NEBUG Elektroarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: X-BSAG-2022-0009
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsag.de
Abschnitt II: Gegenstand
NEBUG Elektroarbeiten
Elektroarbeiten für unseren Neubau des Werkstatt- und Polizeigebäudes.
Bremer Straßenbahn AG
Gröpelinger Heerstraße 300-304
28239 Bremen
Elektroarbeiten der KG 440 und 450
Installation der Mittelspannungsanlage, Niederspannungsanlage inkl. sämtlicher Unterverteilungen, Einbau sämtlicher elektrischer Leitungen sowie der Beleuchtungsanlagen.
Ebenso die Installation der Übertragungsnetze, Blitzschutz- und Erdungsanlagen sowie Fernmelde- und inforamtionstechnische Anlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
-Nachweis: Umsatz
-Nachweis: Qualitätsmanagement
-Nachweis: Arbeitsschutz
-Nachweis: Mitarbeiteranzahl
-Nachweis: Qualifikationen Führungspersonal (Bauleitung)
-Nachweis: Bauvolumen
-Nachweis: großflächige Sichtmontagen (auf-Putz-Installationen in Verwaltunsbauten und Betriebsstätten)
-Nachweis: Herstellergeschulter Fachbetrieb bzw. herstellergeschultes Fachpersonal
-Referenzprojekte
3 % Mängelhaftungsbürgschaft
5 % Vertragserfüllungsbürgschaft
Bankbürgschaft bei Vorauszahlung.
Gemäß den Zahlungsbedingungen der VOB/B
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zumVerfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, dass wir gemäß EU-Recht seit dem 18.10.2018 keine schriftlichen Unterlagenentgegennehmen dürfen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.