Rückbau des ehemaligen Aquariums und schlüsselfertiger Neubau des Ausstellungsgebäudes BLUE HOUSE auf Helgoland für das Alfred-Wegener-Institut Referenznummer der Bekanntmachung: 30080025
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27570
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rückbau des ehemaligen Aquariums und schlüsselfertiger Neubau des Ausstellungsgebäudes BLUE HOUSE auf Helgoland für das Alfred-Wegener-Institut
Das Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (Alfred-Wegener-Institut - AWI) ist ein Forschungsinstitut in Bremerhaven mit über 1.000 Mitarbeiter*innen. Das AWI verfügt zudem über einen Standort auf der Hochseeinsel Helgoland. Die dort ansässige Biologische Anstalt Helgoland (BAH) ist in der Küstenforschung tätig.
Auf Helgoland soll nun der Neubau eines Ausstellungsgebäudes mit Aquarium errichtet werden. Zuvor ist das bestehende Aquarium zurückzubauen. Hierfür sucht das AWI einen Generalunternehmer.
Weitere Einzelheiten zum Neubau enthält die funktionale Leistungsbeschreibung.
Kurpromenade 201, Helgoland
Die Ausschreibung der Generalunternehmerleistungen umfasst den Rückbau des ehemaligen Aquariums sowie den schlüsselfertigen Neubau des geplanten Ausstellungsgebäudes "Blue House". 1. Rückbau Derzeit befindet sich auf dem für den Neubau des Ausstellungsgebäudes vorgesehenen Grundstück bereits ein Aquarium. Der Betrieb der darin befindlichen Aquarien mit Seewasser hat die Baukonstruktion des Aquariums aus den 1950er Jahren im Laufe der Zeit stark beschädigt. Das AWI hat entschieden, dass dieser Altbau (bestehend aus Stahlbeton mit einem Teildach aus Stahl) durch den Auftragnehmer zurückgebaut werden soll. Der Auftragnehmer hat ein Abbruchkonzept auf Basis der Funktionalen Leistungsbeschreibung zu erstellen. 2. Neubau Der Neubau beinhaltet den Wiederaufbau des Aquariumgebäudes und die Errichtung eines Zwischentrakts als Verbindungsgebäude ("Zwischenbau"). Der Neubau des Ausstellungsgebäudes (Aquarium) wird auf demselben Grundriss entstehen wie der Altbau und soll aus einer Mischung aus Stahl- mit Stahlbetonbauteilen erstellt werden. Der Zwischenbau zum Gebäude C soll aus Stahlbeton und mit einer Pfosten-Riegel-Fassade ohne auftragende Profile (structural glazing) hergestellt werden. Die Gläser sollen aus blauen Sonnenschutzgläsern bestehen. Die ebenfalls im Auftrag des Generalunternehmers enthaltene Planungsleistung umfasst die Werk- und Montageplanung für den Bereich Hochbau und der Leistungsphase 5 (HOAI) für den Bereich Technische Ausrüstung ("TGA"). Der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) liegt die aktuelle Bauantragsplanung der Leistungsphase 4 (Hochbau) und eine ausführungsreife Ausführungsplanung bei, die als grundsätzliche Konzeption des Gebäudes vom Bieter zu übernehmen ist. An den Innenausbau des Ausstellungsgebäudes sind zudem besondere Anforderungen gestellt, insbesondere hinsichtlich der Aquarientechnik und der Glastechnik. Ausstellungsinhalte sind nicht Bestandteil des Auftrags und werden gesondert ausgeschrieben. Weitere Einzelheiten und Anlagen enthält die Funktionale Leistungsbeschreibung.
Optionen sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Optionen bleibt vorbehalten.
Zu Ziffer II.2.10: Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten. Weitere Einzelheiten zu Nebenangeboten finden sich in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rückbau des ehemaligen Aquariums und schlüsselfertiger Neubau des Ausstellungsgebäudes BLUE HOUSE auf Helgoland für das Alfred-Wegener-Institut
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21079
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bezüglich Ziff. II.1.7 und V.2.4: Der Auftragswert liegt über dem maßgeblichen Schwellenwert in Höhe von EUR 5.350.000,00.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
— § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.