Rahmenvereinbarung Garten- und Landschaftsbau Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB NV 107-21 LG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Garten- und Landschaftsbau
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH als Auftraggeber (AG) vergibt die Leistungen allgemeiner Garten- und Landschaftsbauarbeiten an allen verantworteten Belegenheiten (WE) in Hamburg.
Zu Abrufen aus dem Vertrag sind SBH I Schulbau Hamburg und GMH I Gebäudemanagement Hamburg GmbH berechtigt.
Der Gesamtauftrag wird in 25 Lose nach Regionen, angelehnt an die Bezirksgrenzen der Stadt unterteilt. Die Standorte der Lose 21 und 22 für die Beruflichen Schulen (HIBB) und die Uni- und kommunalen Bauten von Los 25 sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt.
Es handelt sich um allgemeine Garten- und Landschaftsbauarbeiten, um Lieferung und Montage von Ausstattungen, sowie um Pflegeleistungen an diversen Schulstandorten von SBH und GMH.
Je Einzelabruf kann die Auftragssumme bis zu 59.500 € inkl. MwSt. (Brutto) betragen. Die Anzahl der Einzelabrufe je Standort, die Art der Leistung, der Umfang und das Volumen des Einzelauftrages kann stark variieren, die Ausführung erfolgt ausschließlich auf Abruf und nach schriftlichem Auftrag durch den Abrufenden (SBH oder GMH).
Garten- und Landschaftsbauarbeiten 2021
Hamburg - Region Mitte, 16 Schulstandorte (siehe den Teilnahmeunterlagen beigefügte Standortliste)
Es handelt sich um allgemeine Garten- und Landschaftsbauarbeiten, um Lieferung und Montage von Ausstattungen, sowie um Pflegeleistungen an diversen Schulstandorten von SBH und GMH.
Bei allen Arbeiten sind die geltenden Hamburger Richtlinien und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Insbesondere gilt dies für:
• Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
• Die Hamburger Baumschutzverordnung
• Das Merkblatt zum Knickschutz und der Pflege (der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, BUKEA) in Hamburg,
• Die Hamburger Bauordnung,
• Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
• Und hier im Besonderen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV, etc.)
Die von den Abrufberechtigten abgerufenen Arbeiten sind vom AN am jeweiligen Schulstandort durchzuführen. Unter Umständen sind an verschiedenen Standorten gleichzeitig, bzw. zeitnah, mehrere Aufträge zu bearbeiten. Es ist dafür zu sorgen, dass im Bedarfsfall mehrere Kolonnen für diese Arbeiten zur Verfügung stehen. Die Leistungen eines Abrufes sind, wenn nicht anders am Abruf terminiert, dem Leistungsumfang entsprechend spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung fertigzustellen. Mit Ausführungszeiten von 10 Wochen ist bei großen Aufträgen zu rechnen. Die Ausführungszeit ist vor dem Betreten des Grundstückes im Vorwege nochmals mit dem Schulhausmeister der Schule direkt abzustimmen.
Ausnahmefall: Beseitigung von akuten Unfallgefahren. Diese sind innerhalb von 24 Stunden zu beseitigen und werden vom Abrufenden entsprechend gekennzeichnet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Garten- und Landschaftsbauarbeiten 2021
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Börnsen
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 21039
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]