Lieferung von Seitenlader-Abfallsammelaufbauten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 207-540780
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtreinigung.hamburg/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Seitenlader-Abfallsammelaufbauten
Gegenstand der Rahmenvereinbarungen ist die bedarfsbezogene Herstellung und Lieferung von bis zu 10 Stück Seitenlader-Aufbauten mit einem Behältervolumen von mindestens 22m³, geeignet für die Montage auf einem Dreiachs-Niederflur-Fahrgestell mit 26.000 kg zul. Gesamtgewicht.
Mit der vorliegenden Ausschreibung wird die Ersatzbeschaffung und Erweiterung des Fuhrparks der SRH erfolgen. Basis dieses Ausschreibungsverfahrens ist die bedarfsbezogene Herstellung und Lieferung von Seitenladeraufbauten für den gesamten Einsatzbereich der Stadtreinigung Hamburg.
Die Abfallsammelfahrzeuge sollen bei der Stadtreinigung Hamburg für die Abfuhr von 60/80/120/240 l Abfallbehälter in besonders ausgewählten Bereichen in der Hausmüll- und Biomüllabfuhr eingesetzt werden.
- Technische Ausführung für den Einsatz in der Papiersammlung mit Gefäßen bis 360 l
- Fernbedienung für die Außensteuerung statt der festverbauten Steuerung außen
- Greifarmausleger bis zu 3.800 mm
- Aufbau in verstärkter Ausführung im Hochverschleißbereich
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Seitenlader-Abfallsammelaufbauten
Ort: Dorsten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Seitenlader-Abfallsammelaufbauten
Ort: Mainz-Laubenheim
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Ort: Hamburg
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden; mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland