S-Bahn Rhein-Neckar, 2. Baustufe – Strecke Mannheim - Karlsruhe, Hst Mannheim-Neckarau; Objekt- und Fachplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI34662

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

S-Bahn Rhein-Neckar, 2. Baustufe – Strecke Mannheim - Karlsruhe, Hst Mannheim-Neckarau; Objekt- und Fachplanung

Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI34662
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Karlsruhe

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

S-Bahn Rhein-Neckar, 2. Baustufe – Strecke Mannheim - Karlsruhe, Hst Mannheim-Neckarau; Lph 3 und 4 jeweils für die Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Fachplanung OLA und LST, optional jeweils Lph 6 bis 7 Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung, Fachplanung OLA und LST

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 02/03/2020
Ende: 27/11/2020
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 041-097880

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 18FEI34662
Bezeichnung des Auftrags:

S-Bahn Rhein-Neckar, 2. Baustufe – Strecke Mannheim - Karlsruhe, Hst Mannheim-Neckarau; Objekt- und Fachplanung

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
25/02/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/02/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Karlsruhe

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

S-Bahn Rhein-Neckar, 2. Baustufe – Strecke Mannheim - Karlsruhe, Hst Mannheim-Neckarau; Lph 3 und 4 jeweils für die Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Fachplanung OLA und LST, optional jeweils Lph 6 bis 7 Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung, Fachplanung OLA und LST

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 02/03/2020
Ende: 27/11/2020
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

LÄA 06: Bei der Abstimmung von Entwurfsdetails bzw. der Schnittstelle zwischen dem neuen Aufzugschachts und dem bestehende, angrenzenden Treppenabgang wurde von Seiten der Stadt eine planerische Bearbeitung bzw. ein Neubau des Treppenabgangs gefordert.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Bei der Detailplanung des Aufzugschachts und der räumlichen Enge sowie Verzahnmung der Projektteile hat sich herausgestellt, dass eine Ernerung des Treppenabgangs eine für die Zukunft sinnvollere Lösung darstellt.

Der Umstand war zum Ausschreibungsbeginn nicht vorhersehbar, da er erst im Zuge die Schallberechnungen sichtbar wurde.

Der AN wurde über eine EU-Ausschreibung als wirtschaftlichster Bieter ermittelt. Eine Leistungserbringung durch eine Drittfirma wäre mangels Projektvorkenntnis und der dadurch erforderlichen, zusätzlichen Einarbeitungsphase sowie deszusätzlichen Koordinationsaufwands aufgrund der Verzahnung mit den bereits vergebenen Projektteilen zwangsläufig unwirtschaftlicher.

Ungeachtet dessen wäre dies für den AG auch terminlich nachteilig.

VII.2.3)Preiserhöhung