Betriebs- und Anwendungsunterstützung
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bgw-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebs- und Anwendungsunterstützung
Gegenstand ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung mit vier Losen als Grundlage für die Überlassung von IT-Fachkräften auf Zeit. Die Überlassung erfolgt mittels der Erteilung von Einzelaufträgen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung.
Profilgruppe „Server und Client“
Hamburg
Gegenstand der Unterstützungsleistung ist die Überlassung von Personal aus dem Bereich der IT-Fachkräfte für Server und Client, insbesondere:
- Microsoft-Server-Architekturen
- Microsoft-Arbeitsplatz-Produkte und Installationen
- Windows-Terminalserver-Umgebung mit Citrix Management
- Container-basierter Infrastruktur
Das überlassene Personal weist jeweils mindestens folgende Erfahrungen mittels persönlicher Referenzen nach:
- Mindestens zwei Jahre Betriebserfahrung in IT-Betrieben vergleichbarer Größenordnung
Die Leistungserbringung hat durch nachweisbar erfahrenes Personal mit ausgeprägter fachlicher Expertise zu erfolgen. Hierbei ist eine langjährige praktische Erfahrung in IT-Betrieben vergleichbarer Größenordnungen unerlässlich.
Der Einsatz des überlassenen Personals findet in Absprache mit der Auftraggeberin gegebenenfalls auch remote statt.
Profilgruppe „Anwendungen“
Hamburg
Gegenstand der Unterstützungsleistung ist die Überlassung von Personal aus dem Bereich der IT-Fachkräfte für den Bereich Anwendungen, insbesondere:
- Microsoft SharePoint
- Cisco Collaboration Suite
- Atlassian
- Formularmanagement
- Dokumentenmanagement
- Data Warehouse
Das überlassene Personal weist jeweils mindestens folgende Erfahrungen mittels persönlicher Referenzen nach:
- Mindestens zwei Jahre Betriebserfahrung in IT-Betrieben vergleichbarer Größenordnung
Die Leistungserbringung hat durch nachweisbar erfahrenes Personal mit ausgeprägter fachlicher Expertise zu erfolgen. Hierbei ist eine langjährige praktische Erfahrung in IT-Betrieben vergleichbarer Größenordnungen unerlässlich.
Der Einsatz des überlassenen Personals findet in Absprache mit der Auftraggeberin gegebenenfalls auch remote statt.
Profilgruppe „Netzwerk und Kommunikation, Web und Mail sowie Datenbank“
Hamburg
Gegenstand der Unterstützungsleistung ist die Überlassung von Personal aus dem Bereich der IT-Fachkräfte für den Bereich Netzwerk und Kommunikation, Web und Mail sowie Datenbank, insbesondere:
- Netzwerk und Landingzone
- Online-Services und Content Management
- Datenbankmanagement
Das überlassene Personal weist jeweils mindestens folgende Erfahrungen mittels persönlicher Referenzen nach:
- Mindestens zwei Jahre Betriebserfahrung in IT-Betrieben vergleichbarer Größenordnung
Die Leistungserbringung hat durch nachweisbar erfahrenes Personal mit ausgeprägter fachlicher Expertise zu erfolgen. Hierbei ist eine langjährige praktische Erfahrung in IT-Betrieben vergleichbarer Größenordnungen unerlässlich.
Der Einsatz des überlassenen Personals findet in Absprache mit der Auftraggeberin gegebenenfalls auch remote statt.
Profilgruppe „Wartung und Weiterentwicklung des Kernsystems bg.standard“
Hamburg
Gegenstand der Unterstützungsleistung ist die Überlassung von Personal aus dem Bereich der IT-Fachkräfte für den Bereich Wartung und Weiterentwicklung des Kernsystems bg.standard, insbesondere:
- Anwendungsentwicklung mit den Schwerpunkten objektorientierte Entwicklung und Nutzung von Entwicklungsframeworks und der Bereitschaft soweit noch keine Kenntnisse vorhanden, sich in das Entwicklungsframework ep/kid einzuarbeiten;
- Testverfahren und den Aufbau von Testfällen;
- Job-Scheduling;
- Client- / Server Architekturen und relationale Datenbanken (z. B. DB2)
Das überlassene Personal weist jeweils mindestens folgende Erfahrungen mittels persönlicher Referenzen nach:
- Mindestens zwei Jahre Betriebserfahrung in IT-Betrieben vergleichbarer Größenordnung
Die Leistungserbringung hat durch nachweisbar erfahrenes Personal mit ausgeprägter fachlicher Expertise zu erfolgen. Hierbei ist eine langjährige praktische Erfahrung in IT-Betrieben vergleichbarer Größenordnungen unerlässlich.
Der Einsatz des überlassenen Personals findet in Absprache mit der Auftraggeberin gegebenenfalls auch remote statt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Die Auftraggeberin (BGW) hat die Leistungen vergeblich im offenen Verfahren ausgeschrieben und keine geeigneten Angebote erhalten. Der Bedarf besteht ebenso wie die Anforderungen an die Leistung fort. Die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags werden nicht grundlegend geändert. In Umsetzung des § 14 Abs. 4 VgV wendet sich die BGW gemäß § 17 Abs. 5 VgV an die Interessenten des veröffentlichten Verfahrens.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Betriebs- und Anwendungsunterstützung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA3 Münster
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB)(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de