Propofol Referenznummer der Bekanntmachung: 71-21 (200)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Propofol
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung des Arzneimittelwirkstoffes Propofol zur Sicherung der Anästhetika-Versorgung der Auftraggeber. Die Ausschreibung erfolgt in drei Losen und fordert vom Auftragnehmer bzw. von den Auftragnehmern einen vollständigen Kostenausgleich für Ersatzbeschaffungen als Absicherungsmaßnahme bei eventuell auftretenden Lieferengpässen.
Glasampullen 1 % Wirkstoffkonzentration
Auftraggeber sind sechs medizinische Einrichtungen der BG Kliniken (siehe Vergabeunterlagen). Erfüllungsort ist der Sitz der jeweiligen Auftraggeber.
Los 1 - Glasampullen 1 % Wirkstoffkonzentration
Die Auftraggeber haben die Option, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 12 Monate auf maximal 48 Monate zu verlängern.
Durchstechflaschen 1 % Wirkstoffkonzentration
Auftraggeber sind sechs medizinische Einrichtungen der BG Kliniken (siehe Vergabeunterlagen). Erfüllungsort ist der Sitz der jeweiligen Auftraggeber.
Los 2 - Durchstechflaschen 1 % Wirkstoffkonzentration
Die Auftraggeber haben die Option, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 12 Monate auf maximal 48 Monate zu verlängern.
Durchstechflaschen 2 % Wirkstoffkonzentration
Auftraggeber sind sechs medizinische Einrichtungen der BG Kliniken (siehe Vergabeunterlagen). Erfüllungsort ist der Sitz der jeweiligen Auftraggeber.
Los 3 - Durchstechflaschen 2 % Wirkstoffkonzentration
Die Auftraggeber haben die Option, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils 12 Monate auf maximal 48 Monate zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
2. Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
3. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
4. Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich);
5. Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslands des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
1. Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Propofol) unter Einschluss des Anteils gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Umsatzzahlen sollen belegen, dass der Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung").
2. beabsichtigter oder erfolgter Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, die den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere den Regelungen der §§ 84 ff. AMG, entspricht und eine Mindestdeckungssumme im Falle der Tötung oder Verletzung eines Menschen bis zu einem Kapitalbetrag von [Betrag gelöscht] EUR oder bis zu einem Rentenbetrag von jährlich [Betrag gelöscht] EUR sowie im Falle der Tötung oder Verletzung mehrerer Menschen durch das gleiche Arzneimittel unbeschadet der vorgenannten Grenzen bis zu einem Kapitalbetrag von 120 Millionen EUR oder bis zu einem Rentenbetrag von jährlich 7,2 Millionen EUR aufweist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung").
zu 2. Mindestdeckungssumme im Falle der Tötung oder Verletzung eines Menschen bis zu einem Kapitalbetrag von [Betrag gelöscht] EUR oder bis zu einem Rentenbetrag von jährlich [Betrag gelöscht] EUR sowie im Falle der Tötung oder Verletzung mehrerer Menschen durch das gleiche Arzneimittel unbeschadet der vorgenannten Grenzen bis zu einem Kapitalbetrag von 120 Millionen EUR oder bis zu einem Rentenbetrag von jährlich 7,2 Millionen EUR
1. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung");
2. Angaben zur Anzahl der durchschnittlich jährlich Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung");
3. Angaben zu technischen Fachkräften (Pharmaberater/innen) welche im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, die eine der Ausbildungen nach § 75 Abs. 1 bis 3 Arzneimittelgesetz (AMG) abgeschlossen haben (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung").
4. Erklärung, dass in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind samt Angaben zum Auftraggeber (Name, Ansprechpartner, Kontaktdaten, Rechtsform, Unternehmensstruktur) und zum Referenzprojekt (Liefermenge). Eine Referenz ist gleichwertig, wenn sie nach Art und Umfang den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entspricht. (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sowie im Formblatt "Referenzbogen" erforderlich)
zu 3. Einsatz von mindestens zwei Pharmaberater/innen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung, die eine der Ausbildungen nach § 75 Abs. 1 bis 3 Arzneimittelgesetz (AMG) abgeschlossen haben.
zu 4. Je Los 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (gerechnet ab Bekanntmachung) für öffentliche oder private Leistungsempfänger (grundsätzlich ein Krankenhaus, ein Klinikum oder eine ähnliche Einrichtung).
Los 1: Mindestmenge 46.400 Stück p.a.
Los 2: Mindestmenge 76.800 Stück p.a.
Los 3: Mindestmenge 13.600 Stück p.a.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHREAN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden.
Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.