Wiederholungsprüfung der Blitzschutzanlagen gemäß DIN EN 62305-3 / VDE 0185-305-3 Bbl.3 in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs sowie an diversen Immobilien vom Kommunalbau Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV OV 035-21 DK

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wiederholungsprüfung der Blitzschutzanlagen gemäß DIN EN 62305-3 / VDE 0185-305-3 Bbl.3 in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs sowie an diversen Immobilien vom Kommunalbau

Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV OV 035-21 DK
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.

Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulimmobilien im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für ca. 30 Immobilien (keine Schulen) des Kommunalbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt.

Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die Wiederholungsprüfung der Blitzschutzanlagen in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburg sowie an Kommunalbauten gemäß DIN EN 62305-3 / VDE 0185-305-3 Bbl.3.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

SBH VgV OV 035-21 DK / Blitzschutzprüfun

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg - Regionen Mitte, Altona, Eimsbüttel und Bergedorf

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Vertrag umfasst die Wiederholungsprüfung der Blitzschutzanlagen gemäß dem Leistungsverzeichnis an ca. 450 Schulstandorten sowie an ca. 30 Immobilien des Kommunalbaus (KB). Die Standorte sind über das Bundesland Hamburg verteilt. Es wurde eine Loseinteilung in 4 Lose vorgenommen.

Gegenstand des Vertrages ist die Wiederholungsprüfung der Blitzschutzanlagen gemäß DIN EN 62305-3 / VDE 0185-305-3 Bbl.3 in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung.

Die regelmäßigen Wiederholungsprüfungen der Blitzschutzanlagen sind die Voraussetzung für die dauernde Wirksamkeit eines Blitzschutzsystems. Sie müssen alle 4 Jahre (einmal in vier Jahren) umfassend geprüft werden. Zwischen den umfassenden Prüfungen (Hauptprüfungen) muss eine Sichtprüfung durchgeführt werden.

Der Zweck von Prüfungen besteht in dem Nachweis, dass die Blitzschutzanlagen den Sicherheitsvorschriften und den Errichtungsnormen entsprechen. Die Prüfungen können den Nachweis des ordnungsgemäßen Zustandes der Anlage einschließen. Wiederkehrende Prüfungen sollen Mängel aufdecken, die nach der Inbetriebnahme aufgetreten sind und den Betrieb behindern oder Gefährdungen hervorrufen können.

Die Prüfung umfasst die Kontrolle der technischen Unterlagen, das Besichtigen und Messen der Anlagen und die Erstellung einer Dokumentation (detaillierter Prüfbericht).

Die Durchführung der Wiederholungsprüfung der Blitzschutzanlagen erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung.

Die allgemeinen Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und insbesondere die Verordnungen zur Arbeitssicherheit sind zu beachten. Die AN sind verpflichtet, alle gültigen gesetzlichen Vorschriften, die Prüfungs- und Betriebsvorschriften zu beachten und die Prüfung danach auszuführen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität gem. Wertungsmatrix / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 70
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

SBH VgV OV 035-21 DK / Blitzschutzprüfun

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg - Regionen Wandsbek-Nord, Wandsbek-Süd, Nord und HIBB (überregional)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Vertrag umfasst die Wiederholungsprüfung der Blitzschutzanlagen gemäß dem Leistungsverzeichnis an ca. 450 Schulstandorten sowie an ca. 30 Immobilien des Kommunalbaus (KB). Die Standorte sind über das Bundesland Hamburg verteilt. Es wurde eine Loseinteilung in 4 Lose vorgenommen.

Gegenstand des Vertrages ist die Wiederholungsprüfung der Blitzschutzanlagen gemäß DIN EN 62305-3 / VDE 0185-305-3 Bbl.3 in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung.

Die regelmäßigen Wiederholungsprüfungen der Blitzschutzanlagen sind die Voraussetzung für die dauernde Wirksamkeit eines Blitzschutzsystems. Sie müssen alle 4 Jahre (einmal in vier Jahren) umfassend geprüft werden. Zwischen den umfassenden Prüfungen (Hauptprüfungen) muss eine Sichtprüfung durchgeführt werden.

Der Zweck von Prüfungen besteht in dem Nachweis, dass die Blitzschutzanlagen den Sicherheitsvorschriften und den Errichtungsnormen entsprechen. Die Prüfungen können den Nachweis des ordnungsgemäßen Zustandes der Anlage einschließen. Wiederkehrende Prüfungen sollen Mängel aufdecken, die nach der Inbetriebnahme aufgetreten sind und den Betrieb behindern oder Gefährdungen hervorrufen können.

Die Prüfung umfasst die Kontrolle der technischen Unterlagen, das Besichtigen und Messen der Anlagen und die Erstellung einer Dokumentation (detaillierter Prüfbericht).

Die Durchführung der Wiederholungsprüfung der Blitzschutzanlagen erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung.

