Wohnhausgruppen 920- Architekten- und Ingenieurleistungen für eine komplexe Sanierung/Modernisierung sowie Dachaufstockung Referenznummer der Bekanntmachung: GP-920-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohnhausgruppen 920- Architekten- und Ingenieurleistungen für eine komplexe Sanierung/Modernisierung sowie Dachaufstockung
Zur Wohnhausgruppe 920 gehört das Gebäude mit folgender Anschrift: Wilhelmsruher Damm 148 in 13439 Berlin.
Es handelt sich um ein acht - geschossiges Gebäude mit Seniorenwohnungen aus dem Jahr 1974. Das Gebäude umfasst insgesamt 134 Wohnungen und eine interne Cafeteria mit einer Wohnfläche von rd. 5.185 m2. Bestandteil dieser Aufgabenstellung ist die Planung und Realisierung der Modernisierung des Wohngebäudes mit Dachaufstockung (6 neue Wohnungen) und 4 Gewerbepavillions. Der Gebäudekomplex (Wohngebäude und Gewerbepavillions) soll energetisch modernisiert werden. Weiterhin ist eine komplette Strangsanierung für sämtliche haustechnischen Installationen (Sanitär, Lüftung, Heizung, Elektrosteiger und Installationen in Bädern und Küchen) vorgesehen. Das Projekt umfasst weiterhin die komplette Leerwohnungsmodernisierung (Erneuerung der Elektroinstallationen, neue Beläge für Wände, Decken, Böden; Überarbeitung der Türen).
Nähere Beschreibung siehe Anlage „Aufgabenstellung".
D-13439 Berlin
Nähere Beschreibung siehe Anlage „Aufgabenstellung".
Die Beauftragung erfolgt in nachfolgend genannten Stufen:
Stufe I
— Das sind die Leistungen der Grundlagenermittlung, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe II
— Das sind die Leistungen zur Erarbeitung einer Vorplanung, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe III
— Das sind die Leistungen zur Erarbeitung einer Entwurfsplanung einschließlich Modernisierungskonzept und Kostenberechnung, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe IV
— Das sind die Leistungen bis zur Herbeiführung der Baugenehmigung, soweit erforderlich, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe V
Das sind die Leistungen zur Erarbeitung der Ausführungsplanung, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe VI
Das sind die Leistungen zur Vorbereitung der Vergabe, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe VII
Das sind die Leistungen zur Mitwirkung bei der Vergabe, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe VIII
Das sind die Leistungen zur Objektüberwachung und Dokumentation, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe IX
Das sind die Leistungen der Objektbetreuung, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.1) der Bekanntmachung;
2. Prüfung auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe;
3. Prüfung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
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Sollten danach mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber folgende objektive Kriterien anwenden:
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*1) Vergleichbare Referenzobjekte (Architektenleistungen gem. Objektliste Gebäude der Anlage 10 Nummer 10.2 HOAI 2013, mind. Honorarzone III), welche im Zeitraum 01.01.2011 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden (50 Pkt.)
a) Anzahl der vergleichbaren Referenzen, welche im Zeitraum 01.01.2011 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden (es gehen max. 5 der im Bewerbungsbogen benannten Referenzen in die Wertung ein) (10 Pkt.),
b) Wirtschaftliches Volumen der vergleichbaren Referenzen, welche im Zeitraum 01.01.2011 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden (es kommen max. die 4 volumenmäßig höchsten Referenzen aus den Bewerbungsbogen zum Ansatz) (20 Pkt.),
c) Anzahl Referenzen mit Strangsanierung, welche im Zeitraum 01.01.2011 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden (Abnahme durch den Auftraggeber) (10 Pkt.),
d) Anzahl Referenzen mit Dachaufstockung/-ausbau, welche im Zeitraum 01.01.2011 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden (Abnahme durch den Auftraggeber) (10 Pkt.).
