Partner im Gerätebau Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2022-016
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Partner im Gerätebau
Beabsichtigt ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern über die Entwicklung und Herstellung verschiedener Geräte aus verschiedenen Geräteklassen, welche hauptsächlich für folgende Aufgaben genutzt werden:
1. zur Überprüfung von u.a. hoheitlichen Dokumenten
2. zur Bearbeitung und Personalisierung von u.a. hoheitlichen Dokument
3. zur Erhebung von Daten für u.a. hoheitliche Dokumente, inkl. biometrischer Fotos.
Beabsichtigt ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern über die Entwicklung und Herstellung verschiedener Geräte.
Es handelt sich hierbei um Geräte aus verschiedenen Geräteklassen, welche hauptsächlich für folgende Aufgaben genutzt werden:
1. zur Überprüfung von u.a. hoheitlichen Dokumenten;
2. zur Bearbeitung und Personalisierung von u.a. hoheitlichen Dokument
3. zur Erhebung von Daten für u.a. hoheitliche Dokumente, inkl. biometrischer Fotos.
Die Geräte in den einzelnen Geräteklassen können sich hinsichtlich technologischer Komplexität, abzubildender Funktionalität und zu fertigender Menge stark voneinander unterscheiden. Nähere Details zu den Geräteklassen finden sich in der Leistungsbeschreibung.
Die zu vergebenen Aufträge dieser Gerätetypen (Projekte) sollen dabei die folgenden Phasen des Produktlebenszyklus umfassen:
1. Unterstützungsleistungen in der Entwicklung und Design (Designphase),
2. Prototypenfertigung,
3. Industrialisierung und Serienfertigung sowie
4. Betrieb & After Market Service.
Nähere Details zu den Phasen finden sich ebenfalls in der Leistungsbeschreibung.
Das Anforderungsmanagement ist explizit nicht Bestandteil des Leistungsumfangs. Das Auftragsmanagement wird vom Auftraggeber selber durchgeführt und an den Auftragnehmer im Vorfeld eines Projektes typischerweise in Form einer Anforderungsspezifikation oder eines Anforderungskatalogs übermittelt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB
2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG
3. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten.
4. Nachweis der Eintragung in dem Gewerbezentralregister, einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbaren Register (Auszug in Kopie beizufügen; nicht älter als 6 Monate zum Ende der Angebotsfrist)
5. Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind4.
6. Erklärung darüber, dass der Bieter spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
Zu 5.:
Der Netto-Gesamtumsatz des Unternehmens des Bieters in Euro muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 60 Mio. EUR betragen haben.
7. Vorlage geeigneter Referenzen
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Angabe des Auftraggebers, des Projektzeitraums, des Projektvolumens, des Leistungserbringers und des Projektinhalts. Geeignete Referenzen sind solche, die mit dem hiesigen Auftrag vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachten Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen. Die Leistungen müssen dabei alle in der Leistungsbeschreibung dargestellten Phasen des Produktlebenszyklus in der Geräte-Entwicklung abbilden.
8. Erklärung, aus der die Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren insgesamt und in Bezug auf die im eigenen Unternehmen beschäftigten technischen Fachkräfte in den Fachgebieten Optik, Optoelektronik und Embedded Systems ersichtlich ist.
9. Es müssen mindestens drei erfolgreich umgesetzte Leistungen zu Produktzertifizierungen (aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren in Bezug auf Zertifizierungsleistungen hinsichtlich Produktsicherheits- oder Umweltanforderungen) nachgewiesen werden (CE-Zertifizierung, Zertifizierung gemäß EU-Richtlinie 2011/65/EU (ROHS 2) oder vergleichbar).
10. Qualitätsmanagementsystems nach DIN ISO 9001
Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN ISO 9001. Alternativ ist die Darstellung eines vergleichbaren Qualitätsmanagementsystems möglich, das zumindest in seiner Grundstruktur gemäß den Hauptkapiteln der DIN ISO 9001 dargestellt sein muss (Beschreibung mit max. 3 DIN A4 Seiten beifügen).
Zu 7.:
- Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen.
- Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen.
- Es ist mindestens ein vergleichbares Projekt einzureichen, welches in der Phase "Industrialisierung und Fertigung" mindestens eine Jahresmenge von 30.000 Stück umfasst und welches vom Bieter selbst erbracht worden ist.
- Es ist mindestens ein vergleichbares Projekt einzureichen, welches in der Phase "Betrieb und After Market Service" mindestens eine Jahresmenge von 30.000 Stück umfasst und welches vom Bieter selbst erbracht worden ist.
Zu 8.:
- Die Anzahl der durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer gesamt muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 200 Mitarbeiter betragen.
- Die Anzahl der aktuell im Unternehmen des Bieters beschäftigten technischen Fachkräfte in den Fachgebieten Optik, Optoelektronik und Embedded Systems muss aktuell jeweils mindestens 5 Mitarbeiter betragen.
Zu. 9.:
Es handelt sich um eine Mindestanforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVXRZ1P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: +9 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.