Beratungsleistungen von Selbstständigen und Kleinunternehmen insbesondere in Krisensituationen in Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2021001751

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beratungsleistungen von Selbstständigen und Kleinunternehmen insbesondere in Krisensituationen in Hamburg

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021001751
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ein bedeutsames und bewährtes mittelstandspolitisches Instrument zur Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Selbstständigen und Kleinunternehmen und zum Erhalt von Arbeitsplätzen ist in Hamburg ein Angebot, das Selbstständige und Kleinunternehmen insbesondere in Notsituationen schnell, unkompliziert, kompetent und kostenlos berät und da-neben auch Hilfestellungen zur Stabilisierung und Nachhaltigkeit der Geschäftstätigkeit bietet.

Um diese Leistung zu erbringen ist es erforderlich, betriebswirtschaftliches, rechtliches und psychologisches Know-How gebündelt in einer Hand vorzuhalten.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR / höchstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR das berücksichtigt wurde
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Zielgruppe (Freiberuflerinnen und Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmen) soll Expertenwissen, das sonst vor allem größeren Unternehmen zur Verfügung steht, als niedrigschwelliges Angebot im Sinne einer „Hilfe zur Selbsthilfe“ ohne vorgeschaltetes Antragsverfahren kostenlos zugänglich gemacht werden. Ziel ist es, durch die Beratung wirksam zur Lösung der Unternehmenskrise oder geordneten Abwicklung des Unternehmens beizutragen. Die Dauer der Beratung ist dabei nicht festgelegt und kann je nach Einzelfall variieren. Die Beratungsleistungen sollen über geeignete Kommunikationskanäle angeboten werden.

Die Beratungsleistungen sollen inhaltlich alle für Unternehmen “in der Krise“ typischen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen im Rahmen einer niederschwelligen Ad-hoc-Beratung umfassen und dürfen nicht in Konkurrenz zu klassischen Unternehmens- oder Steuerberatungen stehen. Inhaltlich sollen sich die Beratungsleistungen beispielsweise auf folgende Themenbereiche beziehen:

• Entwicklung von Akquise-Strategien

• Hilfestellungen bei „Krisenfragen“ mit der Bank/dem Finanzamt

• Managen von Schulden und Forderungen

• Finanzen im Blick haben

• Preis-/ und Honorarkalkulationen

• Überprüfung des Geschäftsmodells

Im Beratungsprozess ist dafür Sorge zu tragen, dass kompetent und zielführend an geeignete Beratungsstellen des Hamburger Gründungsnetzwerks verwiesen wird. Darüber hinaus sind geeignete digitale Angebote wie bspw. Online-Inhalte und Tools (Kurse, Geschäftsmodell-Check), FAQs oder Podcasts bereitzustellen, die auf die meist angesprochenen Thematiken eingehen und diese erläutern.

Die Beratung ist in einem schnellen und unbürokratischen Verfahren und über verschiedene Kanäle (Videoanruf, Telefon, Email, interaktive Beratungselemente,…) anzubieten.

Die Beratungsleistungen sind von Montag bis Freitag zur Verfügung zu stellen und es hat (von Montag bis Freitag) eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Anfrage zu erfolgen. Eine Erreichbarkeit in einem Zeitraum von 4 Stunden zwischen 9:00 und 17:00 Uhr muss von Montag bis Freitag gegeben sein. Darüber hinaus muss an einem dieser Tage eine Erreichbarkeit von 17:00 bis 19:00 Uhr gegeben sein.

Die Beratungsleistungen sind im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu bewerben. Für die Beratungsleistungen ist ein klarer, für Nutzende freundlich und intuitiv gestalteter Internetauftritt vorzuhalten.

Eine angemessene qualitative und quantitative Begleitevaluierung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung werden vorausgesetzt. Es ist insb. ein geeigneter Feedback-Mechanismus vor-zusehen. Ein effektives Wissensmanagement soll erfolgen.

Die Leistung soll für insgesamt dreieinhalb Jahre ausgeschrieben werden (anderthalb Jahre zzgl. von zwei einjährigen Verlängerungsoptionen).

Für die Jahre 2022 (ab 01.07.2022) bis 2025 stehen [Betrag gelöscht] Euro (ohne USt.) p.a. für die Ausführung des Auftrages zur Verfügung. Für den Zeitraum 01.07.2022 - 31.12.2023 stehen dementsprechend [Betrag gelöscht] Euro zur Verfügung. Angebote, die über diese Grenze hinausgehen, können nicht berücksichtigt werden. Der Preis stellt ein Wertungskriterium dar (siehe Ziffer 1.8 der Leistungsbeschreibung).

Auf der Grundlage vergangenen Erfahrungen wird von einem Beratungsaufkommen in Höhe von 300-600 Beratungsfällen und 1000-2000 Beratungskontakten pro Jahr ausgegangen. Auf das Aufkommen hat die Auftraggeberin keinen Einfluss. Es sind aufkommensabhängig ausreichende Beratungskapazitäten vorzuhalten. Es besteht kein Anspruch auf Erbringung einer Mindestquote. Zu erbringen ist der tatsächliche Beratungsbedarf.

Einzelheiten über den Umfang und die Art der ausgeschriebenen Leistung sind insbesondere dem 3. Teil der Leistungsbeschreibung (Bestandteil der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.

Die Leistung wird als Gesamtauftrag vergeben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungskonzept: Mit dem Angebot ist ein aussagefähiges, ausreichend detailliertes schriftliches Konzept einzureichen (maximal 15 DIN A4-Seiten, Schriftart Arial, Schriftgröße 11) aus dem hervorgeht, wie die dargestellte Leistung erbracht werden soll. Dabei sind neben der methodischen Herangehensweise bei der Umsetzung der Vorgaben auch die thematischen Angebote und die am besten geeigneten Informations- und Kommunikationskanäle darzustellen. Einzelheiten zu den Unterkriterien und deren Gewichtung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. / Gewichtung: 60
Kostenkriterium - Name: Angebotspreis (netto): Der Gesamtpreis für den Zeitraum 01.07.2022-31.12.2023, Position 1 bzw. der Jahresgesamtpreis für das Jahr 2024, Position 2 und für das Jahr 2025, Position 3, sind im Feld „Produkte/Leistungen“ netto einzutragen. Aus der Summe ergibt sich der Angebotspreis für die gesamte Laufzeit. / Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 215-565610
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Beratungsleistungen von Selbstständigen und Kleinunternehmen insbesondere in Krisensituationen in Hamburg

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
07/02/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR / höchstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

- Die Angebote waren ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen waren ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.

- Die Finanzbehörde behielt sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.

- Fragen von Bietern waren ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten wurden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern war den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen wurden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behielt sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingingen.

- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters war nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften war ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es war zwingend die Erklärung der Bietergemeinschaft (Vergabevordruck Nr. 12) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft waren die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.

- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer. Mit Angebotsabgabe war im Vordruck 05 – Angebotsvordruck – anzugeben, welche Teilleistung an einen Unterauftragnehmer vergeben wird.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/02/2022