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*2) Personelle Ausstattung des Bewerbers (50 Pkt.)
a) Anzahl der derzeitigen Mitarbeiter (ingenieurtechnisches Personal) insgesamt (15 Pkt.),
b) Anzahl der vorgesehenen Projektbeteiligten (ingenieurtechnisches Personal) für die zu vergebende Leistung (15 Pkt.)
b) Berufserfahrung in der Planung (LP 1-5) der für die zu vergebende Leistung vorgesehenen Mitarbeiter (ingenieurtechnisches Personal) im Durchschnitt (10 Pkt.),
c) Berufserfahrung in der Ausschreibung, Vergabe, Bauleitung (LP 6-8) der für die zu vergebende Leistung vorgesehenen Mitarbeiter (ingenieurtechnisches Personal) im Durchschnitt (10 Pkt.).
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Die Auswahlmatrix kann auf https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ eingesehen werden.
Die Beauftragung umfasst zunächst nur die Abschnitte I und II.
Die Übertragung einzelner nachfolgender Abschnitte ist für den Auftraggeber optional.
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Definition der Abschnitte siehe Punkt II.2.4) der Bekanntmachung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Informationen:
Die in den Ziffern III.1.1 (Punkte 1. bis 5.), III.1.2 (Punkte 6. bis 8.) und III.1.3 (Punkte 9. bis 13.) aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind zwingend gefordert. Angaben, Erklärungen und Nachweise des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gem. Ziff. III.1.3 dieser Bekanntmachung können zum Ausschluss oder zu einer Abwertung im Rahmen der Bewerberauswahl führen.
Die nachstehend unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Bezieht sich der Bewerber hinsichtlich seiner Eignung auf Ressourcen eines Nachunternehmers, so sind die nachstehend unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Eignungsnachweise auch vom Nachunternehmer auf einem separaten Bewerbungsbogen einzureichen. Zudem ist eine Erklärung des Nachunternehmers beizufügen, wonach dieser dem Bewerber im Auftragsfall seine Ressourcen zur Verfügung stellt (Verpflichtungserklärung gem. Anlage 1 zum Bewerbungsbogen). Gleiches gilt für verbundene Unternehmen.
1. Nachweis über die Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister, soweit der Bewerber dort eingetragen ist; andernfalls ein vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens (z.B. Architektenkammer), gemäß § 44 Absatz 1 VgV .
2. Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen [Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 1 dieser Bekanntmachung].
3. Eigenerklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Krankenversicherungsbeiträgen und Sozialabgaben erfüllt hat und erfüllt [Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 1 dieser Bekanntmachung].
4. Eigenerklärung, dass der Bewerber gem. § 65 Landesbauordnung Berlin bauvorlageberechtigt ist [Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 1 dieser Bekanntmachung].
5. Gegebenenfalls Bewerbergemeinschaftserklärung, gemäß den Anforderungen in Ziffer VI.3 Nr. 3 dieser Bekanntmachung (Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Anlage 2 zum Bewerbungsbogen) [Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 1 dieser Bekanntmachung].
6. Nachweis einer bestehenden aktuellen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen [Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 1 dieser Bekanntmachung].
7. Angaben zum Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2018, 2019, 2020 [Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 1 dieser Bekanntmachung].
8. Angaben zum Umsatz in den Geschäftsjahren 2018, 2019, 2020 mit den Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind [Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 1 dieser Bekanntmachung].
9. Angaben zu vergleichbaren Referenzobjekten (Architektenleistungen gem. Objektliste Gebäude der Anlage 10 Nummer 10.2 HOAI 2013, mind. Honorarzone III), welche im Zeitraum 01.01.2011 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden [Abnahme durch den Auftraggeber] (Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 1 dieser Bekanntmachung).
10.Angaben zu Referenzobjekten mit Strangsanierung (Architektenleistungen gemäß Objektliste Gebäude der Anlage 10 Nummer 10.2 HOAI 2013, mind. Honorarzone III), welche im Zeitraum 1.1.2011 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden [Abnahme durch den Auftraggeber] (Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 1 dieser Bekanntmachung).
