Technische Hausmeisterdienstleistungen (VOEK 351-20) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 351-20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Hausmeisterdienstleistungen (VOEK 351-20)
Es werden technische Hausmeisterdienstleistungen ausgeschrieben. Der Hausmeister und seine Vertretung müssen in vorherseh- und unvorhersehbaren Fällen (krankheitsbedingter Ausfall, Urlaub, zusätzliche Leistungen auf Abruf etc.) die Aufgaben des technischen Hausmeisters vollumfänglich übernehmen.
Die Leistungen umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, die einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude und der An-lagen unterstützen und dem langfristigen Werterhalt dienen. Alle Leistungen sind fachgerecht und mit der erforderlichen Sorgfalt auszuführen.
Bildungs- und Wissenschaftliches Zentrum Zoll (Wirtschaftseinheit 135143) in 85570 Markt Schwaben, Lilienthalstraße 3
Die Leistungserbringung erfolgt in zwei Stufen:
- Start-Up-Phase: mit Zuschlagserteilung, spätestens am 01.06.2022
- Regelbetrieb: 01.08.2022 / 00:00 Uhr bis Vertragsende: 31.07.2026 (ggf. Verlängerung bis 31.07.2028)
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Der AN setzt im BWZ Markt Schwaben einen technischen Hausmeister ein und benennt einen Vertreter, welcher in vorherseh- und unvorhersehbaren Fällen (krankheitsbedingter Ausfall, Urlaub, zusätzliche Leistungen auf Abruf etc.) die Aufgaben des technischen Hausmeisters vollumfänglich übernimmt. Der vertretende technische Hausmeister muss über Objektkenntnisse verfügen. Der technische Hausmeister bzw. dessen Vertreter muss innerhalb der festgelegten Anwesenheitszeit vor Ort im BWZ Markt Schwaben anwesend und ständig erreichbar sein. Zum Nachweis ist ein Arbeitszeitnachweis zu führen, welcher der AG auf Anforderung zur Einsicht zur Verfügung zu stellen ist.
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Die Einsatzzeit des technischen Hausmeisters vor Ort ist wie folgt festgelegt:
Montag bis Mittwoch: 11:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag und Freitag: 7:00 bis 11:00 Uhr
jeweils 4 Stunden ohne Pause.
Darüber hinaus kann der Einsatz des technischen Hausmeisters außerhalb der o. g. Einsatzzeit erforderlich sein. Entsprechende Anforderungen seitens der AG können kurzfristig entstehen. Beabsichtigte Änderungen beim im BWZ eingesetzten Personal (technischer Hausmeister) sind der AG rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vor Eintritt der Änderung, in Ausnahmefällen (z. B. Unfall, Erkrankung) unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
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Der Zutritt erfolgt über den Pfortenbereich des Objekts: Die Mitarbeiter der Pforte werden mit Personallisten ausgestattet. Daher ist es erforderlich, Aktualisierungen zum 25. des laufenden Monats für den Folgemonat bei der BImA anzumelden und Kündigungen unmittelbar ohne jeglichen Zeitverzug der AG an das Funktionspostfach [gelöscht] zu melden.
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Es dürfen nur Mitarbeiter eingesetzt werden, die für die beauftragten Leistungen qualifiziert sind und die erforderlichen Erfahrungen und Eignung besitzen. Etwaige Entscheidungsspielräume werden im Rahmen der Start-Up-Phase gemeinsam zwischen AG, Nutzer und AN abgestimmt.
Zu den Qualifikationen jedes Technischen Hausmeisters gehören grundsätzlich:
- Abschluss nach mindestens 2-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR, mindestens Niveau 3) der Elektrotechnik oder vergleichbare Fachrichtung versorgungstechnischen Gewerk
- mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position
- sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift
- hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen
- service-orientierte Einstellung
- Kenntnisse der MSR-/GLT-Technik
- gute Kenntnisse der Arbeitssicherheit
- Beauftragte Person f. Aufzugsanlagen (alle HT und deren Vertreter) gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugswärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung bzw. mit der Erklärung, diese unverzüglich einzuholen
- Schaltberechtigung für MS-Schaltanlagen (nur Elektrotechniker)
- Fachkraft für Feststellanlagen
- Nachweis der Befähigung als Brandschutzhelfer
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Zu den Leistungen gehören die Start-Up-Phase, die Inspektion, die Instandsetzung und die Dokumentation:
Start-Up-Phase:
Während der Start-Up-Phase hat sich der technische Hausmeister des AN in sämtliche Aufgabenbereiche / Abläufe in Abstimmung mit der AG einzuarbeiten.
Inspektion:
Inspektionen (nach DIN 31051) beinhalten regelmäßige Inspektions- und Kontrollrundgänge zur Feststellung, teilweise Prüfung und Beurteilung der Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen des BWZ sowie die Begleitung von Fremdfirmen bezüglich aller in der Anlage 2 (Bestandsliste) aufgeführten Anlagen. Dazu gehört insbesondere das Erstellen monatlicher Inspektionsberichte über jeden Inspektions- und Kontrollgang bzw. jede erbrachte Leistung.
Instandsetzung:
Der AN übernimmt im Rahmen seiner Arbeitsaufgaben Instandsetzungs-/Zusatzleistungen, die über den durch Vertrag vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, gegen Entgelt. Die Vergütung erfolgt separat nach vereinbartem Stundenverrechnungssatz bzw. Angebot. Der AN hat diese Leistungen, die Ergebnisse und Erkenntnisse zu dokumentieren.
