Auftrag Referenznummer der Bekanntmachung: OV22-BIES2-03
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auftrag
Teillos 2 (ehemaliger Pferdestall und ehemaliger Speicher):
Fachlos Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten inkl. Oberlichtkonstruktion (020, 022)
Heino-Schmieden-Weg 3 (ehem. Pferdestall), 12683 Berlin
Heino-Schmieden-Weg 5 (ehem. Speicher), 12683 Berlin
Ehem. Speicher: Rückbau der vorhandenen Dachabdichtung und -schalung inkl.
Entsorgung. Erneuerung der Dachschalung. Lattung und Herstellung einer
diffusionsfähigen Unterdachbahn sowie bituminösen Dachabdichtung, Dämmung der
Dachhaut als Aufdachdämmung mit Holzweichfaserplatten.
Anarbeiten an Firstabdeckung und Traufen, Montage von Absturzsicherungen
(Sekuranten).
Herstellung einer Oberlicht-Dachreiterkonstruktion als Pfosten-Riegelkonstruktion,
Unterkonstruktion aus Holz, Dämmung der seitlichen Dachreiterkonstruktion mit
Holzweichfaserdämmung, Oberlichtbandverglasung aus Floatglas/3-Scheiben-
Isolierglas, Abdecken aller Anschlüsse am Dach, Ortgang, Giebel und Dachreiter mit
Blechen; Abdecken der Fensterbänke mit Blechen. Herstellen und Anbringen von
Regenrinnen und Fallrohren, Abdichtung der Traufe des Oberlichtbandes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweise zur Berufsausübung gemäß § 6a EU 1. VOB/A
1. Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens gemäß § 6a EU 2. a) bis c) VOB/A
Der Bewerber hat eine Haftpflichtversicherung und eine ausreichende Umwelthaftpflichtversicherung nachzuweisen.
Der Versicherungsschutz muss bis zur Abnahme bestehen.
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen pro Schadensfall mindestens für Personenschäden 3.000.000 €, Sachschäden 2.500.000 €, Vermögensschäden 50.000 €
Bearbeitungsschäden 50.000 €, 2-fach maximiert pro Kalenderjahr betragen.
Die Radiusklausel ist ausgeschlossen.
1. Nachweise gemäß § 6a EU 3. VOB/A in Form von Referenzen.
2. Eigenerklärung:
Bestätigung, dass ein deutschsprachiger Bauleiter vor Ort ist, der während der üblichen Arbeitszeiten stets telefonisch erreichbar ist.
Nachweis von mindestens ...1.... Referenzobjekt/en vergleichbar Leistung und
Umfangs für Dach-, Klempnerarbeiten.
Ausführungszeit: bis 5 Jahre vor Eröffnungstermin. Pflichtangaben:
Bezeichnung und Adresse des Auftraggebers sowie Ansprechpartner, Telefonnummer,
Art und Umfang der erbrachten Leistung, Eigenleistungsanteil und
Ausführungszeitraum
a) Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
b) Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung
c) Eigenerklärung gemäß § 123 und §124 GWB
d) Vorlage der Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) die noch mindestens 3 Monate gültig ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Ohne Teilnahme von Bietern
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sicherheitsleistungen:
3% für die Erfüllung der Mängelansprüchen
1% für Bauwasser und sanitäre Anlagen
0,2% für Bauwesenversicherung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]