Cateringdienstleistungen für Flüchtlingsunterkunft 55500000-5 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_037_LAF II

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Cateringdienstleistungen für Flüchtlingsunterkunft 55500000-5

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_037_LAF II
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
55523000 Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) hat Verpflegungsleistungen für die Aufnahmeeinrichtung Columbiadamm 84 in 10965 Berlin vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Auftragnehmer übernimmt die Belieferung und Versorgung der in der o. g. Unterkunft untergebrachten Personen mit Tagesvollverpflegung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR / höchstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR das berücksichtigt wurde
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) hat Verpflegungsleistungen für die Aufnahmeeinrichtung Columbiadamm 84 in 10965 Berlin vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Auftragnehmer übernimmt die Belieferung und Versorgung der in der o. g. Unterkunft untergebrachten Personen mit Tagesvollverpflegung. Die vertragliche Kapazität der o.g. Unterkunft beträgt 290 Plätze.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:

Aufgrund der hohen nachweislichen Zugänge von Asylsuchenden und der Ausschöpfung jeglicher Belegungskapazitäten innerhalb weniger Tage bestand in der Beschaffung eines Cateringdienstleisters für die Flüchtlingsunterkunft Columbiadamm 84 äußerste Dringlichkeit. Aufgrund der gegebenen äußersten Dringlichkeit konnte der kurzfristige Bedarf der untergebrachten und zu versorgenden Personen nur im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV gedeckt werden. Ein offenes Verfahren konnte, selbst unter Beachtung der Mindestfristen nach §15 Abs. 3 VgV, nicht durchgeführt werden, da es zu einer nicht vertretbaren Verzögerung geführt hätte. Es kam somit nur noch ein Vergabeverfahren nach § 14(4)3. VgV in Betracht.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2021_037_LAF II
Bezeichnung des Auftrags:

Columbiadamm 84, 10965 Berlin

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
25/01/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Gröbenzell
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82194
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR / höchstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb

von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei

der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die

o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige

Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies

aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er

die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer

Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes

gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb

von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen

Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend

gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt

gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im

Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/02/2022