Bundesversammlung Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2021-227-16-IK3
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesversammlung
Personelle und technisch unterstützende Organisation, Ausstattung und Begleitung der Bundesversammlung des Deutschen Bundestages
Berlin - Mitte
Vertragsgegenstand ist die personelle und technisch unterstützende Organisation, Ausstattung und Begleitung der Durchführung der 17. Bundesversammlung im Deutschen Bundestag (DBT) unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Sitzung geltenden Einschränkungen und Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie.
Der üblicherweise genutzte Sitzungsort, der Plenarsaal des Reichstagsgebäudes, bietet nicht ausreichend Platz, um pandemiebedingte Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen wie zum Beispiel Abstände zwischen den einzelnen Sitzplätzen und kontaktarme Wege ausreichend berücksichtigen zu können. Daher ist geplant die Versammlung im Paul-Löbe-Haus (PLH) des Deutschen Bundestages abzuhalten. Zu diesem Zweck muss das PLH temporär zu einem pandemiegerechten Versammlungsraum ertüchtigt und gegebenenfalls durch einen temporären Zeltbau im Außenbereich, auf dem Platz der Republik, für zum Beispiel Fraktionssitzungen ergänzt werden. Ferner sind verschiedene Sitzungssäle hybride, bidirektional technisch auszustatten und auch personell zu begleiten, dies betrifft unter Umständen Räumlichkeiten im Reichstagsgebäude, Jacob-Kaiser-Haus und Marie-Elisabeth-Lüders-Haus.
An der eintägigen Veranstaltung nehmen circa 1600 bis circa 2000 Personen teil beziehungsweise wirken mit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bundesversammlung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10405
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.