WHG 3246 - Abbrucharbeiten, Schadstoffrückbau im Denkmalschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 3246-1-2024

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.berlin.de/vergabeplattform/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.berlin.de/vergabeplattform/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Wohnungsbaugesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

WHG 3246 - Abbrucharbeiten, Schadstoffrückbau im Denkmalschutz

Referenznummer der Bekanntmachung: 3246-1-2024
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45110000 Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gewerk-Abbrucharbeiten / Schadstoffrückbau im Denkmalschutz

Der Bauherr beabsichtigt die Abbruchmaßnahmen bei den Häusern Nr.1, Nr. 4, Nr.6, Nr. 7 und Nr. 9 in Alt-Hellersdorf 17-27, 12629 Berlin

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45111000 Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung
45111212 Enttrümmerungsarbeiten
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

12629 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

GEWERK - Abbrucharbeiten / Schadstoffrückbau im Denkmalschutz

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Der Bauherr beabsichtigt die Abbruchmaßnahmen bei den Häusern Nr. 1, Nr. 4, Nr. 6, Nr. 7 und Nr. 9 in Alt-Hellersdorf 17-27, 12629 Berlin zu vergeben.

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Gebäudeeckdaten

HAUS 1:

Geschossigkeit: KG, EG, OG, Spitzboden,

Gebäudeklasse 3 / Gebäudehöhe (BauO Bln) OKFF oberstes Geschoss 3,35 m

Abmessungen: ca. 20,29 m x 12,02 m,

Nutzungseinheiten: 1, BGF: 731,66 m², BRI: 2260,82 m³, NUF: 420 m²

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HAUS 4

Geschossigkeit: EG, DG

Gebäudeklasse 3 / Gebäudehöhe (BauO Bln) OKFF oberstes Geschoss 3,75 m: Abmessungen: ca. 59,50 m x 22,052 m,

Nutzungseinheiten: 2, BGF: 1.960,00 m², BRI: 13.733,00 m³, NUF: 1.253,00 m²

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HAUS 6

Geschossigkeit: EG + Dach

Gebäudeklasse 1 / Gebäudehöhe (BauO Bln) OKFF oberstes Geschoss 3,75 m: Abmessungen: ca. 11,67 m x 18,68 m,

Nutzungseinheiten: 2, BGF: 349,40 m², BRI: 1.236,00 m³, NUF: 291,04 m²

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HAUS 7

Geschossigkeit: EG, OG + Galeriegeschoss im Dach

Gebäudeklasse 3 / Gebäudehöhe (BauO Bln) OKFF oberstes Geschoss 6,40 m: Abmessungen: ca. 31,49 m x 13,24 m

Nutzungseinheiten: 4, BGF: 961,46 m², BRI: 3.641,34 m³, NUF: 721,84 m²

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HAUS 9

Geschossigkeit: EG

Gebäudeklasse 1 / Gebäudehöhe (BauO Bln) OKFF oberstes Geschoss 5,51 m: Abmessungen: ca. 37,71 m x 11,14 m

Nutzungseinheiten: 1, BGF: 119,00 m², BRI: 385,56 m³, NUF: 84,00 m²

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Die Baumaßnahmen umfassen die vollständige Entrümpelung von den o.g. fünf Gewerbegebäuden unter DENKMALSCHUTZ inkl:

- Entfernung und Entsorgung von diversen Bauteilen, Objekten, Belägen, Bekleidungen und Beschichtungen aus Holz, Estrich, Stahlbeton, Putz, Mauerwerkziegel u.ä

- fachgerechte Einrichtung, Vorhaltung und Abtransport der funktionellen Schwarz-Weiß-Anlage je Haus, sowie die fachgerechte Entfernung und Entsorgung der vorhandenen Schadstoffe (KMF, Teer, PAK, Holzstaub, Asbest) mit Berücksichtigung der Anforderungen der aktuellen TRGS-Normen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 13/06/2022
Ende: 02/09/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.

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2. Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen:

- Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)

- Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin

- ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundesländer

- Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung I“

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Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die „Eigenerklärung zur Eignung I“ abgegeben hat, in die engere Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle folgende einschlägige Nachweise unverzüglich beizubringen:

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a.) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben.

b.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen Beiträge.

c.) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.

d.) Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung.

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Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a. bis d. geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein.

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Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1.) Erklärung über den Gesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2018, 2019, 2020.

