.07.2022) bis 2025 stehen [Betrag gelöscht] Euro (ohne USt.) p.a. für die Ausführung des Auftrages zur Verfügung. Für den Zeitraum 01.07.2022 - 31.12.2023 stehen dementsprechend [Betrag gelöscht] Euro zur Verfügung. Angebote, die über diese Grenze hinausgehen, können nicht berücksichtigt werden. Der Preis stellt ein Wertungskriterium dar (siehe Ziffer 1.8 der Leistungsbeschreibung).
Auf der Grundlage vergangenen Erfahrungen wird von einem Beratungsaufkommen in Höhe von 300-600 Beratungsfällen und 1000-2000 Beratungskontakten pro Jahr ausgegangen. Auf das Aufkommen hat die Auftraggeberin keinen Einfluss. Es sind aufkommensabhängig ausreichende Beratungskapazitäten vorzuhalten. Es besteht kein Anspruch auf Erbringung einer Mindestquote. Zu erbringen ist der tatsächliche Beratungsbedarf.
Einzelheiten über den Umfang und die Art der ausgeschriebenen Leistung sind insbesondere dem 3. Teil der Leistungsbeschreibung (Bestandteil der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
Die Leistung wird als Gesamtauftrag vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beratungsleistungen von Selbstständigen und Kleinunternehmen insbesondere in Krisensituationen in Hamburg
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Angebote waren ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen waren ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
- Die Finanzbehörde behielt sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bietern waren ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten wurden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern war den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen wurden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behielt sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingingen.
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters war nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften war ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es war zwingend die Erklärung der Bietergemeinschaft (Vergabevordruck Nr. 12) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft waren die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer. Mit Angebotsabgabe war im Vordruck 05 – Angebotsvordruck – anzugeben, welche Teilleistung an einen Unterauftragnehmer vergeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.