Vergabebekanntmachung: Rahmenvereinbarung Druck - Publikationen und Print-Produkte Referenznummer der Bekanntmachung: J-2021-46
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dguv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabebekanntmachung: Rahmenvereinbarung Druck - Publikationen und Print-Produkte
Der AG veröffentlicht zahlreiche Publikationen (einen Überblick bietet die DGUV-Publikationsdatenbank:https://publikationen.dguv.de). Die Publikationen werden i.d.R. als Online-PDF-Dokument veröffentlicht, ein großer Teil wird zudem gedruckt. Für den Druck seiner Publikationen sucht der AG einen geeigneten und leistungsfähigen AN für Offset- und Digitaldruck sowie weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Druck. Ausgenommen von dieser Rahmenvereinbarung sind ausdrücklich Broschüren aus dem DGUV Vorschriften und Regelwerk (DGUV Vorschriften, DGUV Regeln, DGUV Informationen, DGUV Grundsätze). Neben Publikationen muss der AN auch verschiedene Printprodukte für den Geschäfts-betrieb des AG liefern (bspw. Eindruckbögen, Visitenkarten etc.).
siehe II.1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Druck - Publikationen und Print-Produkte
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Druck
Weiterverarbeitung
Versand
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wurde fälschlicherweise eine Aufhebungsbekanntmachung über vergebene Aufträge veröffentlicht (Nr. im Amtsblatt der EU: 2022/S 023-058557; Bekanntmachungs-ID im DTVP: CXP4Y6CRZ4A). Diese ist mit dieser neuen Bekanntmachung als gegenstandslos zu betrachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6CRZZB
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Es wird ausdrücklich auf die Fristen in § 135 Abs. 2 S. 2 GWB hingewiesen:
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.