Prozessbegleitung Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: HSU DTEC - UT 7042 Prozessbegleitung Schulen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hsu-hh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Prozessbegleitung Schulen
Im Projekt "Smarte Schule" (SMASCH) will die HSU einen fundierten wissenschaftlichen Beitrag zur bewussten Beschleunigung der Digitalisierungsprozesse in ausgewählten Projektschulen leisten. Ziel des Projektes "SMASCH" ist es, ein Sample an Projektschulen im Großraum Hamburg über mehrere Jahre hinweg, zu begleiten, nachhaltige, pädagogisch sinnvolle und bedarfsgerechte Digitalisierungsvorhaben bzw. -konzepte zu entwickeln, gesamtorganisational zu implementieren und deren Wirkungen in der Schulcommunity zu reflektieren. Dazu sucht die HSU im Rahmen dieser Ausschreibung Prozessbegleiter für die ausgewählten Projektschulen.
Prozessbegleitung für 3-4 Schulen
Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU) Holstenhofweg 85 22043 Hamburg Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach Weisung des Auftraggebers an den ihm zugewiesenen Projekt-schulen oder in den Räumlichkeiten des Auftraggebers, im Übrigen ortsunabhängig.
Um dem Gebot der Losvergabe nach § 97 Abs. 4 GWB Genüge zu tun, schreibt die HSU die Prozessbegleitungen in drei Losen aus. Los 1 umfasst die Prozessbegleitung von maximal vier unterschiedlichen Schulen. Die Schulen werden dem Auftragnehmer nach Zuschlag mitgeteilt. Zwischen den Losen wird es hinsichtlich der Schulen keine Überschneidung geben. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass einzelne Schulen die Leistung der Prozessbegleitung nicht über die gesamte Vertragslaufzeit in Anspruch nehmen. In diesem Fall wird sich die HSU bemühen, andere Schulen für das Projekt zu gewinnen und dem jeweiligen Prozessbegleiter zuzuordnen. Nicht ausgeschlossen ist auch, dass im Einzelfall eine Schule den Prozessbegleiter wechselt und einem anderen Los zuge-ordnet wird.
Prozessbegleitung für 3-4 Schulen
Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU) Holstenhofweg 85 22043 Hamburg Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach Weisung des Auftraggebers an den ihm zugewiesenen Projekt-schulen oder in den Räumlichkeiten des Auftraggebers, im Übrigen ortsunabhängig.
Um dem Gebot der Losvergabe nach § 97 Abs. 4 GWB Genüge zu tun, schreibt die HSU die Prozessbegleitungen in drei Losen aus. Los 2 umfasst die Prozessbegleitung von maximal vier unterschiedlichen Schulen. Die Schulen werden dem Auftragnehmer nach Zuschlag mitgeteilt. Zwischen den Losen wird es hinsichtlich der Schulen keine Überschneidung geben. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass einzelne Schulen die Leistung der Prozessbegleitung nicht über die gesamte Vertragslaufzeit in Anspruch nehmen. In diesem Fall wird sich die HSU bemühen, andere Schulen für das Projekt zu gewinnen und dem jeweiligen Prozessbegleiter zuzuordnen. Nicht ausgeschlossen ist auch, dass im Einzelfall eine Schule den Prozessbegleiter wechselt und einem anderen Los zuge-ordnet wird.
Prozessbegleitung für 3-4 Schulen und medienpädagogische Leistungen für bis zu 12 Schulen
Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU) Holstenhofweg 85 22043 Hamburg Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach Weisung des Auftraggebers an den ihm zugewiesenen Projekt-schulen oder in den Räumlichkeiten des Auftraggebers, im Übrigen ortsunabhängig.
Um dem Gebot der Losvergabe nach § 97 Abs. 4 GWB Genüge zu tun, schreibt die HSU die Prozessbegleitungen in drei Losen aus.
Los 3 umfasst die Prozessbegleitung von maximal vier unterschiedlichen Schulen. Die Schulen werden dem Auftragnehmer nach Zuschlag mitgeteilt. Zusätzlich wird der Auftragnehmer in Los 3 an allen bis zu 12 Projektschulen medienpädagogische Leistungen erbringen.
Zwischen den Losen wird es hinsichtlich der Schulen keine Überschneidung geben. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass einzelne Schulen die Leistung der Prozessbegleitung nicht über die gesamte Vertragslaufzeit in Anspruch nehmen. In diesem Fall wird sich die HSU bemühen, andere Schulen für das Projekt zu gewinnen und dem jeweiligen Prozessbegleiter zuzuordnen. Nicht ausgeschlossen ist auch, dass im Einzelfall eine Schule den Prozessbegleiter wechselt und einem anderen Los zugeordnet wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt worden sind; der Bewerber in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen sowie für seine Berufshaftpflichtver-sicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat,
b) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z.B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bewerbergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch
Mit dem Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
Angabe der Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand (systematische Transformationsbegleitung in Veränderungsprozessen unter Berücksichtigung der Wechselwirkung zwischen Digitalisierung und Organisationsentwicklung) vergleichbar sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Studien- und Ausbildungsnachweise des für das jeweilige Los eingesetzten Projektleiters;
b) Erklärung, dass das am Projekt beteiligte Personal, und insbesondere der im Angebot benannte Projektleiter, für regelmäßige Treffen mit den übrigen Projektbeteiligten in der Metropolregion Hamburg zur Verfügung stehen wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Angebote sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung
2) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern (auch Rückfragen zum Angebot) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
3) Die Bildung von Bietergemeinschaften (BG) ist nur bis zur Abgabe des Angebots möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Auftraggeber behalten sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
4) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer BG, sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
5) Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV wird hingewiesen. Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
6) Bieter sollten die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVCRSNU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei dem Auftraggeber zu rügen.