Die allgemeinen Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und insbesondere die Verordnungen zur Arbeitssicherheit sind zu beachten. Die AN sind verpflichtet, alle gültigen gesetzlichen Vorschriften, die Prüfungs- und Betriebsvorschriften zu beachten und die Prüfung danach auszuführen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität gem. Wertungsmatrix / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 70
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

SBH VgV OV 035-21 DK / Blitzschutzprüfun

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg - Region Süd

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Vertrag umfasst die Wiederholungsprüfung der Blitzschutzanlagen gemäß dem Leistungsverzeichnis an ca. 450 Schulstandorten sowie an ca. 30 Immobilien des Kommunalbaus (KB). Die Standorte sind über das Bundesland Hamburg verteilt. Es wurde eine Loseinteilung in 4 Lose vorgenommen.

Gegenstand des Vertrages ist die Wiederholungsprüfung der Blitzschutzanlagen gemäß DIN EN 62305-3 / VDE 0185-305-3 Bbl.3 in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung.

Die regelmäßigen Wiederholungsprüfungen der Blitzschutzanlagen sind die Voraussetzung für die dauernde Wirksamkeit eines Blitzschutzsystems. Sie müssen alle 4 Jahre (einmal in vier Jahren) umfassend geprüft werden. Zwischen den umfassenden Prüfungen (Hauptprüfungen) muss eine Sichtprüfung durchgeführt werden.

Der Zweck von Prüfungen besteht in dem Nachweis, dass die Blitzschutzanlagen den Sicherheitsvorschriften und den Errichtungsnormen entsprechen. Die Prüfungen können den Nachweis des ordnungsgemäßen Zustandes der Anlage einschließen. Wiederkehrende Prüfungen sollen Mängel aufdecken, die nach der Inbetriebnahme aufgetreten sind und den Betrieb behindern oder Gefährdungen hervorrufen können.

Die Prüfung umfasst die Kontrolle der technischen Unterlagen, das Besichtigen und Messen der Anlagen und die Erstellung einer Dokumentation (detaillierter Prüfbericht).

Die Durchführung der Wiederholungsprüfung der Blitzschutzanlagen erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung.

Die allgemeinen Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und insbesondere die Verordnungen zur Arbeitssicherheit sind zu beachten. Die AN sind verpflichtet, alle gültigen gesetzlichen Vorschriften, die Prüfungs- und Betriebsvorschriften zu beachten und die Prüfung danach auszuführen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität gem. Wertungsmatrix / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 70
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

SGH VgV OV 035-21 DK / Blitzschutzprüfun

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg - Kommunalbau (überregional)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Vertrag umfasst die Wiederholungsprüfung der Blitzschutzanlagen gemäß dem Leistungsverzeichnis an ca. 450 Schulstandorten sowie an ca. 30 Immobilien des Kommunalbaus (KB). Die Standorte sind über das Bundesland Hamburg verteilt. Es wurde eine Loseinteilung in 4 Lose vorgenommen.

Gegenstand des Vertrages ist die Wiederholungsprüfung der Blitzschutzanlagen gemäß DIN EN 62305-3 / VDE 0185-305-3 Bbl.3 in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung.

Die regelmäßigen Wiederholungsprüfungen der Blitzschutzanlagen sind die Voraussetzung für die dauernde Wirksamkeit eines Blitzschutzsystems. Sie müssen alle 4 Jahre (einmal in vier Jahren) umfassend geprüft werden. Zwischen den umfassenden Prüfungen (Hauptprüfungen) muss eine Sichtprüfung durchgeführt werden.

Der Zweck von Prüfungen besteht in dem Nachweis, dass die Blitzschutzanlagen den Sicherheitsvorschriften und den Errichtungsnormen entsprechen. Die Prüfungen können den Nachweis des ordnungsgemäßen Zustandes der Anlage einschließen. Wiederkehrende Prüfungen sollen Mängel aufdecken, die nach der Inbetriebnahme aufgetreten sind und den Betrieb behindern oder Gefährdungen hervorrufen können.

Die Prüfung umfasst die Kontrolle der technischen Unterlagen, das Besichtigen und Messen der Anlagen und die Erstellung einer Dokumentation (detaillierter Prüfbericht).

Die Durchführung der Wiederholungsprüfung der Blitzschutzanlagen erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung.

Die allgemeinen Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und insbesondere die Verordnungen zur Arbeitssicherheit sind zu beachten. Die AN sind verpflichtet, alle gültigen gesetzlichen Vorschriften, die Prüfungs- und Betriebsvorschriften zu beachten und die Prüfung danach auszuführen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität gem. Wertungsmatrix / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 70
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 206-538134
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

SBH VgV OV 035-21 DK / Blitzschutzprüfun

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/01/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26127
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

SBH VgV OV 035-21 DK / Blitzschutzprüfun

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/01/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26127
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:

SBH VgV OV 035-21 DK / Blitzschutzprüfun

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/01/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marne
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25709
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 4
Bezeichnung des Auftrags:

SGH VgV OV 035-21 DK / Blitzschutzprüfun

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/01/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marne
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25709
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Nachprüfungsanträge sind

- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg)

- und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach [gelöscht]

zu richten.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/02/2022