NBS Turmstraße - passiver Lärmschutz Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0536-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
NBS Turmstraße - passiver Lärmschutz
NBS Turmstraße - passiver Lärmschutz
Berlin
Bei planfestgestellter Anspruchsberechtigung auf passiven Schallschutz dem Grunde nach und die Übernahme der Kosten der hierfür erforderliche Umbauleistungen ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine tatsächliche Anspruchsberechtigung gegeben sind. Gemäß 24. BImSchV sind bauliche Verbesserungen an umfassenden Bauteilen von schutz-bedürftigen Räumen vorzunehmen, sodass verkehrsbedingter Lärm auf ein unbedenklichen Innenraumpegel gesenkt wird. Üblicherweise genügt hierfür eine Verbesserung der Fenster-dämmung oder der Einbau einer schallgedämmten Lüftungsanlage. Für Außenwohnbereiche besteht bei verbleibenden Beeinträchtigungen durch Immissions-grenzwertüberschreitung nach Planfeststellungsbeschluss ein monetärer Entschädigungsan-spruch. Der Anspruch auf passiven Lärmschutz dem Grunde nach besteht für 69 Adressen (etwa 652 Immissionsorte). Der Auftragnehmer ermittelt die Grundstückseigentümer der Adressen und nimmt Kontakt zu Ihnen auf, um Sie über die Anspruchsberechtigung und den Ablauf des Verfahrens zu informieren. Hierfür sind entsprechende Unterlagen zu erstellen. Außerdem wird auf Basis des Schalltechnischen Berichts und Planfeststellungsbeschlusses durch Wohnungsbege-hungen eine Prüfung der relevanten Bauteile und Räume im Bestand durchgeführt, sofern der Anspruch seitens Eigentümer geltend gemacht wird, um die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte ermitteln zu können. Hieraus resultierende bauliche Anpas-sungen werden mit den Eigentümern besprochen und fortfolgender Schriftverkehr und Dokumentation sind Bestandteil der Leistungserbringung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
NBS Turmstraße - passiver Lärmschutz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Postleitzahl: 09126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.