hvv-Erhebungen 2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hvv.de
Abschnitt II: Gegenstand
hvv-Erhebungen 2022
Es sind Fahrgasterhebungen in Schienenfahrzeugen und Bussen mit elektronischen Erfassungsgeräten nach vom Auftraggeber vorgegebenen Fragenkatalog durchzuführen. Die Befragungen sind zu plausibilisieren. Das für die Erhebungen erforderliche Personal ist vom Auftragnehmer zu rekrutieren, zu schulen und während der Erhebungen vor Ort zu betreuen.
Die geprüften Erhebungsergebnisse sind in einer vom Auftraggeber vorgegebenen Struktur elektronisch an den Auftraggeber zu übergeben.
Die durchgeführten Erhebungen sind in einem kurzen Abschlussbericht zu dokumentieren.
Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen
hvv-Erhebungen 2022
Die Erhebungen sind im überwiegenden Teil im südlichen Schleswig-Holstein (weitgehend die Kreise Steinburg und Pinneberg) sowie im SPNV bis nach Hamburg durchzuführen.
Es sind Fahrgastbefragungen in Zügen des Regionalverkehrs auf den Linien RE6/7/70 sowie RB 61/62/71 durchzuführen. Zusätzlich sind Querschnittszählungen in der 1. Klasse durchzuführen.
Weiterhin sind Zählungen und Befragungen im Stadt- und Regionalbusverkehr in Steinburg durchzuführen.
Der Leistungsumfang umfasst die Vorbereitung, Durchführung und Aufbereitung der Erhebung einschließlich Rekrutierung des erforderlichen Erhebungspersonals.
Die genauen Anforderungen sowie der gesamte Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
hvv-Erhebungen 2022
Weitgehend in Hamburg, im geringfügigen Umfang in den angrenzenden Kreisen.
Es sind Fahrgastbefragungen mit elektronischen Erfassungsgeräten nach vom Auftraggeber vorgegebenen Schema auf den Schnellbahnlinien U3, U4, S2, S21 und S31 durchzuführen. Die Befragungen sind zu plausibilisieren. Das für die Erhebungen erforderliche Personal ist vom Auftragnehmer zu rekrutieren, zu schulen und während der Erhebungen vor Ort zu betreuen.
Die geprüften Erhebungsergebnisse sind in einer vom Auftragnehmer vorgegebenen Struktur elektronisch an den Auftraggeber zu übergeben.
Die durchgeführten Erhebungen sind in einem kurzen Abschlussbericht zu dokumentieren.
Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Es musste für einige Linien die Option einer Wochenenderhebung angeboten werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
hvv-Erhebungen 2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76149
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
hvv-Erhebungen 2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die elektronische Rechnungstellung ist zwingend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).