Technisches Gebäudemanagement FM - Ex Post Referenznummer der Bekanntmachung: 20-04775
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Technisches Gebäudemanagement FM - Ex Post
Die Techniker Krankenkasse (TK) beabsichtigt, vier Verträge zur Übernahme von Aufgaben im Bereich des Technischen Gebäude-Managements (TGM) an bundesweit ca. 250 Standorten abzuschließen.
Diese Aufgaben werden vom Auftragnehmer (AN) so umfassend übernommen, dass die Erfüllung der aus der Betreiberverantwortung resultierenden Pflichten der TK sichergestellt ist.
Die ca. 250 Standorte gliedern sich in 17 TK-eigene Immobilien und ca. 235 angemietete Standorte. Die Unternehmenszentrale der TK in der Bramfelder Straße in Hamburg gehört ebenso wie die beiden Bildungszentren (Salzhausen und Hayn) nicht zu den ausgeschriebenen Objekten.
Die Verträge beginnen unmittelbar mit Zuschlagserteilung und laufen unbefristet. Der Regelbetrieb beginnt nach Abschluss der Arbeitsvorbereitung und Freigabe durch die TK spätestens 3 Monate nach Vertragsbeginn.
Die AN werden insbesondere mit der Erbringung nachfolgender Leistungen des TGM beauftragt:
- Bestandsaufnahmen technischer und baulicher Anlagen
- Objektleitung TGM
- Verpflichtung der Angebotseinholung
- Technische Betriebsführung
o Haustechnikerdienste
o technische Hausmeisterdienste (infrastrukturelle Hausmeisterdienste sind zur Zeit nicht Bestandteil dieser Ausschreibung)
o Wartung, Inspektion und Sachkundeprüfungen
o Instandsetzung / Störungsbeseitung in Abstimmung mit AG
o Wiederkehrende Prüfungen / Sachverständigen Prüfungen
o Instandhaltungsplanung und -strategie
o Dokumentation
Sämtliche Leistungen sind vom AN eigenverantwortlich zu planen und in Abstimmung mit dem AG durchzuführen.
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technisches Gebäudemanagement FM
Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern
Der AN übernimmt für die TK Aufgaben im Bereich des TGM, insbesondere Instandhaltungsleistungen im Rahmen des operativen Gebäudebetriebes sowie deren rechtssichere Dokumentation. Hierzu gehören vor allem die zur Erfüllung aller gesetzlichen Prüf-, Inspektions-, Wartung- und Verkehrssicherungspflichten erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung des rechtskonformen Gebäudebetriebes sowie die Aufrechterhaltung und Optimierung der Anlagenverfügbarkeit, die Minimierung der Risiken des Gebäudebetriebs und die Digitalisierung der rechtssicheren Dokumentation. Diese Aufgaben werden so umfassend übernommen, dass die Erfüllung der aus der Betreiberverantwortung resultierenden Pflichten der TK sichergestellt ist.
Der AN übernimmt demnach umfassend die Verantwortung für die Erfüllung aller aus der Betreiberverantwortung der TK hinsichtlich der Objekte resultierenden Aufgaben und Pflichten und trägt dafür Sorge, dass die TK alle sie hinsichtlich der Objekte, insbesondere hinsichtlich der in den Objekten befindlichen technischen Anlagen treffenden Pflichten erfüllt. Damit verbunden ist die Verpflichtung des AN, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Gefährdung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Schutzziele (Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum) durch den Betrieb der Objekte zu vermeiden oder zu verringern. Hieraus resultiert je nach Immobilie, Flächen, Anlage und Gefährdungslage ein spezifischer Katalog an Betreiberpflichten. Insbesondere umfasst die Betreiberverantwortung - neben der Beachtung der Regelwerke - die Pflicht zur Vornahme vorgeschriebener wiederkehrender Prüfungen, die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung, die Hygieneverantwortung, die Verkehrssicherungspflichten sowie die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten.
Unmittelbar nach Vertragsbeginn beginnt die Vorbereitung der Leistungserbringung durch den AN. Nach Abschluss der Vorbereitungstätigkeiten und Freigabe durch die TK beginnt der AN mit der Erbringung der Regelleistungen und übernimmt vollumfänglich die Erfüllung aller aus der Betreiberverantwortung der TK hinsichtlich der Objekte resultierenden Aufgaben und Pflichten sowie die Steuerung der Bestandsdienstleister. Bei Vertragsbeendigung erbringt der AN zudem besondere Leistungen im Zusammenhang mit der Beendigung der Leistungserbringung sowie der Überleitung der Leistungen auf die TK bzw. einen oder mehrere Nachfolgedienstleister.
