Konzeption, programmierung und Hosting des digitalen Antragsmanagementsystem und Fachverfahren zur bundesweiten Umsetzung der Corona-Wirtschaftshilfen Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/004-21#002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 17104/004-22#001
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeption, programmierung und Hosting des digitalen Antragsmanagementsystem und Fachverfahren zur bundesweiten Umsetzung der Corona-Wirtschaftshilfen
Seit Juni 2020 haben die Bundesregierung und die Regierungschefinnen und -chefs verschiedene Hilfsprogramme zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beschlossen. Die Überbrückungshilfe IV soll nun über die für die bereits bestehenden Wirtschaftshilfen verwendete digitale Plattform abgewickelt werden. Weiterhin sollen Leistungen zur Endabrechung der bereits bestehenden Wirtschaftshilfen über die Plattform erbracht werden.
Seit Juni 2020 haben die Bundesregierung und die Regierungschefinnen und -chefs verschiedene Hilfsprogramme zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beschlossen. Zuletzt wurde die Verlängerung der Überbrückungshilfen (Überbrückungshilfe IV) beschlossen.
Das Programm Überbrückungshilfe IV knüpft an die Programme Überbrückungshilfe I (vgl. 13005/008-13#16), Überbrückungshilfe II (vgl. 13005/008-13#25) und Überbrückungshilfe III (vgl. 17104/004-21#002) an. Die Programmlinien November- und Dezemberhilfen plus und extra knüpfen an die Außerordentliche Wirtschaftshilfe (November- und Dezemberhilfen) (vgl. 13005/008-13#28) an. Die Außerordentlichen Wirtschaftshilfen (November- und Dezemberhilfe) wurden ebenfalls ergänzt (Außerordentliche Wirtschaftshilfe plus und extra) (vgl. 17104/004-21#002). Alle Programmlinien werden über die gleiche digitiale Antragsplattform und ein entsprechendes Fachverfahren umgesetzt. Der Auftrag enthält Leistungen zur Umsetzung der Überbrückungshilfe IV sowie zur Umsetzung der Endabrechung aller Programmlinien über die digitale Plattform. Dazu müssen vom Dienstleister Programmierungsarbeiten und Veränderungen an der Antragsplattform vorgenommen werden. Dies erfordert eine Ergänzung des Vertrages vom 02./03.07.2020 in der zuletzt geänderten Fassung vom 23.09.2021, zwischen dem BMWK und der ]init[ AG (im Folgenden: Init), der Grundlage für die Entwicklung und Bereitstellung der digitalen Verfahrensplattform ist.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die init AG hat aus fachlicher Sicht die überaus komplexe erforderliche Infrastruktur zur Abwicklung der Programmlinien ÜBH (I, II, III, III Plus), NSH, NSH Plus, NSH 2022 sowie der außerordentlichen Wirtschaftshilfen in sehr kurzer Zeit konzipiert, implementiert und bereitgestellt. Die ÜBH IV setzt ganz überwiegend konzeptionell und inhaltlich die Funktionslogik der bisherigen Programmlinien fort. Die Abwicklung erfordert technische Anpassungen an den bestehenden Anwendungen und Systemen. Aufgrund der ganzheitlichen, programmübergreifenden Elemente der Programme ist eine separate Vergabe technisch lediglich durch die init AG realisierbar. Die Umsetzung der ÜBH IV hängt aus technischen Gründen untrennbar mit den bereits im Rahmen der genannten Beauftragungen erbrachten Leistungen zusammen. Die Erbringung dieser Leistungen durch ein anderes Unternehmen würde detaillierte Kenntnisse der vorhandenen IT-Infrastruktur, der gewählten IT-Architektur und des erstellten Softwarecodes erfordern, die sich im zur Verfügung stehenden Zeitrahmen kein Unternehmen realistisch aneignen kann. Eine Migration des Betriebs des bestehenden Systems in ein Rechenzentrum eines anderen Dienstleisters und die Bewilligung der hierfür erforderlichen, voraussichtlich beträchtlich höheren, zusätzlichen Haushaltsmittel dauern im Regelfall mindestens 6 Monate und würden insofern mehr Zeit in Anspruch nehmen, als angesichts der erneut verschärften Krisensituation zur Verfügung steht. Die Übernahme der IT-Infrastruktur durch ein anderes Unternehmen zum Zwecke der Umsetzung künftiger Programmlinien im Wege eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens war auch nicht bereits vor dem Beschluss über die ÜBH IV, also vorsorglich, möglich, da ein Vergabeverfahren über einen inhaltlich nicht näher definierbaren Leistungsgegenstand, dessen Notwendigkeit zum in Rede stehenden Zeitpunkt ebenfalls ungewiss gewesen wäre, unmöglich und unzulässig gewesen wäre.
Die über den ursprünglichen Leistungszeitraum ab 01.07.2022 erforderlichen Leistungen lassen sich aus dem Gesamtvorhaben nicht sinnvoll herauslösen. Dies gilt für die Zusammenführung und den Abgleich aller Antragsdaten im Rahmen der End- und Schlussabrechnung wie auch die Bereitstellung und Aufrechterhaltung der umfangreichen IT-Infrastruktur sowie die Verlängerung von Lizenzen für unterschiedliche Anwendungen und Schnittstellen. Alle Antragsdaten befinden sich auf Servern der init AG. Inzwischen sind 16, auf einzelne Leistungskomponenten spezialisierte Subunternehmen in die Leistungserbringung einbezogen. Hinzu tritt eine permanent an den Bedürfnissen des Auftraggebers auszurichtende IT-Umgebung, die aus zahlreichen Lizenzprodukten und Einzelanwendungen besteht. Diese Faktoren schließen nach Auffassung der Fachabteilung eine zeitnahe und wirtschaftliche Vergabe an einen anderen Dienstleister aus.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bmwi.de