Lieferung Mo-99-Generatoren Referenznummer der Bekanntmachung: AL 10/22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Mo-99-Generatoren
Gegenstand des Rahmenvertrages sind die Lieferungen von Mo-99-Generatoren zur Gewinnung von Tc-99m-Natriumpertechnetat an drei verschiedenen Standorten (Losaufteilung). Der jeweilige Mo-99-Generator adsorbiert an eine vorbehandelte Aluminiumoxid-Säule, welche das Tochterisotop Tc-99m enthält. Denn jeweiligen Lieferungen sind mind. 10 Vakuum Fläschchen (à 5 ml) beizufügen.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Es werden max. 2 Lose an 1 Unternehmen vergeben. Sollte ein Unternehmen bei allen 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, entscheidet die Charité, für welche Lose es den Zuschlag erhält. Für diese Entscheidung ist die Differenz zum Zweiplatzierten maßgebend, d.h. für das Los mit der kleinsten Differenz zum Zweitplatzierten würde das Unternehmen den Zuschlag nicht erhalten.
Campus Virchow-Klinikum (CVK)
Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin
Mo-99-Generatoren für die Klinik für Nuklearmedizin am Campus Virchow-Klinikum.
Lieferung 1 Stück pro Woche; mindestens 52 Stück in 12 Monaten; pro Lieferung jeweils mind. 10 Vakuum Flaschen a 5 ml.
1 * um jeweils 12 Monate
Campus Mitte (CCM)
Schumannstraße 20-21, 10117 Berlin
Mo-99-Generatoren für die Klinik für Nuklearmedizin am Campus Mitte.
Lieferung 1 Stück pro Woche; mindestens 52 Stück in 12 Monaten; pro Lieferung jeweils mind. 10 Vakuum Flaschen a 5 ml.
1 * um jeweils 12 Monate
Campus Benjamin Franklin (CBF)
Hindenburgdamm 30, 12200 Berlin
Mo-99-Generatoren für die Klinik für Nuklearmedizin am Campus Benjamin Franklin.
Lieferung 1 Stück pro Woche; mindestens 52 Stück in 12 Monaten; pro Lieferung jeweils mind. 10 Vakuum Flaschen a 5 ml.
1 * um jeweils 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen der Europäischen Pharmakopoe: Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen der Europäischen Pharmakopoe für Natrium (99mTc)pertechnetat-Injektionslösungen aus Kernspalt-produkten. - Es muss der Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen der Europäischen Pharmakopoe für Natrium (99mTc)pertechnetat-Injektionslösungen aus Kernspaltprodukten eingereicht werden. (gültig für Los(e) 1, 2, 3)
2. Zulassung Arzneimittelgesetz: Zulassungsbescheinigung für Deutschland nach dem Arzneimittelgesetz. - Es muss eine Kopie der gültigen Zulassungsbescheinigung für Deutschland nach dem Arzneimittelgesetz eingereicht werden. (gültig für Los(e) 1, 2, 3)
3. Gesamt- und Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021) : Gesamt- und Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021).
Vergleichbare Leistungen sind Lieferungen von MO-99- Generatoren oder Leistungen, die im Hinblick auf den Leistungsinhalt und -umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. (gültig für Los(e) 1, 2, 3)
zu Eignungskriterium 3: Nachzuweisen ist der jährliche Gesamtumsatz sowie ein Mindestumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro (netto) in jedem der letzten 3 Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021).
4. Unternehmensreferenz aus den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021 oder aktueller): Unternehmensreferenz aus den letzten 3 Jahren über früher ausgeführte oder laufende vergleichbare Aufträge (2019, 2020, 2021 oder aktueller).
Vergleichbare Leistungen sind Lieferungen von MO-99- Generatoren oder Leistungen, die im Hinblick auf den Leistungsinhalt und -umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. (gültig für Los(e) 1, 2, 3)
zu Eignungskriterium 4: Es sind 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen vorzuweisen, welche folgende Merkmale erfüllen:
Jede Referenz muss mindestens die Lieferung von 25 Stück Mo-99-Generatoren in jedem der letzten 3 Jahre beinhalten.
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité
keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, das die Ausschreibung erst ca. drei Tage nach der EU - Veröffentlichung auf dem Bieterportal zur Verfügung steht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]