Wissenschaftliche Evaluation der Telematikinfrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0025

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gematik.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y53YY0C/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y53YY0C
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: gematik GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wissenschaftliche Evaluation der Telematikinfrastruktur

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0025
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79419000 Beratung in Sachen Evaluierung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung sind Beratungsdienstleistungen für die Vorbereitung und Durchführung der Wissenschaftlichen Evaluation der Telematikinfrastruktur.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85312320 Beratungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30 Berlin
Hauptort der Ausführung:

gematik GmbH Friedrichstr. 136 10117 Berlin Abweichende Angaben zum Erfüllungsort sind der Leistungsbeschreibung und den Vertragsdokumenten zu entnehmen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die TI dient der Verbesserung von Transparenz, Qualität und Wirtschaftlichkeit der Behandlung der Versicherten durch ein digital vernetztes Gesundheitswesen. Sie verbessert die Patientensouveränität sowie Datenschutz und Datensicherheit im Gesundheitswesen. Die medizinischen Anwendungen und Dienste der TI werden regelmäßig wissenschaftlich evaluiert, um so Erkenntnisse insbesondere zu Akzeptanz und Praxistauglichkeit bei den Nutzern gewinnen zu können.

Ziel dieses Rahmenvertrages ist es, die für die Wissenschaftliche Evaluation ("WEV") der TI-Anwendungen benötigten Dienstleistungen (insbesondere Beratungsleistungen) bei dem Rahmenvertragspartner über die Laufzeit des Rahmenvertrages abrufen zu können. Unter diesem Rahmenvertrag wird der Auftraggeber auf Basis der Leistungsbeschreibung der WEV die benötigten Leistungen im Wege von Einzelabrufen beauftragen und dabei in jedem Einzelabruf die jeweils notwendigen Leistungen im Detail konkretisieren.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Dieser Rahmenvertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Laufzeit von 2 (zwei) Jahren. Der Rahmenvertrag kann durch den Auftraggeber mittels einseitiger Erklärung zweimal um jeweils 1 (ein) Jahr auf insgesamt 4 (vier) Jahre verlängert werden.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Der Auftraggeber wird für das weitere Vergabeverfahren max. 3 (drei) Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit positiver Eignungsprognose auswählen. Er behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sofern die benannte Mindestzahl von 3 (drei) zulassungsfähigen Bewerbungen unterschritten werden.

Sollte die Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge ergeben, dass mehr als die vorgegebene maximale Bewerberanzahl die Eignungsanforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber nach den Vorgaben der Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb (Anlage-06) auswählen. Dabei wird der Auftraggeber die Erklärungen und Nachweise der Bewerber zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bewerten und gewichten. Sofern nach dieser Bewertung gleichwohl mehr als 3 (drei) gleichwertige Bewerbungen vorliegen, entscheidet das Los.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG § 19 MiLoG, § 21

SchwarzarbG.

Angaben zur Eintragung im Handelsregister.

Angaben zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister.

Bewerber/Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen

und haben in den Teilnahmeanträgen sämtliche Mitglieder der Bewerber/Bietergemeinschaft zu benennen

sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die

Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage-04)).

Der Bewerber hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Er

kann die Unterauftragnehmer bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags benennen.

Sofern der Bewerber von der Eignungsleihe gem. § 47 VgV Gebrauch macht, hat er die Unternehmen, deren

Eignung er sich bedient, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu benennen. In diesem Fall hat er

zudem eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass ihm die Kapazitäten

der Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung Unteraufträge (Anlage-05)).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Erklärung zum Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019 bis 2021) aufgeteilt nach Gesamtumsatz und Umsatz des Unternehmens mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Ein Bestand des Unternehmens seit drei Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben. Sofern das Geschäftsjahr 2021 noch nicht abgeschlossen ist, muss für dieses Jahr eine Schätzung der Umsatzzahlen abgegeben werden.

.

2. Erklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für

Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssumme muss je Schadensereignis

mindestens EUR 1 Mio. (für Personen-, und Sachschäden) sowie mindestens EUR 100.000 (für Vermögensschäden) betragen. Die Jahreshöchstsumme beträgt mindestens das 2-fache der jeweiligen Einzelsumme Sofern der Nachweis mit Teilnahmeantragsabgabe nicht geführt werden kann, reicht die Erklärung eines Versicherers aus, dass er zum Abschluss einer solchen Versicherung mit dem Bewerber im Falle der Auftragserteilung bereit ist.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1.:

Der erwirtschaftete Umsatz mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, muss mindestens EUR 300.000,- (netto) pro Jahr betragen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Erklärung über den Bestand an in den Geschäftsjahren 2019 bis 2021 durchschnittlich jährlich beschäftigten Mitarbeitern (jeweils Vollzeitäquivalenten - VZÄ), ausgewiesen nach Fachkenntnissen im medizinischen, statistisch-analytischen, methodisch-konzeptionellen und informationstechnischen Bereich sowie die Gesamtanzahl der VZÄ.

.

2. Referenzprojekte: Es sind unternehmensbezogene Referenzprojekte für nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie Beratungs- und Dienstleistungen beinhaltet, die die Konzeption, Durchführung sowie Auswertung wissenschaftlicher Evaluationen im Bereich digitales Gesundheitswesen umfassen. Ein Referenzprojekt gilt als in den letzten 3 Jahren erbracht, wenn die entsprechenden Leistungen in den Jahren 2019, 2020 oder 2021 begonnen und für mindestens sechs Monate erbracht wurden. Entscheidend für die Berechnung des Zeitraumes ist der Ablauf der Teilnahmefrist.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1.:

Die durchschnittliche jährliche Gesamtbeschäftigtenanzahl muss jeweils (pro Jahr) mindestens 35 Mitarbeiter (VZÄ) betragen.

.

Zu 2.:

- Es müssen mindestens zwei Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren nachgewiesen werden, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind

- Auftragsvolumen je Referenzprojekt: Mindestauftragswert [Betrag gelöscht] EUR (netto)

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Hinweis: Der Auftraggeber fordert die Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für

die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind (vgl. nachstehende Ziff. III.2.3 dieser Bekanntmachung), d.h. des Schlüsselpersonals (Projektleiter und stellvertretender Projektleiter), erst mit der Angebotsabgabe!

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/03/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 17/03/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch;

2) Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche der unter III.1.1 bis III.1.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrages sind die von der Vergabestelle auf der in I.3 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen;

3) Sollte der Zuschlag bereits ohne Verhandlungsrunde auf ein verbindliches Angebot erteilt werden können, behält sich die Vergabestelle gemäß § 17 Abs. 11 VgV die Zuschlagserteilung und damit den Vertragsschluss auf das nach Durchführung der Angebotswertung bestplatzierte Angebot ohne weitere Verhandlungen vor;

4) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter I.3 genannte Vergabeplattform einzureichen;

5) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt;

6) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch;

7) Es wird darauf hingewiesen, dass die benannten Fristen für die Angebotsphase noch nicht verbindlich feststehen.

Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YY0C

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

(GWB) geregelt.

Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet.

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in

seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei

ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden

entstanden ist oder zu entstehen droht.

Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer

2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den

vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung

oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/02/2022