Cateringdienstleistungen für Flüchtlingsunterkunft 55500000-5 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_037_LAF II
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Cateringdienstleistungen für Flüchtlingsunterkunft 55500000-5
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) hat Verpflegungsleistungen für die Aufnahmeeinrichtung Columbiadamm 84 in 10965 Berlin vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Auftragnehmer übernimmt die Belieferung und Versorgung der in der o. g. Unterkunft untergebrachten Personen mit Tagesvollverpflegung.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) hat Verpflegungsleistungen für die Aufnahmeeinrichtung Columbiadamm 84 in 10965 Berlin vergeben. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Auftragnehmer übernimmt die Belieferung und Versorgung der in der o. g. Unterkunft untergebrachten Personen mit Tagesvollverpflegung. Die vertragliche Kapazität der o.g. Unterkunft beträgt 290 Plätze.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Aufgrund der hohen nachweislichen Zugänge von Asylsuchenden und der Ausschöpfung jeglicher Belegungskapazitäten innerhalb weniger Tage bestand in der Beschaffung eines Cateringdienstleisters für die Flüchtlingsunterkunft Columbiadamm 84 äußerste Dringlichkeit. Aufgrund der gegebenen äußersten Dringlichkeit konnte der kurzfristige Bedarf der untergebrachten und zu versorgenden Personen nur im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV gedeckt werden. Ein offenes Verfahren konnte, selbst unter Beachtung der Mindestfristen nach §15 Abs. 3 VgV, nicht durchgeführt werden, da es zu einer nicht vertretbaren Verzögerung geführt hätte. Es kam somit nur noch ein Vergabeverfahren nach § 14(4)3. VgV in Betracht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Columbiadamm 84, 10965 Berlin
Ort: Gröbenzell
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82194
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei
der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die
o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er
die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland