Retrofit Display FT26 links für den ICE2 Referenznummer der Bekanntmachung: 2153605
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Retrofit Display FT26 links für den ICE2
Aufgrund von Obsoleszenz erfolgt die partielle Entwicklung eines fit-form-function-kompatiblen Substituts.
Los 1 Display FT26 links
Partielle Neuentwicklung eines fit-form-function-kompatiblen Substituts aufgrund von Obsoleszenz.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Vergabe mit Ausnahmetatbestand an einen Bieter. Die Anforderungen (Sicherstellung Ersatzteileverfügbarkeit für den sicheren Betrieb des ICE 2) erfüllt ausschließlich der Hersteller des Displays, Fa. Bombardier Transportation GmbH (Alstom Group). Die technischen Unterlagen sind Eigentum des Herstellers und stehen der Deutschen Bahn AG nicht zu Verfügung. Eine Nachentwicklung ist somit nicht möglich. Die z. T. auf den Komponenten enthaltene Software ist im Eigentum des Herstellers und steht der Deutschen Bahn AG nicht zur Verfügung. Daher ist eine Beschaffung ausschließlich beim Hersteller, Fa. Bombardier Transportation GmbH (Alstom Group), möglich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 Display FT26 links
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.