Eine detaillierte und ergänzende Beschreibung der vom AN geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag. Der AN hat - auch im Regelbetrieb - alle zur Erfüllung seiner Leistungspflichten erforderlichen Vorbereitungs- und Nebenarbeiten zu erbringen, auch wenn diese in dem Vertrag einschließlich der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Werden Anforderungen an die Leistungen des AN in verschiedenen Bestandteilen des Vertrages oder anerkannten Regeln der Technik dem Umfang nach abweichend beschrieben, ist die weitergehende Regelung maßgeblich.
Leistungen, die nicht bereits ausdrücklich im Vertrag (z.B. in der Phase der Arbeitsvorbereitung, als Regelleistung oder im Rahmen der Überleitung) geschuldet sind, werden vom AN gegen gesonderte Vergütung auf der Grundlage vereinbarter Stundenverrechnungssätze und nur nach gesonderter Beauftragung durch die TK (schriftlich oder per E-Mail) erbracht.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung. Der Regelbetrieb beginnt nach Abschluss der Arbeitsvorbereitung und Freigabe durch die TK spätestens 3 Monate nach Vertragsbeginn. Die Lose 1 bis 4 stellen jeweils eigenständige Verträge dar.
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Vgl. auch oben Ziffer II.1.4)
Technisches Gebäudemanagement FM
Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland
Der AN übernimmt für die TK Aufgaben im Bereich des TGM, insbesondere Instandhaltungsleistungen im Rahmen des operativen Gebäudebetriebes sowie deren rechtssichere Dokumentation. Hierzu gehören vor allem die zur Erfüllung aller gesetzlichen Prüf-, Inspektions-, Wartung- und Verkehrssicherungspflichten erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung des rechtskonformen Gebäudebetriebes sowie die Aufrechterhaltung und Optimierung der Anlagenverfügbarkeit, die Minimierung der Risiken des Gebäudebetriebs und die Digitalisierung der rechtssicheren Dokumentation. Diese Aufgaben werden so umfassend übernommen, dass die Erfüllung der aus der Betreiberverantwortung resultierenden Pflichten der TK sichergestellt ist.
Der AN übernimmt demnach umfassend die Verantwortung für die Erfüllung aller aus der Betreiberverantwortung der TK hinsichtlich der Objekte resultierenden Aufgaben und Pflichten und trägt dafür Sorge, dass die TK alle sie hinsichtlich der Objekte, insbesondere hinsichtlich der in den Objekten befindlichen technischen Anlagen treffenden Pflichten erfüllt. Damit verbunden ist die Verpflichtung des AN, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Gefährdung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Schutzziele (Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum) durch den Betrieb der Objekte zu vermeiden oder zu verringern. Hieraus resultiert je nach Immobilie, Flächen, Anlage und Gefährdungslage ein spezifischer Katalog an Betreiberpflichten. Insbesondere umfasst die Betreiberverantwortung - neben der Beachtung der Regelwerke - die Pflicht zur Vornahme vorgeschriebener wiederkehrender Prüfungen, die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung, die Hygieneverantwortung, die Verkehrssicherungspflichten sowie die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten.
Unmittelbar nach Vertragsbeginn beginnt die Vorbereitung der Leistungserbringung durch den AN. Nach Abschluss der Vorbereitungstätigkeiten und Freigabe durch die TK beginnt der AN mit der Erbringung der Regelleistungen und übernimmt vollumfänglich die Erfüllung aller aus der Betreiberverantwortung der TK hinsichtlich der Objekte resultierenden Aufgaben und Pflichten sowie die Steuerung der Bestandsdienstleister. Bei Vertragsbeendigung erbringt der AN zudem besondere Leistungen im Zusammenhang mit der Beendigung der Leistungserbringung sowie der Überleitung der Leistungen auf die TK bzw. einen oder mehrere Nachfolgedienstleister.
Eine detaillierte und ergänzende Beschreibung der vom AN geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag. Der AN hat - auch im Regelbetrieb - alle zur Erfüllung seiner Leistungspflichten erforderlichen Vorbereitungs- und Nebenarbeiten zu erbringen, auch wenn diese in dem Vertrag einschließlich der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Werden Anforderungen an die Leistungen des AN in verschiedenen Bestandteilen des Vertrages oder anerkannten Regeln der Technik dem Umfang nach abweichend beschrieben, ist die weitergehende Regelung maßgeblich.
