Wartung Aufzüge, Bettenhochhaus, CCM (ohne Instandsetzung) Referenznummer der Bekanntmachung: DL 4/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung Aufzüge, Bettenhochhaus, CCM (ohne Instandsetzung)
Die Charité CFM Facility Management GmbH schließt mit dem Auftragnehmer einen Vertrag über die Instandhaltung der technischen Anlagen und Einrichtungen gemäß der Anlage 1. Die Gesamtanlage wurde bis 2021 modernisiert, verfügt über zwei Zielrufsteuerungen für jeweils 6 Aufzüge (Die beiden Feuerwehraufzüge sind in der Zielrufsteuerung ausgenommen) und unterliegt der gesetzlichen Gewährleistung. Arbeiten im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen sind daher nicht Gegenstand dieses Vertrages und werden in jedem Fall individuell geregelt.
Berlin
Inspektionen im Rahmen der Instandhaltung werden grundsätzlich vom Auftraggeber geleistet.
Wartungsarbeiten werden komplett vom Auftragnehmer geleistet.
Instandsetzungen erfolgen separat außerhalb von diesem Vertrag.
Die im Bereich der Aufzugsanlagen ggf. notwendigen Personenbefreiungen werden hauptsächlich vom Auftraggeber erbracht. Nur im Einzelfall ist eine Unterstützung durch den Auftragnehmer erforderlich.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
2 * um jeweils 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung zur Abfrage nach dem KRG: Es ist eine Erklärung beizufügen, aus der die Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Korruptionsregistergesetz (KRG) i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KRG zur Abfrage nach § 6 KRG ersichtlich sind.
Hierfür ist das Formblatt „Erklärung über Informationen zur Abfrage nach § 6 und Auskunft nach § 7 Korruptionsregistergesetz („KRG“)“ zu verwenden.
2. Zertifizierung nach EN 13015: Nachzuweisen ist eine gültige Zertifizierung über die regelwerkskonforme Anwendung der EN 13015.
3. Zertifizierung nach ISO 9001 : Nachzuweisen ist eine gültige Zertifizierung eines Qualitätmanagementsystems nach der ISO 9001
4. Betriebshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist spätestens mit Auftragserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden sowie von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden je Schadensfall.
Zum Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung ist die Erklärung gem. Formblatt „Erklärung zum Versicherungsschutz“ vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen des AG ist zusätzlich ein entsprechender Versicherungsschein oder ein Nachweis in Gestalt einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers, dass im Falle des Zuschlags eine Versicherung mit den zuvor genannten Mindestsummen abgeschlossen wird, nachzureichen.
zu Eignungskriterium 4: Gefordert ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für
a) Personen- und Sachschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis sowie
b) Vermögensschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis.
5. 3 Referenzen: Nachzuweisen sind 3 Unternehmensreferenzen über aktuelle oder früher ausgeführte vergleichbare Leistungen im Zeitraum 2019 – 2021 oder aktueller.
Vergleichbar ist eine Referenz im vorstehenden Sinne, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung - Wartung von Aufzugsanlagen im Hinblick auf Umfang, Komplexität und Anforderungen soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Sollten Sie mehr als 3 Unternehmensreferenzen angeben wollen, kopieren Sie bitte entsprechend diesen Vordruck.
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité – Universitätsmedizin Berlin
keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, das die Ausschreibung erst ca. drei Tage nach der EU - Veröffentlichung auf dem Bieterportal zur Verfügung steht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]