2020-10166 Unterhaltsreinigung administrativer Standorte Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 023-056326
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
2020-10166 Unterhaltsreinigung administrativer Standorte
UR-Los4_Nordwest
Eschwege, Fulda, Bad Gandersheim, Hannover, Oldenburg, Verden, Braunschweig
Unterhaltsreinigung (inkl. Bedarfsleistungen und Lieferung von Verbrauchsmaterial) in administrativen Bürostandorten der Region Nordwest der Autobahn GmbH des Bundes
Niederhoner Straße 4, 37269 Eschwege: 3.290,17 m²/Monat
Flemmingstr. 20-20, 36037 Fulda: 18.235,48 m²/Monat
Bahnhofstr. 1, 37581 Bad Gandersheim,: 6.167,87 m²/Monat
Gradestr. 18, 30163 Hannover: 56.675,70 m²/Monat
Moslestr. 7, 26122 Oldenburg : 21.143,60 m²/Monat
Hamburger Straße 26, 27283 Verden: 18.695,51 m²/Monat
Friedrich-Seele-Str. 3A, 38122 Braunschweig: 7.542,18 m²/Monat
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2020-10166 Unterhaltsreinigung administrativer Standorte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.abr-gm.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB
(siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich
der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3
angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
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Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
DE Standardformular 2 – Auftragsbekanntmachung 10
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.
de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabedes §134 Abs. 1
GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15
Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10
Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2
S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen
Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Unterhaltsreinigung am administrativen Standort in Kassel
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.abr-gm.de
1. Auftragsänderung:
Zusätzliche Dienstleistungen zum Auftrag „2020-10166 Unterhaltsreinigung administrativer Standorte", Los 4
Standort Kassel: 194.587,16 € netto
Die Anmietung des Standortes Kassel in der Region des Loses 4 war zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht realisiert. Die Änderung ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die im Rahmen der Sorgfaltspflicht nicht vorhersehbar war. Durch die Auftragsänderung ergibt sich keine Änderung des Gesamtcharakters des Auftrags.