Planungsleistungen energetische Sanierung Referenznummer der Bekanntmachung: OV 3034-07-2020
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen energetische Sanierung
Ausgehend von dem baulichen Zustand der Gebäude ist eine energetische Sanierung
Geplant. Dabei soll die zeittypische Gestaltung erhalten bleiben. Alle Maßnahmen müssen einer architektonischen (denkmalgerechten) Analyse und einer technischen Bestandsanalyse unterzogen werden. Eine Außendämmung ist nicht vorgesehen.
Nachfolgende Baumaßnahmen sind mindestens zu berücksichtigen, wobei Ergänzungen weiterer Maßnahmen möglich sind:
— Erneuerung der Dacheindeckung einschließlich Dampfsperre und Wärmedämmung;
— Ertüchtigung der Dachausstiege, einschließlich RWA;
— Fassadensanierung (z. B. Reinigung, Anstrich bzw. Hydrophobierung, Betonsanierung Fugensanierung);
— Erneuerung der Fenster und Dachflächenfenster;
— Instandsetzung der Treppenhäuser (Maler-, Belagsarbeiten, Hauseingangstüren, teilweise Erneuerung der Wohnunseingangstüren);
— Instandsetzung der Kellerbereiche einschließlich Deckendämmung;
— Herrichten der Außenanlagen.
Leistungszeitraum:
Bestandserfassung bis 15.12.2020
Stufe 1 (LP 1-3) bis 26.3.2021
Stufe 2 (LP 4-7) bis 25.6.2021
Stufe 3 (LP 8-9) Baudurchführung 01/2022 bis 12/2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen nach erkennen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagenergeben, bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1, 2 und 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder per E-Mail) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Ausgehend von dem baulichen Zustand der Gebäude ist eine energetische Sanierung
Geplant. Dabei soll die zeittypische Gestaltung erhalten bleiben. Alle Maßnahmen müssen einer architektonischen (denkmalgerechten) Analyse und einer technischen Bestandsanalyse unterzogen werden. Eine Außendämmung ist nicht vorgesehen.
Nachfolgende Baumaßnahmen sind mindestens zu berücksichtigen, wobei Ergänzungen weiterer Maßnahmen möglich sind:
— Erneuerung der Dacheindeckung einschließlich Dampfsperre und Wärmedämmung;
— Ertüchtigung der Dachausstiege, einschließlich RWA;
— Fassadensanierung (z. B. Reinigung, Anstrich bzw. Hydrophobierung, Betonsanierung Fugensanierung);
— Erneuerung der Fenster und Dachflächenfenster;
— Instandsetzung der Treppenhäuser (Maler-, Belagsarbeiten, Hauseingangstüren, teilweise Erneuerung der Wohnunseingangstüren);
— Instandsetzung der Kellerbereiche einschließlich Deckendämmung;
— Herrichten der Außenanlagen.
Leistungszeitraum:
Bestandserfassung bis 15.12.2020
Stufe 1 (LP 1-3) bis 26.3.2021
Stufe 2 (LP 4-7) bis 25.6.2021
Stufe 3 (LP 8-9) Baudurchführung 01/2022 bis 12/2022
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
zusätzliche besondere Leistungen - Messung der Schallemission
Ein separater Auftragnehmer muss sich erst in die Aufgabenstellung einarbeiten, was Zeit und damit auch Geld kostet. Außerdem erhöht sich der Koordinierungsaufwand beim Auftraggeber, was ebenfalls Kosten verursacht. Der Nachtragswert gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB beträgt 1,1 % des ursprünglichen Auftragswertes.