Rahmenvereinbarung Malerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe-Nr.: B202211001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dhm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Malerarbeiten
Die Stiftung Deutsches Historisches Museum beabsichtigt über eine Laufzeit von 4 Jahren, gemäß der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) § 21 eine Rahmenvereinbarung für Malerarbeiten zu vergeben. Hierbei soll die kurzfristige fachliche Hilfe eines Malerunternehmens zur Vor-/Nachbereitung und Betreuung von Ausstellungen in Anspruch genommen werden.
Die Arbeitsorte sind:
a) Zeughaus (Unter den Linden 2, 10117 Berlin)
b) Ausstellungshalle (Hinter dem Gießhaus 3, 10117 Berlin - Mitte)
c) Werkstatt im Depotgebäude (Askanierring 102, 13585 Berlin)
d) Werkstatt im Archivgebäude (Geschwister Scholl Str. 8, 10117 Berlin)
e) Außendepotgebäude des DHM (Buckower Chaussee 134, 12277 Berlin)
f) ggf. andere Ausstellungsflächen in Berlin, wenn das DHM dort als Gast Ausstellungen zeigt
Die Stiftung Deutsches Historisches Museum (DHM) verfügt über 2 Ausstellungsgebäude.
1. Zeughaus
Unter den Linden 2
10117 Berlin
Das Zeughaus wird bis auf Weiteres renoviert. Eine Interimsdauerausstellung wird 2022 im Untergeschoss der Ausstellungshalle aufgebaut und bleibt bis zur Wiedereröffnung.
2. Ausstellungshalle
Hinter dem Gießhaus 3
10117 Berlin
In der Ausstellungshalle (auch Pei-Gebäude nach seinem chinesisch-amerikanischen Architekten genannt), zeigen wir zu unterschiedlichen Geschichtsthemen auf 4 Etagen mit einer Gesamtfläche von 2.700 Quadratmeter Ausstellungen, meist für eine Zeit von 3 bis 5 Monaten.
In der Regel zeigen wir jährlich 1 bis 2 große und 3 bis 4 kleinere Ausstellungen.
Das DHM benötigt zeitweise und kurzfristig fachliche Hilfe einer Malerfirma zur Vorbereitung und Realisierung der Ausstellungen bzw. zur Durchführung von Malerarbeiten nach dem Abbau dieser Ausstellungen. Gleichzeitig wird in der Regel längerfristig ein Malergeselle für Ausbesserungsarbeiten in der Dauerausstellung und den Wechselausstellungen benötigt.
Der Rahmenvertrag wird für ein Jahr (01.05.2022 bis 30.04.2023) geschlossen.
Die Zeit vom 01.05.2022 bis 30.10.2022 wird als Probezeit für den Vertrag vereinbart.
Wird die Rahmenvereinbarung nicht bis 31.03.2023 zum 30.04.2023 gekündigt, verlängert sie sich jeweils um einen Monat, wenn sie nicht mindestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
Die Verlängerung erfolgt maximal für 36 Monate. Die Rahmenvereinbarung endet damit spätestens am 30.04.2026, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Fragen oder Anmerkungen zum Vergabeverfahren, sind spätestens bis 02.03.2022 ausschließlich über das Vergabeportal der "e-vergabe" zu stellen. Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Personen außerhalb der Vergabestelle sind unzulässig.
Bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist können von der Vergabestelle Konkretisierungen/Änderungen der Vergabeunterlagen im Internet unter www.evergabe-online.de
veröffentlicht werden. Diese Konkretisierungen/Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Bitte beachten Sie! Auch die Angebotsabgabe ist ausschließlich über dieses Portal zugelassen. Angebote die postalisch oder per E-Mail eingereicht werden sind zwingend auszuschließen!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen habe ihre Eignung gemäß den §§ 43 bis 47 VgV zu erbringen und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise nach. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das Formblatt "B202211001_Eigenerklärung zur Eignung_124_LD" (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung", genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Unternehmen habe ihre Eignung gemäß den §§ 43 bis 47 VgV zu erbringen und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise nach. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das Formblatt "B202211001_Eigenerklärung zur Eignung_124_LD" (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung", genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Sonstige Nachweise:
Angabe von mindestens 4 Referenzen zu vergleichbaren Malerarbeiten der letzten 5 Jahre gemäß der ausgeschriebenen Leistung (mit einem gleichzeitigen Einsatz von fünf Malergesellen)
Bei Angebotsabgabe ist verbindlich zu erklären, dass:
- das Unterhehmen über mindestens sechs festangestellte Mitarbeiter einschließlich Firmeninhaber (mindestens 1 Malermeister und mindestens 5 Malergesellen) verfügt und dass alle Mitarbeiter Deutsch in Wort und Schrift beherrschen um mündliche und schriftliche Arbeitsanweisungen sofort umsetzen zu können
- bei Bedarf mindestens 6 Malergesellen bzw. 5 Malergesellen und 1 Malermeister zur Verfügung gestellt werden können;
- bei Bedarf die Anzahl der Malergesellen von einem zum anderen Tag erhöht oder reduziert werden kann
- das DHM vom Firmensitz bzw. einer Firmenniederlassung innerhalb von zwei Stunden erreicht werden kann, um die kurzfristige Stellung von zusätzlichem Malergesellen realisieren zu können.
- dass eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 € für Personenschäden und 500.000 € für Sachschäden besteht oder diese bei Auftragserteilung für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgeschlossen wird
Abschnitt IV: Verfahren
Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Portal der E-Vergabe einzureichen!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das unter Punkt VI.4.1 genannte Bundeskartellamt.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle (Fachbereich Geschäftsbesorgung und Beschaffung des DHM) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus dem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs.3 Nr. 2 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten