Wissenschaftliche Evaluation der Telematikinfrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0025
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gematik.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wissenschaftliche Evaluation der Telematikinfrastruktur
Gegenstand der Ausschreibung sind Beratungsdienstleistungen für die Vorbereitung und Durchführung der Wissenschaftlichen Evaluation der Telematikinfrastruktur.
gematik GmbH Friedrichstr. 136 10117 Berlin Abweichende Angaben zum Erfüllungsort sind der Leistungsbeschreibung und den Vertragsdokumenten zu entnehmen.
Die TI dient der Verbesserung von Transparenz, Qualität und Wirtschaftlichkeit der Behandlung der Versicherten durch ein digital vernetztes Gesundheitswesen. Sie verbessert die Patientensouveränität sowie Datenschutz und Datensicherheit im Gesundheitswesen. Die medizinischen Anwendungen und Dienste der TI werden regelmäßig wissenschaftlich evaluiert, um so Erkenntnisse insbesondere zu Akzeptanz und Praxistauglichkeit bei den Nutzern gewinnen zu können.
Ziel dieses Rahmenvertrages ist es, die für die Wissenschaftliche Evaluation ("WEV") der TI-Anwendungen benötigten Dienstleistungen (insbesondere Beratungsleistungen) bei dem Rahmenvertragspartner über die Laufzeit des Rahmenvertrages abrufen zu können. Unter diesem Rahmenvertrag wird der Auftraggeber auf Basis der Leistungsbeschreibung der WEV die benötigten Leistungen im Wege von Einzelabrufen beauftragen und dabei in jedem Einzelabruf die jeweils notwendigen Leistungen im Detail konkretisieren.
Dieser Rahmenvertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Laufzeit von 2 (zwei) Jahren. Der Rahmenvertrag kann durch den Auftraggeber mittels einseitiger Erklärung zweimal um jeweils 1 (ein) Jahr auf insgesamt 4 (vier) Jahre verlängert werden.
Der Auftraggeber wird für das weitere Vergabeverfahren max. 3 (drei) Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit positiver Eignungsprognose auswählen. Er behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sofern die benannte Mindestzahl von 3 (drei) zulassungsfähigen Bewerbungen unterschritten werden.
Sollte die Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge ergeben, dass mehr als die vorgegebene maximale Bewerberanzahl die Eignungsanforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber nach den Vorgaben der Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb (Anlage-06) auswählen. Dabei wird der Auftraggeber die Erklärungen und Nachweise der Bewerber zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bewerten und gewichten. Sofern nach dieser Bewertung gleichwohl mehr als 3 (drei) gleichwertige Bewerbungen vorliegen, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG § 19 MiLoG, § 21
SchwarzarbG.
Angaben zur Eintragung im Handelsregister.
Angaben zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister.
Bewerber/Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen
und haben in den Teilnahmeanträgen sämtliche Mitglieder der Bewerber/Bietergemeinschaft zu benennen
sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die
Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage-04)).
Der Bewerber hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Er
kann die Unterauftragnehmer bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags benennen.
Sofern der Bewerber von der Eignungsleihe gem. § 47 VgV Gebrauch macht, hat er die Unternehmen, deren
Eignung er sich bedient, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu benennen. In diesem Fall hat er
zudem eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass ihm die Kapazitäten
der Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung Unteraufträge (Anlage-05)).
1. Erklärung zum Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019 bis 2021) aufgeteilt nach Gesamtumsatz und Umsatz des Unternehmens mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Ein Bestand des Unternehmens seit drei Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben. Sofern das Geschäftsjahr 2021 noch nicht abgeschlossen ist, muss für dieses Jahr eine Schätzung der Umsatzzahlen abgegeben werden.
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2. Erklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für
Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssumme muss je Schadensereignis
mindestens EUR 1 Mio. (für Personen-, und Sachschäden) sowie mindestens EUR 100.000 (für Vermögensschäden) betragen. Die Jahreshöchstsumme beträgt mindestens das 2-fache der jeweiligen Einzelsumme Sofern der Nachweis mit Teilnahmeantragsabgabe nicht geführt werden kann, reicht die Erklärung eines Versicherers aus, dass er zum Abschluss einer solchen Versicherung mit dem Bewerber im Falle der Auftragserteilung bereit ist.
Zu 1.:
Der erwirtschaftete Umsatz mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, muss mindestens EUR 300.000,- (netto) pro Jahr betragen.
1. Erklärung über den Bestand an in den Geschäftsjahren 2019 bis 2021 durchschnittlich jährlich beschäftigten Mitarbeitern (jeweils Vollzeitäquivalenten - VZÄ), ausgewiesen nach Fachkenntnissen im medizinischen, statistisch-analytischen, methodisch-konzeptionellen und informationstechnischen Bereich sowie die Gesamtanzahl der VZÄ.
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2. Referenzprojekte: Es sind unternehmensbezogene Referenzprojekte für nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie Beratungs- und Dienstleistungen beinhaltet, die die Konzeption, Durchführung sowie Auswertung wissenschaftlicher Evaluationen im Bereich digitales Gesundheitswesen umfassen. Ein Referenzprojekt gilt als in den letzten 3 Jahren erbracht, wenn die entsprechenden Leistungen in den Jahren 2019, 2020 oder 2021 begonnen und für mindestens sechs Monate erbracht wurden. Entscheidend für die Berechnung des Zeitraumes ist der Ablauf der Teilnahmefrist.
Zu 1.:
Die durchschnittliche jährliche Gesamtbeschäftigtenanzahl muss jeweils (pro Jahr) mindestens 35 Mitarbeiter (VZÄ) betragen.
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Zu 2.:
- Es müssen mindestens zwei Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren nachgewiesen werden, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind
- Auftragsvolumen je Referenzprojekt: Mindestauftragswert [Betrag gelöscht] EUR (netto)
Hinweis: Der Auftraggeber fordert die Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für
die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind (vgl. nachstehende Ziff. III.2.3 dieser Bekanntmachung), d.h. des Schlüsselpersonals (Projektleiter und stellvertretender Projektleiter), erst mit der Angebotsabgabe!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch;
2) Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche der unter III.1.1 bis III.1.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrages sind die von der Vergabestelle auf der in I.3 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen;
3) Sollte der Zuschlag bereits ohne Verhandlungsrunde auf ein verbindliches Angebot erteilt werden können, behält sich die Vergabestelle gemäß § 17 Abs. 11 VgV die Zuschlagserteilung und damit den Vertragsschluss auf das nach Durchführung der Angebotswertung bestplatzierte Angebot ohne weitere Verhandlungen vor;
4) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter I.3 genannte Vergabeplattform einzureichen;
5) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt;
6) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch;
7) Es wird darauf hingewiesen, dass die benannten Fristen für die Angebotsphase noch nicht verbindlich feststehen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YY0C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer
2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den
vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung
oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de