Leistungen, die nicht bereits ausdrücklich im Vertrag (z.B. in der Phase der Arbeitsvorbereitung, als Regelleistung oder im Rahmen der Überleitung) geschuldet sind, werden vom AN gegen gesonderte Vergütung auf der Grundlage vereinbarter Stundenverrechnungssätze und nur nach gesonderter Beauftragung durch die TK (schriftlich oder per E-Mail) erbracht.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung. Der Regelbetrieb beginnt nach Abschluss der Arbeitsvorbereitung und Freigabe durch die TK spätestens 3 Monate nach Vertragsbeginn. Die Lose 1 bis 4 stellen jeweils eigenständige Verträge dar.
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Vgl. auch oben Ziffer II.1.4)
Technisches Gebäudemanagement FM
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Hessen
Der AN übernimmt für die TK Aufgaben im Bereich des TGM, insbesondere Instandhaltungsleistungen im Rahmen des operativen Gebäudebetriebes sowie deren rechtssichere Dokumentation. Hierzu gehören vor allem die zur Erfüllung aller gesetzlichen Prüf-, Inspektions-, Wartung- und Verkehrssicherungspflichten erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung des rechtskonformen Gebäudebetriebes sowie die Aufrechterhaltung und Optimierung der Anlagenverfügbarkeit, die Minimierung der Risiken des Gebäudebetriebs und die Digitalisierung der rechtssicheren Dokumentation. Diese Aufgaben werden so umfassend übernommen, dass die Erfüllung der aus der Betreiberverantwortung resultierenden Pflichten der TK sichergestellt ist.
Der AN übernimmt demnach umfassend die Verantwortung für die Erfüllung aller aus der Betreiberverantwortung der TK hinsichtlich der Objekte resultierenden Aufgaben und Pflichten und trägt dafür Sorge, dass die TK alle sie hinsichtlich der Objekte, insbesondere hinsichtlich der in den Objekten befindlichen technischen Anlagen treffenden Pflichten erfüllt. Damit verbunden ist die Verpflichtung des AN, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Gefährdung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Schutzziele (Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum) durch den Betrieb der Objekte zu vermeiden oder zu verringern. Hieraus resultiert je nach Immobilie, Flächen, Anlage und Gefährdungslage ein spezifischer Katalog an Betreiberpflichten. Insbesondere umfasst die Betreiberverantwortung - neben der Beachtung der Regelwerke - die Pflicht zur Vornahme vorgeschriebener wiederkehrender Prüfungen, die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung, die Hygieneverantwortung, die Verkehrssicherungspflichten sowie die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten.
Unmittelbar nach Vertragsbeginn beginnt die Vorbereitung der Leistungserbringung durch den AN. Nach Abschluss der Vorbereitungstätigkeiten und Freigabe durch die TK beginnt der AN mit der Erbringung der Regelleistungen und übernimmt vollumfänglich die Erfüllung aller aus der Betreiberverantwortung der TK hinsichtlich der Objekte resultierenden Aufgaben und Pflichten sowie die Steuerung der Bestandsdienstleister. Bei Vertragsbeendigung erbringt der AN zudem besondere Leistungen im Zusammenhang mit der Beendigung der Leistungserbringung sowie der Überleitung der Leistungen auf die TK bzw. einen oder mehrere Nachfolgedienstleister.
Eine detaillierte und ergänzende Beschreibung der vom AN geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag. Der AN hat - auch im Regelbetrieb - alle zur Erfüllung seiner Leistungspflichten erforderlichen Vorbereitungs- und Nebenarbeiten zu erbringen, auch wenn diese in dem Vertrag einschließlich der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Werden Anforderungen an die Leistungen des AN in verschiedenen Bestandteilen des Vertrages oder anerkannten Regeln der Technik dem Umfang nach abweichend beschrieben, ist die weitergehende Regelung maßgeblich.
Leistungen, die nicht bereits ausdrücklich im Vertrag (z.B. in der Phase der Arbeitsvorbereitung, als Regelleistung oder im Rahmen der Überleitung) geschuldet sind, werden vom AN gegen gesonderte Vergütung auf der Grundlage vereinbarter Stundenverrechnungssätze und nur nach gesonderter Beauftragung durch die TK (schriftlich oder per E-Mail) erbracht.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung. Der Regelbetrieb beginnt nach Abschluss der Arbeitsvorbereitung und Freigabe durch die TK spätestens 3 Monate nach Vertragsbeginn. Die Lose 1 bis 4 stellen jeweils eigenständige Verträge dar.
