Die Finals Berlin 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: SenInnDS 10-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Die Finals Berlin 2022
Kommunikation und Technische Dienstleistungen
Kommunikation - Teilnehmer-Management – Akkreditierung – Gästebetreuung
Berlin
Der Auftragnehmer ist für die Planung, Organisation, Durchführung und Leitung der
Veranstaltung auf dem Olympischen Platz verantwortlich. Er koordiniert die Aufbauten
von ARD/ZDF und den Verbänden sowie des Auftraggebers und von Sponsoren.
Technische Dienstleistung Olympischer Platz mit Venue Dressing, Sicherheit und Hygiene
Berlin
Der Auftragnehmer ist für die Beschaffung, den Aufbau, die Instandhaltung und den
Abbau der temporären baulichen Infrastruktur auf dem Olympischen Platz verantwortlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung zur Eignung (Wirt 124) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), Eigenerklärung zur Frauenförderung (Wirt 2141), Eigenerklärung Bieter- Bewerbergemeinschaft (wenn zutreffend), Erklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Wirt 235) (wenn zutreffend), Nachweis über eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 500.000 € Versicherungssumme. Im Falle einer Bietergemeinschaft gilt die Mindesthöhe für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und es ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen (alternativ Auszug aus dem ULV oder Präqualifizierung), Allgemeine, aussagekräftige Unternehmensselbstdarstellung.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung Bieter- Bewerbergemeinschaft (wenn zutreffend), Erklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Wirt 235) (wenn zutreffend), Nachweis mindestens einer geeigneten Referenz über einen in den letzten 3 Jahren ausgeführten vergleichbaren Dienstleistungsauftrag
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im
Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet
ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages
hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135
GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/