Entwicklung und Pflege/Support BwMessenger
Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: www.bwi.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/
Elektronischer Zugang zu Informationen: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 26: Sonstige Dienstleistungen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: -
NUTS-Code DE Deutschland
1. Im Rahmen der Produktweiterentwicklung BwMessenger werden Entwicklungen von neuen Features sowohl backend- als auch frontendseitig benötigt.
2. Die Störungsbeseitigung und der Support des laufenden Betriebs müssen für das Gesamtsystem über die gesamte Vertragslaufzeit gewährleistet werden
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software, 72262000 Software-Entwicklung, 72267000 Software-Wartung und -Reparatur
ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
1. 1 Preis. Gewichtung 30
2. 2 Qualität. Gewichtung 70
Auftragsbekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2021/S 194-506698 vom 6.10.2021
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 1 Bezeichnung: Entwicklung und Pflege/Support BwMessengerAnzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rennes
Postleitzahl: 3500
Land: Frankreich
E-Mail: [gelöscht]
Wert: [Betrag gelöscht] EUR
ohne MwSt
Bei jährlichem oder monatlichem Wert:
Anzahl der Jahre: 5
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.