Teilprojekt Köhlbrand Ost, Nassbagger- und Böschungsbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: TD-0838-21-VT-EU
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2544
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Teilprojekt Köhlbrand Ost, Nassbagger- und Böschungsbauarbeiten
Damit Containerschiffe zukünftig mit einem Tiefgang (in Salzwasser) von 14,50 m den Hamburger Hafen bedienen können, haben die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) und die Hamburg Port Authority (HPA) den Ausbau der Fahrrinne von Unter- und Außenelbe (FAE) geplant. Im Rahmen der Baumaßnahme Köhlbrand Ost sind umfangreiche Nassbaggerarbeiten im Sohl- und Böschungsbereich auszuführen. Teilbereiche der Böschung über und unter Wasser sind mit Wasserbausteindeckwerk zu sichern.
Insgesamt sind auf einer Länge von ca. 1,7 km die Böschung zwischen ca. NHN – 20 m bis ca. NHN + 3,00 m neu zu profilieren. Dabei sind ca. 165.000 m3 Böden auszuheben und am Schutensauger in Finkenwerder sowie am Spülfeld Moorburg umzuschlagen. Der Ausbau soll gleichzeitig im nördlichen und südlichen Baustellenbereich in zwei Teams erfolgen.
Die Ausführung ist ab Juli 2022 geplant und wird planmäßig bis März/April 2023 dauern.
Hamburg
Damit Containerschiffe zukünftig mit einem Tiefgang (in Salzwasser) von 14,50 m den Hamburger Hafen bedienen können, haben die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) und die Hamburg Port Authority (HPA) den Ausbau der Fahrrinne von Unter- und Außenelbe (FAE) geplant. Im Rahmen der Baumaßnahme Köhlbrand Ost sind umfangreiche Nassbaggerarbeiten im Sohl- und Böschungsbereich auszuführen. Teilbereiche der Böschung über und unter Wasser sind mit Wasserbausteindeckwerk zu sichern.
Auf insgesamt rund 1,7 km Länge sind ca. 165.000m3 Böden aus Tiefen zwischen ca. NHN-20m bis ca. NHN+3,00 zu baggern.
Die Nassbaggerbodenmassen gliedern sich wie folgt auf:
- ca. 165.000m3 spülfähiges (im Wesentlichen spülfähige Sande) und nicht verspülfähiges Material (unter anderem unklassiertes Baggergut und Wassbausteinmaterial)
- ca. 11.000m3 davon Wasserbausteinmaterial, das innerhalb der Baumaßnahme wiederverwendet wird (im Wesentlichen in Abschnitt 1 und 2)
Die Ausbaumassen sind dem Verwertungssystem der HPA per Transport in Schuten über den Wasserweg zuzuführen. Das Baggergut ist entweder am Schutensauger in Hamburg Finkenwerder oder am Kattwykanleger in Hamburg Moorburg anzuliefern. Der jeweilige Verbringungsweg ist abhängig vom ausgebauten Material und von der Annahmekapazität der jeweiligen Verwertungseinrichtung. Entsprechend sind geeignete Transportgeräte (Spül-, Spülklapp- und Kastenschuten) und dazugehörige Schlepper und Schubboote vorzuhalten und zu betreiben.
Es gelten Mindest- und Maximalliefermengen pro Woche. (siehe Anlage Randbedingungen und Mindestanforderungen)
Eigene Verwertungswege bzw. die Möglichkeit das Baggergut in Verwertungoptionen des Bewerbers außerhalb der HPA-Verwertungskapazitäten unterzubringen, werden vom AG begrüßt.
Teilweise ist auf der Unterwasserböschung Wasserbausteinmaterial auszubauen und im Bereich der neu profilierten Unterwasserböschung wieder einzubauen. Die Zwischenlagerung erfolgt in Schuten - die Materialien sind zeitnah im Bauablauf wieder einzubauen.
Zusätzlich sind Teilbereiche der neu profilierten Uferböschung mit zugeliefertem Wasserbausteinmaterial zu sichern.
