Rahmenvereinbarung Fertigkompost Referenznummer der Bekanntmachung: WFB-ZVS-2022-0003
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.die-bremer-stadtreinigung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Fertigkompost
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Fertigkompost
Bremen, Kreisfreie Stadt
Lieferung von Fein- und Strukturkompost auf Einzelabruf (mindestens 18 Paletten mit 22 kg-Säcken in beliebiger Mischung pro Einzelabruf).
Die Ware ist sackweise auf Euro-Paletten frei Haus an die verschiedenen Recyclingstationen (bis zu 8 Standorte) zu liefern. Die Folien-Säcke sind vom Auftragnehmer zu beschaffen und farbig zu bedrucken. Die Herstellung der Druck-Klischees obliegt dem Auftragnehmer. Die Auftraggeberin stellt lediglich die Vorlage für das Design (Eigenmarkensack) zur Verfügung. Die gelieferte Ware muss für den (Weiter-) Verkauf an Endverbraucher*innen uneingeschränkt geeignet sein.
Auftraggeberin erhält die Option, die Vereinbarung 2 Mal um jeweils 12 Monate zu verlängern.
Die Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit Fein- und Strukturkompost endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, nach Ablauf von 24 Monaten bzw. Erreichen der Höchstmengen von 50 000 Säcken Feinkompost / 25 000 Säcken Strukturkompost (bezogen auf 2 Jahre), sofern die Auftraggeberin von ihrem Optionsrecht auf Verlängerung (vgl. II.2.7) keinen Gebrauch macht.
Einzelabruf beginnt spätestens 2 Monate nach Beauftragung und Überlassung der Druckvorlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. Formblatt 124LD, beschränkt auf nachfolgende Punkte:
- Angaben zu Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
- Erklärung zu verfügbaren Arbeitskräften;
- Angaben zu Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes;
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;
- Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft;
Alternativ: Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
- Siehe oben Ziffer III.1.2);
- Mindestens drei Referenzen oder Eigenerklärungen über vergleichbare Leistungen, nicht älter als fünf Jahre.
Als vergleichbare Leistungen gelten Nachweise über die Lieferleistung von für Endverbraucher*innen fertig konfektioniertem Fertigkompost in einer Größenordnung von mind. 500 000 kg pro Jahr, wobei die Gesamtmenge nicht zwingend an eine Auftraggeberin geliefert worden sein muss.
Als Nachweise werden akzeptiert:
• prüffähige Referenzen, ausgestellt von dem/der jeweiligen Auftraggeber*in über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung; oder
• Eigenerklärungen der Bieterin (bzw. eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft oder eines Nachunternehmers).
Die Nachweise müssen folgende Informationen enthalten:
• Auftraggeberin (Referenzgeberin) mit Kontaktdaten
• Art der ausgeführten Leistung
• Auftragssumme/Liefermenge
• Ausführungszeitraum
Es ist ausreichend, wenn ein Nachunternehmen bzw. ein Mitglied einer Bietergemeinschaft über die geforderten Referenzen verfügt und dessen Kapazitäten der Bieterin im Wege der Eignungsleihe überlässt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frühestens Winter 2023/2024
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).