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Vgl. auch oben Ziffer II.1.4)
Technisches Gebäudemanagement FM
Bayern, Berlin, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen, Thüringen, Brandenburg
Der AN übernimmt für die TK Aufgaben im Bereich des TGM, insbesondere Instandhaltungsleistungen im Rahmen des operativen Gebäudebetriebes sowie deren rechtssichere Dokumentation. Hierzu gehören vor allem die zur Erfüllung aller gesetzlichen Prüf-, Inspektions-, Wartung- und Verkehrssicherungspflichten erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung des rechtskonformen Gebäudebetriebes sowie die Aufrechterhaltung und Optimierung der Anlagenverfügbarkeit, die Minimierung der Risiken des Gebäudebetriebs und die Digitalisierung der rechtssicheren Dokumentation. Diese Aufgaben werden so umfassend übernommen, dass die Erfüllung der aus der Betreiberverantwortung resultierenden Pflichten der TK sichergestellt ist.
Der AN übernimmt demnach umfassend die Verantwortung für die Erfüllung aller aus der Betreiberverantwortung der TK hinsichtlich der Objekte resultierenden Aufgaben und Pflichten und trägt dafür Sorge, dass die TK alle sie hinsichtlich der Objekte, insbesondere hinsichtlich der in den Objekten befindlichen technischen Anlagen treffenden Pflichten erfüllt. Damit verbunden ist die Verpflichtung des AN, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Gefährdung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Schutzziele (Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum) durch den Betrieb der Objekte zu vermeiden oder zu verringern. Hieraus resultiert je nach Immobilie, Flächen, Anlage und Gefährdungslage ein spezifischer Katalog an Betreiberpflichten. Insbesondere umfasst die Betreiberverantwortung - neben der Beachtung der Regelwerke - die Pflicht zur Vornahme vorgeschriebener wiederkehrender Prüfungen, die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung, die Hygieneverantwortung, die Verkehrssicherungspflichten sowie die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten.
Unmittelbar nach Vertragsbeginn beginnt die Vorbereitung der Leistungserbringung durch den AN. Nach Abschluss der Vorbereitungstätigkeiten und Freigabe durch die TK beginnt der AN mit der Erbringung der Regelleistungen und übernimmt vollumfänglich die Erfüllung aller aus der Betreiberverantwortung der TK hinsichtlich der Objekte resultierenden Aufgaben und Pflichten sowie die Steuerung der Bestandsdienstleister. Bei Vertragsbeendigung erbringt der AN zudem besondere Leistungen im Zusammenhang mit der Beendigung der Leistungserbringung sowie der Überleitung der Leistungen auf die TK bzw. einen oder mehrere Nachfolgedienstleister.
Eine detaillierte und ergänzende Beschreibung der vom AN geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag. Der AN hat - auch im Regelbetrieb - alle zur Erfüllung seiner Leistungspflichten erforderlichen Vorbereitungs- und Nebenarbeiten zu erbringen, auch wenn diese in dem Vertrag einschließlich der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Werden Anforderungen an die Leistungen des AN in verschiedenen Bestandteilen des Vertrages oder anerkannten Regeln der Technik dem Umfang nach abweichend beschrieben, ist die weitergehende Regelung maßgeblich.
Leistungen, die nicht bereits ausdrücklich im Vertrag (z.B. in der Phase der Arbeitsvorbereitung, als Regelleistung oder im Rahmen der Überleitung) geschuldet sind, werden vom AN gegen gesonderte Vergütung auf der Grundlage vereinbarter Stundenverrechnungssätze und nur nach gesonderter Beauftragung durch die TK (schriftlich oder per E-Mail) erbracht.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung. Der Regelbetrieb beginnt nach Abschluss der Arbeitsvorbereitung und Freigabe durch die TK spätestens 3 Monate nach Vertragsbeginn. Die Lose 1 bis 4 stellen jeweils eigenständige Verträge dar.
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Vgl. auch oben Ziffer II.1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nord
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 44137
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
West
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 44137
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Süd
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Isenburg
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ost
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Isenburg
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYDFA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.