Tower Los 24 Sprinklertechnik NT05
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thf-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tower Los 24 Sprinklertechnik NT05
Das genehmigte Brandschutzkonzept sieht eine flächendeckende Sprinkelung des gesamten Bauteils Kopfbau West vor. Derzeit verfügt das Gebäude über keine Sprinkleranlage und wird im Zuge der Baumaßnahmen als Nassanlage nachgerüstet. Nachfolgend wird eine Sprinkleranlage nur für das Bauteil Kopfbau West ausgeschrieben, die autark (unabhängig vom Rest des Gesamtbauwerkes) funktionieren wird. Auf der Dachterrasse wird nur der ehemalige Tower gesprinklert. Die elektrischen Betriebsräume im Untergeschoss sind vom Sprinklernetz ausgenommen, weil ihre Anordnung durch die bunkerartige Grundkonstruktion bereits einen Bauteilschutz bietet. Das Sprinklernetz ist ebenenweise aufgebaut und kann auch so betrieben werden.
Flughafen Tempelhof (THF)
Ausgleich von bauzeitbedingten Mehrkosten insb. aufgrund von Preissteigerungen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die vorgesehene Auftragserweiterung kann ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da aufgrund der verlängerten Bauzeit zusätzliche Leistungen erforderlich geworden sind und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden wäre. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre projektschädlich, da es innerhalb der knappen Terminvorgaben zu weiteren Verzögerungen kommen würde. Bei erneuter Ausschreibung der Leistung wäre keine Reduzierung der Kosten zu erwarten, da neben dem Mehraufwand aufgrund der Schnittstellenproblematik und Gewährleistungsfragen auch die maßgeblichen Nachtragskosten, die aufgrund der sehr starken Materialpreissteigerungen beansprucht werden, bei anderen Unternehmen in gleicher Weise anzusetzen wären. Die Erweiterung ist zudem aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Die Bauzeitverzögerung war im Zeitpunkt der Ausschreibung des Hauptauftrags nicht vorherzusehen, ebensowenig der pandemiebedingte Anstieg der Materialkosten. Der Gesamtcharakter des Auftrags verändert sich durch die Erweiterung nicht. Der Preis erhöht sich um weniger als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Tower Kopfbau West Los 24 Sprinklertechnik, hier: NT05
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/