11.Angaben zu Referenzobjekten mit Dachaufstockung und/oder Dachausbau (Architektenleistungen gemäß Objektliste Gebäude der Anlage 10 Nummer 10.2 HOAI 2013, mind. Honorarzone III), welche im Zeitraum 1.1.2011 bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurden [Abnahme durch den Auftraggeber] (Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 1 dieser Bekanntmachung).
12. Angaben zur derzeitigen personellen Ausstattung des Bewerbers hinsichtlich des ingenieurtechnischen Personals insgesamt (Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 1 dieser Bekanntmachung).
13. Angaben zu den vorgesehenen Projektbeteiligten des Bewerbers (ingenieurtechnischen Personal) für die zu vergebenen Leistungen (Bewerbungsbogen, siehe Ziffer VI.3 Nr. 1 dieser Bekanntmachung).
Zu 9. Mindestens eine Referenz mit den Leistungsphasen 2-8 §§ 34, 55 HOAI und Leistungsphasen 2-5 § 51 HOAI.
Zu 10. Mindestens eine Referenz mit Strangsanierung.
Zu 11. Mindestens eine Referenz mit Dachaufstockung und/oder Dachausbau.
Die Mindestforderungen für die Punkte 9, 10 und 11 können auch anhand einer Referenz nachgewiesen werden.
Zu 12. Mindestens drei Mitarbeiter (ingenieurtechnischen Personal) insgesamt je Bewerber / Bewerbergemeinschaft
Zu 13. Mindestens drei Projektbeteiligte (ingenieurtechnisches Personal) für die zu vergebende Leistung je
Bewerber/Bewerbergemeinschaft davon
a) ein Projektbeteiligter als Projektverantwortlicher für die Leistungsphasen 1-5 § 34 HOAI
b) ein Projektbeteiligter als Projektverantwortlicher für die Leistungsphasen 6-8 § 34 HOAI
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung des Bewerbungsbogens (einschl. Anlagen) zulässig, der unter der in Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung angegebenen URL heruntergeladen werden kann. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Der Bewerbungsbogen ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen ausschließlich digital signiert oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Berlin einzureichen.
2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft (BG) ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder der BG (BG-Erklärung gem. Anlage 2 zum Bewerbungsbogen) abzugeben, wonach diese im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung gründen. Die Erklärung hat zudem ein Mitglied der BG zur Durchführung des Vergabeverfahrens zu bevollmächtigen.
Mehrfachbewerbungen (MB) sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bewerber/BG, es sei denn die betroffenen Bewerber/BG weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die MB insbesondere im Hinblick auf eine etwaige Teilnahme an den Vergabeverhandlungen ausgeschlossen ist. Eine MB liegt z.B. vor, wenn einzelne Mitglieder einer BG sich zusätzlich als Einzelbewerber oder an mehr als einer BG beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers ist eine MB.
3) Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten folgende besondere Bedingungen:
3.1) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 498) müssen Bieter mit Abgabe des Angebots eine entsprechende Erklärung abgeben. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
3.2) Der Bieter (einschließlich eventueller Drittunternehmer) darf weder einen Eintrag im Berliner Korruptionsregister, Gewerbezentralregister, noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle.
3.3) Die zu Vergabeverhandlungen aufgeforderten Bieter haben sich zu verpflichten, im Fall der Auftragserteilung einen Integritätsvertrag mit der GESOBAU AG abzuschließen sowie die GESOBAU-Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Auf Angebote von Bietern, die den Abschluss einer derartigen Vereinbarung und die Unterzeichnung der Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung verweigern, kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
4. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
siehe Vergabeunterlagen
5. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
6. Anfragen werden nur beantwortet, wenn Sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich über die Vergabeplattform Berlin, per Fax oder vorzugsweise per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen werden anonymisiert und zusammen mit den Antworten als "Fragen- und Antwortenkatalog" im Internet (siehe Ziffer I.3 der Bekanntmachung) veröffentlicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.