Insgesamt sind auf ca. 35.000m2 Fläche über und unter Wasser Wasserbausteine als Deckwerk bzw. als Böschungssicherung einzubauen.
An 2 Uferbauwerken (im Wasserwechselbereich) sind Sicherungsmaßnahmen in Form von Deckwerks- und Vergußarbeiten auszuführen.
Auf ca. 8.000 m2 Fläche im Böschungsbereich unterhalb des Wasserwechselbereichs besteht Kampfmittelverdacht im Bereich ca. 2 m unter Geländeoberkante und tiefer. Hier sind zur Ausräumung des Kampfmittelverdachts Kampfmitteluntersuchungsarbeiten durch eine nach §10 der Hamburger Kampfmittel Verordnung (KampfmittelVO) zugelassene Kampfmittelfachfirma auszuführen. Die für die Ausführung vorgesehene verantwortliche Person muss über einen Nachweis zur Befähigung nach §19 SprengG Abs. 1 Nr.3 mit gültigem behördlichen Befähigungsschein gemäß §20 SprengG verfügen.
Die Kampfmittel-Sondierung ist nach aktuellem Stand im Wechsel mit dem Abtrag von KM-unbelastetem Material durchzuführen. Hierbei ist von folgenden Arbeiten auszugehen:
- Kampfmittelsondierarbeiten vom schwimmenden Gerät aus (Oberflächensondierung per Magnetik- und Elektromagnetikverfahren)
- Kampfmittelsondierarbeiten und Anomaliepunktidentifizierung/-bergung mittels Taucherhilfe (Oberflächensondierung per Magnetik- und Elektromagnetikverfahren)
Die Nassbagger- und Böschungsbauarbeiten sind durch Peil- und Vermessungsarbeiten zu begleiten. Unterwasserprofilierungsarbeiten sind zum Nachweis der Leistung zum Teil arbeitstäglich per Fächerecholotpeilung zu dokumentieren.
Alle Bewerber, die die geforderten Angaben aus den Teilnahmeunterlagen vorlegen können sowie die Mindestanforderungen zur technischen Leistungsfähigkeit nachweisen , werden für das Verhandlungsverfahren zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Angaben, ob und auf welche Art die Bewerberinnen und Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind oder ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen (Kategorie A.5 gem. Bewerberbogen).
2.) Darstellung der Organisationsstruktur des Unternehmens, der Standorte und der Niederlassungen. Sofern die Ausführung durch eine Niederlassung erfolgen soll, sind die abgefragten Daten für die Niederlassung zu erstellen. (Kategorie A.6 gem. Bewerberbogen)
3.) Angaben zur zahlenmäßigen Entwicklung der Personalstruktur des Bewerbers innerhalb der letzten drei Jahre. (Kategorie A.7 gem. Bewerberbogen)
4.) Bescheinigung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (Kategorie A.8 gem. Bewerberbogen)
5.) Formlose Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 GWB 2016 vorliegen (Kategorie A.9 gem. Bewerberbogen).
6.) Bestehende Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung (Kategorie A.10 gem. Bewerberbogen)
1.) Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre. (Kategorie D.1 gem. Bewerberbogen)
2.) Umsatz des Unternehmens während der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Soweit die Umsätze von dem Bewerber zusammen mit anderen (z.B. Arbeitsgemeinschaft) erbracht wurden, sind diese gesondert unter Angabe des prozentualen Anteils am Gesamtumsatz des betreffenden Projektes auszuweisen. (Kategorie D.2 gem. Bewerberbogen)
1. für Nassbaggerarbeiten
2. für Böschungsbau - bzw. Deckwerksarbeiten
3.) Zahl der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. (Kategorie D.3 gem. Bewerberbogen)
1.) Angaben (Referenzen) zur Ausführung von Leistungen in den letzten drei (variabel) abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Kategorie E.1 gem. Bewerberbogen)
2.) Angaben der für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung (Kategorie E.2 gem. Bewerberbogen)
Zu Kategorie E1:
Referenzen zu Böschungsbau bzw. Deckwerksarbeiten:
- mindestens 1 x Herstellung von losem Wasserbausteindeckwerk (Wasserbausteine nach DIN EN 13383) im Wasserwechselbereich
- mindestens 1 x Herstellung von losem Wasserbausteindeckwerk (Wasserbausteine nach DIN EN 13383) unter Wasser
Zu Kategorie E.2:
Gerätedatenblätter der vorgesehenen Geräte (Baggergeräte bzw. schwimmende Geräteeinheiten mit Grabkurven zum Nachweis der Arbeitstiefe) sind zwingend beizulegen
Werden erst in den Vergabeunterlagen für das Verhandlungsverfahren gefordert (2.Stufe des Vergabeverfahrens)
Werden erst in den Vergabeunterlagen für das Verhandlungsverfahren gefordert (2.Stufe des Vergabeverfahrens)
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der SektVO 2016.