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Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer III.1.2 Punkt 1.) geforderte Erklärung den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 1.) Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Jahresgesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2018, 2019, 2020 in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR Brutto.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1.) Erklärung über die Zahl der in den Jahren 2018, 2019, 2020 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.

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Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer III.1.3 Punkt 1.) geforderte Erklärung den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.

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2.) Referenzliste über ähnliche Leistungen in vergleichbarer Größenordnung, welche im Zeitraum 01.01.2018 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen wurden (Abnahme durch den Auftraggeber), mit folgenden Angaben:

- Auftraggeber (Name und Adresse)

- Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer

- Bezeichnung des Referenzprojektes

- Beschreibung der Art der Leistung

- Beschreibung des Leistungsumfanges (insb., ob DENKMALSCHUTZ)

- Ausführung unter bewohnten Bedingungen (ja / nein)

- Auftragssumme (brutto)

- Ausführungszeitraum (von / bis)

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Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung III“ (Referenzliste) ist für die unter Nummer III.1.3 Punkt 2.) geforderten Angaben den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 1.) Als Mindestanforderung gilt eine durchschnittliche Anzahl von mindestens 10 Arbeitskräften in den Jahren 2018, 2019, 2020.

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zu 2.) Als Mindestanforderung gelten vier (4) vergleichbare Referenzen (Teilabbruchmaßnahmen / Teilentkernungsmaßnahmen einschließlich Rückbau und Entsorgung gefährlicher Abfälle, davon mindestens eine (1) Referenz für ein unter DENKMALSCHUTZ stehendes Gebäude), welche in Eigenleistung von der, für dieses Projekt diese Leistung ausführenden Firma, im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen (Abnahme durch den Auftraggeber) wurden, mit einer Bruttoauftragssumme von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR.

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Für alle Referenzen sind zwingend Referenzbestätigungen der Auftraggeber vorzulegen.

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Das Formblatt „Formblatt_Referenz_VOB-11-2019“ ist für die unter Nummer III.1.3) Punkt 2.) geforderten Angaben den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.

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3.) Folgenden Eignungsnachweise (Sachkundenachweise) sind zwingend vorzulegen:

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TRGS 520 - Sammelstellen gefährlicher Abfälle

TRGS 521 - KMF

TRGS 524 - Kontaminierte Bereiche

TRGS 551 - Teer, PAK

TRGS 553 - Holzstaub

TRGS 519 - Asbest

DIN 68800-001 - Holzschutz am Bau

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4.) Bei der Ausführung der Maßnahmen sind mindestens 2 ausgebildete Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik (oder Nachweis vergleichbarer Ausbildung / Qualifikation) auf der Baustelle ständig anwesend zu sein. Die entsprechenden Eignungsnachweise sind mit namentlicher Benennung der auf der Baustelle zum Einsatz kommenden Mitarbeiter vorzulegen.

Mit dem Angebot ist daher eine EIGENERKLÄRUNG vorzulegen, die folgendes erklärt:

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„Während der Bauzeit werden mindestens 2 hierfür ausgebildete Fachkräfte, vorzugsweise Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik, mit mindestens 2-jähriger Berufserfahrung vor Ort sein.

Die entsprechenden Eignungsnachweise (Facharbeiterzeugnisse / Gesellenbriefe als Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik oder über einen Abschluss in einem Beruf mit vergleichbarem Ausbildungsprofil, Kopie Teilnahmebestätigung Weiterbildungen) werden der Bauleitung 2 Wochen vor Leistungsbeginn unaufgefordert vorgelegt.“

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Bei der Ausführung der Maßnahmen sind mindestens 2 ausgebildete Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik (oder Nachweis vergleichbarer Ausbildung / Qualifikation) auf der Baustelle ständig anwesend zu sein.

Die entsprechenden Eignungsnachweise sind mit namentlicher Benennung der auf der Baustelle zum Einsatz kommenden Mitarbeiter vorzulegen.

Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung vorzulegen, Vgl. III.1.3)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/03/2022
Ortszeit: 11:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 13/05/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/03/2022
Ortszeit: 11:30

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

a) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergmeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.

b) Es wird gemäß § 6b EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.

c) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.

d) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen.

e) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de) veranlassen.

f) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:

Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.

Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann elektronisch mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder elektronisch in Textform erfolgen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist.

Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.

Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/

g)Weitere Informationen:

Die Frist für rechtzeitig schriftlich beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU Absatz 3 VOB/A endet am 08.03.2022 / 11:30 Uhr.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134

Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/02/2022