Reisebüroleistungen für den World Health Summit (WHS) Referenznummer der Bekanntmachung: 2-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.worldhealthsummit.org
Abschnitt II: Gegenstand
Reisebüroleistungen für den World Health Summit (WHS)
Reisebüroleistungen für den World Health Summit (WHS)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Reisebüroleistungen für den World Health Summit (WHS) in Gestalt der Buchung von Flug- und Bahnreisen, Mietwagen- sowie Flughafentransferbuchungen inklusive Umbuchungen/Stornierungen und Bereitstellung eines 24-Stunden-Service. Sämtliche Leistungen sind in deutscher Sprache zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Angaben zum Unternehmen des Bieters samt Kontaktdaten und Kontaktperson inklusive einer Telefonnummer und ständig erreichbaren E-Mail-Adresse, Darstellung des Unternehmens (Hauptgeschäftsfelder, Kernkompetenzen etc.) und Angabe der USt-ID-Nr. unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatts „Eigenerklärung Eignung“
(2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatts „Eigenerklärung Eignung“
(3) Aktueller Handelsregisterauszug
(4) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie des Umsatzes des Bieters mit dem Gegenstand dieser Ausschreibung vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatts „Eigenerklärung Eignung“
(5) Referenzangaben des Bieters zu vergleichbaren abgeschlossenen und noch laufenden Leistungen aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist, jeweils mit Angabe des Auftraggebers (Name, Anschrift, zugleich Name und Position eines konkreten befugten Ansprechpartners samt dessen Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Leistungsinhalt, Leistungsumfang, Leistungs- und Vertragslaufzeit unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatts „Eigenerklärung Eignung“
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erläuterungen zu den Eignungsnachweisen
(1) Aktuell: Aktuell bedeutet nicht älter als sechs Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Angebotsfrist.
(2) Drittbescheinigung: Falls ein Bieter nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen. Es genügt jeweils die Ablichtung einer Drittbescheinigung.
(3) Ausländische Bieter: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. (4) Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatts „Eigenerklärung Bietergemeinschaft“ abzugeben. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die oben unter I. geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Referenzen gilt dies eingeschränkt, falls die Bietergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bietergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bietergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bietergemeinschaftserklärung zu erläutern. Für Bietergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bieter.
(5) Andere Unternehmen: Bieter können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss der Bieter eine Verpflichtungserklärung unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatts „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) vorlegen, wonach er im Auftragsfall für den Bieter eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Für das die Eignung verleihende Unternehmen sind überdies die oben unter I. geforderten Nachweise vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.