2.) Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb. Die zu erbringende Leistung ist unter Pkt. II.1.4) und II.2.4) grob beschrieben.
3.) Unter www.vergabe.rib.de ist ein Bewerberbogen und dazugehörige Anlagen abzurufen. Dieser Bewerberbogen beschreibt die für den Teilnahmeantrag zwingend einzuhaltende Form. Der ausgefüllte Bewerberbogen ist mit den Teilnahmeunterlagen einzureichen. Andere schriftliche Unterlagen werden in dieser Phase nicht zur Verfügung gestellt.
4.) Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen und allen einzureichenden Unterlagen/Anlagen und Nachweisen muss ausschließlich auf elektronischen Weg (digital) erfolgen. Hierzu ist bei den Vergaben der Hamburg Port Authority AöR und ihren Tochterunternehmen zwingend die Vergabeplattform www.vergabe.rib.dezu nutzen. Teilnahmeanträge in Papierform sind ab dem 18.10.2018 nicht mehr zulässig und müssen zwingend ausgeschlossen werden. Eine (kostenfreie) Registrierung auf der Plattform ist hierbei erforderlich. Teilnahmeanträge müssen über die Vergabeplattform elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener Signatur oder elektronisch mit qualifizierter Signatur zum vorgegebenen Termin eingereicht werden. Ein nicht form- oder fristgerecht übermittelter Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen. Es sind nur Teilnahmeanträge zur Öffnung zugelassen, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sind.
5.) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bewerbergemeinschaft zu begründen. Der Bewerberbogen ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen, nicht jedoch für Nachunternehmer. Weitere Angaben, s. Kapitel 5 in den Informationen zum Bewerberbogen.
6.) Nachunternehmer: Siehe Kapitel 6 in den Informationen zum Bewerberbogen.
7.) Ausländische Bewerber/Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes gem. Pkt. III.1) vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen gem. Pkt. III.1) kann vom Auftraggeber eine Übersetzung in deutscher Sprache nachgefordert werden.
8.) Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese über die Vergabe-Plattform oder mit Angabe der Vergabenummer per E-Mail an folgende Adresse zu richten:
E-Mail: [gelöscht]
Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Bewerbungsunterlagen werden in der nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 SektVO vorgesehenen Frist vor Eingang der Teilnahmeanträge erteilt.
Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sind unter www.vergabe.rib.deveröffentlicht. Der Bewerber hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
9.) Im Teilnahmewettbewerb werden nur Bewerber berücksichtigt, welche die unter Pkt. III.1) angegebenen Teilnahmebedingungen erfüllen. Hinweis: Bewertungskriterien gem. Pkt. III.1.4) und Kapitel 10 der Informationen zum Bewerberbogen.
10.) Alle Bewerber, die die geforderten Angaben aus den Teilnahmeunterlagen vorlegen können sowie die Mindestanforderungen zur technischen Leistungsfähigkeit nachweisen (siehe auch Formblatt Mindestkriterien und Nachweis Referenzen gem. Kat. E), werden für das Verhandlungsverfahren zugelassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen, ohne mit den Bietern zu verhandeln.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland