ZuBa Stuttgart Hbf tief, Revitalisierung Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45538
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ZuBa Stuttgart Hbf tief, Revitalisierung
Stuttgart
ZuBa Stuttgart Hbf tief, Revitalisierung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ZuBa Stuttgart Hbf tief, Revitalisierung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70188
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
ZuBa Stuttgart Hbf tief, Revitalisierung
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
LÄA 66: Da nach Aussage des Herstellers die Emaillierung eines Wandpaneels mit unterschiedlichen Farben nur möglich ist, wenn die Farben der gleichen Farbgruppe (z.B. Rottöne) zugehörig sind, ist eine Ausführung der Wagenstandsanzeiger mit den Farben grün und orange auf einem Paneel nicht möglich. Demzufolge mussten die Wagenstandsanzeiger getrennt werden. Durch die Trennung entstanden mehr Einzelteile und mehr Verbindungen waren herzustellen.
Da es sich bei den Wandpaneele und Wagenstzandsanzeigern um eine Einheit der Hintergleisbekleidung handelt, wäre durch einen Wechsel des AN lediglich für die Wagenstandsanzeiger die Zuordnung der Verantwortlichkeiten auch im Bezug auf die Mängelansprüche nicht mehr gegeben. Ein Wechsel des AN hätte dazu geführt, dass hier innerhalb der Totalsperrung ein weitere AN zu koordinieren und dadurch die rechtzeitige IBN gefährdet gewesen wäre. Ein einheitliches inneinandergreifen wäre hier nicht mehr möglich gewesen. Zudem hätte dies dazu geführt, dass die Unterkonstruktion der Wagenstandanzeiger durch den 1. AN ausgeführt worden wäre und die Paneele für die Wagenstandanzeiger durch einen 2. AN angebracht würde. Ein klare Zuordnung der Mängelanspruche ist dadurch nicht mehr möglich und