Generalplanerleistungen zur Sanierung und Erweiterung der Liegenschaft Rauchstraße 17-18 der DGAP Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen zur Sanierung und Erweiterung der Liegenschaft Rauchstraße 17-18 der DGAP
Es ist beabsichtigt, einen geeigneten Dienstleister mit den Leistungen der Generalplanung für die Sanierung und Erweiterung der Liegenschaft in der Rauchstraße 17/18 in Berlin-Tiergarten zu beauftragen. Hier hat die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) ihren Sitz. Die Leistungen beinhalten Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI mit den LP 1-8, technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI mit den AG 1-8 in den LP 1-8 und Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI mit den LP 1-6 sowie weitere Fachplanerleistungen. Es sind Grund- und besondere Leistungen zu erbringen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es ist beabsichtigt, einen geeigneten Dienstleister mit den Leistungen der Generalplanung für die Sanierung und Erweiterung der Liegenschaft in der Rauchstraße 17/18 in Berlin-Tiergarten zu beauftragen. Hier hat die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) ihren Sitz. Die Leistungen beinhalten Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI mit den LP 1-8, technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI mit den AG 1-8 in den LP 1-8 und Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI mit den LP 1-6 sowie weitere Fachplanerleistungen. Nach der Beauftragung der LP 1 bis 4, sollen die LP 5 bis 8 bzw. 5 bis 6 (Tragwerksplanung) jeweils optional ganz oder teilweise stufenweise beauftragt werden. Es sind Grund- und besondere Leistungen zu erbringen. Es soll eine Instandsetzung, Modernisierung und ein Ausbau des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes stattfinden. Die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) hat ihren Sitz in dem 1995 erworbenen Gebäude in der Rauchstraße 17/18. Das Gebäude wurde als ehemalige Gesandtschaft des Königreichs Jugoslawien vom Olympia-Stadion Architekt Werner March konzipiert und zwischen 1938 und 1940 errichtet. Das Gebäude ist komplett unterkellert. Das Gebäude beherbergt neben Veranstaltungsräumen vor allem Büros, sowie Neben-, Lager- und Technikräume. Eine Instandsetzung, Modernisierung und ein Ausbau des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes sind unerlässlich, um einen geregelten Betrieb zu gewährleisten und das Gebäude zu erhalten. Mehrfach ist Wasser im Dach eingetreten und es kam zu zahlreichen Rohrbrüchen der veralteten Leitungen im Gebäude. Des Weiteren besteht ein Bedarf an zusätzlichen Veranstaltungs- und Büroräumen. Bestandteil der Maßnahme ist unter anderem der Ausbau des Daches. Verbunden damit muss ein zweiter Rettungsweg geplant werden. Es wird eine Baukostenobergrenze von rund 17,7 Mio. € brutto (KGR 200-700, ohne UV/Rundung) als Beschaffenheit vereinbart. Im Zuge der durchgeführten Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen (nach RZBau 6.1.5) wurde eine Nutzwertanalyse mit vier Szenarien durchgeführt. Separat werden folgende Gutachten beauftragt: Schadstoffgutachten, restauratorische Farbbefund- und Materialuntersuchung, denkmalpflegerisches Gutachten, statisch-konstruktive Begutachtung und Vermessung Gebäudebestand. Voraussichtlich wird ein Projektsteuerer separat beauftragt. Die Baumaßnahme wird zu 100% aus Haushaltsmitteln des Bundes finanziert. Somit ist die Baumaßnahme neben der RBBau auch nach den Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) durchzuführen. Die baufachliche Prüfung und Begleitung erfolgt durch das BBR, Referat A 2. Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster der RBBau. Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Nach der Beauftragung der Leistungsphase 1 bis 4 werden die Leistungsphasen 5 bis 8 bzw. 5 bis 6 (Tragwerksplanung) jeweils optional ganz oder teilweise stufenweise beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung ist keine Honorarerhöhung abzuleiten.
Es sind weitere besondere und zusätzliche Leistungen optional zu übernehmen, unter anderem:
Architekt:
- Bestandsaufnahme, Überprüfen der vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen
- Ergänzung Bedarfsplanung / Bedarfsermittlung / das Raumprogramm;
- Fotodokumentation
- Aufstellen und Fortschreiben von Raumbüchern während der gesamten Ausführungsplanung
- Durchführung Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Überprüfen der vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen
- Erstellung von Bauunterlagen gem. RZBau (Bauplanungsunterlagen) basierend auf den Genehmigungsplanungen
- Unterstützung des AG und der von diesem eingesetzten Projektsteuerung bei der Erstellung der Baurechnung: zweimal jährliche Dokumentation des Baufortschritts
- Kostengegenüberstellung der Szenarien: Umbau und Erweiterung bei laufendem Betrieb, Teilauslagerung, Komplettauslagerung
Technische Gebäudeausrüstung
- Bestandsaufnahme, Überprüfen der vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen
- Konzept zur Aufrechterhaltung des Betriebs während der abschnittsweisen Bauausführung
- Lage- und höhenmäßiger Trassenplan zur Koordinierung der erforderlichen Leitungen der Haustechnik
- Aufstellen und Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches
- Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen in Form eines Betriebshandbuches der Anlagengruppen 1 bis 8
- detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis
Tragwerksplaner:
- Bestandsaufnahme, Überprüfen der vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen, statische Bewertung bestehender baulicher Anlagen
- Prüfen der Schlitz-, Durchbruchs- und Montagepläne auf Übereinstimmung mit den statischen Vorgaben
- Ingenieurtechnische Kontrollen der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen
- Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe
Sonstige Leistungen:
- Raumakustische Beratung LPH 3-7 und Untersuchungen der zukünftigen Veranstaltungsflächen
- Leistung Brandschutz gemäß AHO-Schriftreihe Nr. 17 sowie Erstellen von Feuerwehrplänen, Erstellen von Flucht- u. Rettungswegepläne, Mitwirken bei der Erstellung der Brandschutzordnung und Fachbauleitung Brandschutz
- SiGeKo Leistungsbild nach Baustellenverordnung Grundleistungen nach AHO Heft Nr. 15
- Erarbeitung eines mit den Denkmalbehörden abgestimmten Energiekonzepts
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14059
Land: Deutschland
Folgende Nachunternehmer werden für folgende Teilleistungen beauftragt:IKL + Partner Ingenieurges. mbH für Technische Ausrüstung gem. §55 HOAI mit den AG 1-8Dr. Zauft Ingenieurges. für Bauwesen mbH für Brandschutzplanung nach AHO, Feuerwehrpläne, F+R-Pläne, BrandschutzordnungA.C. Rahn GmbH für RaumakustikKSG Sicherheit- und Gesundheitsschutz GmbH für SiGeKo nach RAB30
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).