Bodenbelagarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 3.16
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin, Pankow, Buch
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13125
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.campusberlinbuch.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin, Pankow, Buch
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13125
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.campusberlinbuch.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.campusberlinbuch.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bodenbelagarbeiten
Die Campus Berlin-Buch GmbH plant auf dem Grundstück Robert-Rössle-Straße 10 als Erweiterung des Wissenschafts- und Forschungscampus in Berlin-Buch den Neubau eines Gründerzentrums mit Labor- und Büronutzungen, Lager- und Technikräumen. Im Zuge des Neubaus eines Forschungs- und Laborgebäudes sind die Bodenbelagarbeiten Gegenstand dieser Ausschreibung im offenen Verfahren.
Näheres zu den Gebäudedaten:
Das rechteckige 5-geschossige Gebäude mit einem Untergeschoss und zurückgesetztem Dachgeschoss ist allseitig von Campusstraßen umgeben, im Westen begrenzt durch eine Baumbestandsallee und Parkbuchten.
Grundflächen / Rauminhalte:
Grundstücksgröße Flur 77: ca. 31.977 m2
Baufeld ca. 4.200 m2
Grundfläche Neubau 2.248 m2
Gebäudeabmessungen 64,00 m x 35,15 m
Gebäudehöhe 22,25 bis 26,03 m
NGF (Netto-Grundfläche): ca. 12.000 m2
BGF (Brutto-Grundfläche): ca. 14.000 m2
BRI (Brutto-Rauminhalt): ca. 63.800 m3
Fassadenfläche: ca. 5.000 m2
13125 Berlin, Pankow, Buch
Robert-Rössle-Straße 10
Leistungsumfang
Baustelleneinrichtung;
Bodenbelagsarbeiten;
Stundenlohnarbeiten;
Art und Umfang der Arbeiten:
ca. 7.500 m2 Bodenbelag elastisch
ca. 3.000 m Hohlkehlsockel
ca. 3.000 m Aluminium Sockelprofil
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
- Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124hf/index und liegt außerdem den Vergabeunterlagen bei. Von Bietern, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, sind gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
- Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen und andere Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124hf/index und liegt außerdem den Vergabeunterlagen bei. Von Bietern, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, sind gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen..
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124hf/index und liegt außerdem den Vergabeunterlagen bei. Von Bietern, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, sind gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen..
Der Nachweis von mindestens 3 Referenzen mit nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen ist gefordert.
Die Referenzen müssen in den letzten 3 Jahren ausgeführt worden sein. Als die letzten 3 Jahre gelten die Jahre 2019, 2020 und 2021.
Die Art der vergleichbaren Leistung muss je Referenz ein elastischer Bodenbelag aus Kunststoff nach VOB / C DIN 18365 sein.
Der Umfang der vergleichbaren Leistung muss je Referenz eine Gesamtfläche von mindestens 3000 m2 umfassen.
Die Darstellung der Referenzen hat in Tabellenform zu erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
— Art und Umfang des Auftragsgegenstandes (Beschreibung),
— Auftragswert gesamt der erbrachten Leistung in Euro (netto),
— Zeitraum der Leistungserbringung.
Abschnitt IV: Verfahren
Ort: Campus Berlin-Buch GmbH, Robert-Rössle-Str. 10, 13125 Berlin, Pankow, Buch.
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D445587812 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebot -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]