Zusatzaufträge (auch Instandsetzungen) gelten als erteilt, wenn ein Auftragsschreiben der AG vorliegt. “Zurufaufträge” gelten als nicht erteilt.
Dokumentation:
Alle erbrachten Leistungen sind unverzüglich zu dokumentieren. Bestandteil der Dokumentation ist die Information über den aktuellen Zustand der technischen Anlagen bzw. eventuelle Störungen und Abweichungen vom Sollzustand. Die Dokumentationsunterlagen sind stets auf einemaktuellen Stand zu halten und über die gesamte Vertragslaufzeit für die AG jederzeit einsehbar vorzuhalten. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen.
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Der genaue Umfang und die Art der Ausführung sind dem beiliegenden Leistungsverzeichnis und Leistungsbeschreibung nebst Anlagen zu entnehmen.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG erstmalig um 1 Jahr, folgend um nochmalig 1 Jahr verlängert werden, also maximal bis 31.07.2028. Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
Der unter Ziffer II.2.7 genannte Termin zum Laufzeitbeginn ist der geplante Zuschlagstermin.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärungen des Vordruckes "Bieterauskunft" zu:
1. Einzelbieter / Bietergemeinschaft (Nachweis: Bieterauskunft)
- Angebotsabgabe als Einzelbieter, als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als bevollmächtigte Vertreter einer Bietergemeinschaft
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2. Angaben zum Unternehmen
2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen (Nachweis: Bieterauskunft, Auszug aus einem Berufsregister, Handelsregister (nicht älter als drei Monate) oder einem vergleichbaren öffentlichen Register)
- Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, Gesetzliche/r Vertreter/in, Ansprechperson, Telefon, Mail, ggf. zuständiger Standort bzw. Niederlassung
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2.2 Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder Freiberufler ist (Nachweis: Bieterauskunft)
- Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit
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3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Erklärung über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach § 123 Abs. 1 GWB:
- Erklärung, dass keine Person, die dem Unternehmen zuzurechnen ist, iSd § 123 GWB rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist (Nachweis: Bieterauskunft)
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Erklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB:
- Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie für sämtliche Arbeitnehmer/innen die Verpflichtung zurZahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) an die zuständige Krankenkasse bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft ordnungsgemäß erfüllt (Nachweis: Bieterauskunft)
- Erklärung, dass das Unternehmen für sämtliche Arbeitnehmer/innen die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung an die zuständige Berufsgenossenschaft erfüllt, Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft (Nachweis: Bieterauskunft)
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Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB:
- Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde (Nachweis: Bieterauskunft)
- Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (Nachweis: Bieterauskunft)
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Erklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB:
- Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (Nachweis: Bieterauskunft)
- Erklärung, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wurde (Nachweis: Bieterauskunft)
- Erklärung, dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verfahrensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbes bezwecken oder bewirken (Nachweis: Bieterauskunft)
- Erklärung, dass für das Unternehmen kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (Nachweis: Bieterauskunft)
- Erklärung, dass das Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war (Nachweis: Bieterauskunft)
- Erklärung, dass das Unternehmen bis zum aktuellen Datum keine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat mit der Folge einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge (Nachweis: Bieterauskunft)
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (Nachweis: Bieterauskunft)
- Erkärung, dass das Unternehmen nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte; nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (Nachweis: Bieterauskunft)
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Erkärung zu Verstößen gegen weitere Gesetze nach § 124 Abs. 2 GWB
- Liegen Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vor, die nach § 21 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden sind? (Nachweis: Bieterauskunft)
- Liegen Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) vor, die nach § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden sind? (Nachweis: Bieterauskunft)
- Liegen Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) vor, die nach § 19 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden sind? (Nachweis: Bieterauskunft)
- Liegen Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) vor, die nach § 21 SchwarzArbG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden sind? (Nachweis: Bieterauskunft)
Erklärung zu Gründen für Nichtausschluss und Selbtreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB
- Erklärung, dass eine oder mehrere der in Ziff. 3 geforderten Erklärungen nicht abgegeben werden kann, das Unternehmen jedoch gleichwohlnicht von der Teilnahme am Verfahren auszuschließen ist; Nennung der Gründe bzw. der Selbstreinigungsmaßnahmen (Nachweis: Bieterauskunft)
Erklärungen des Vordruckes "Bieterauskunft" zu:
4. Erklärung zur bestehenden Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung
- Geforderte Deckungssummen pro Schadensfal, pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert: Personenschäden 5 Mio. €, Sachschäden 5 Mio. €, Vermögensschäden 500.000 € und Schlüsselschäden 100.000 €
- Erklärung, dass die geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadenereignisse derzeit schon erreicht wird (Nachweis: Bieterauskunft, Nachweis über das Bestehen der Versicherung)
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, wird das Unternehmen nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungssummen der Versicherung für die Dauer der Verträge vornehmen (Nachweis: Bieterauskunft)
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5. Angaben zu Umsätzen
- Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatz-Angaben für die gesamte Bietergemeinschaft einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitgliedes gemacht werden.
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Technische Hausmeisterdienstleistungen), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Nachweis: Bieterauskunft)
Erklärungen des Vordruckes "Bieterauskunft" zu:
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6. Erklärung über die Leistungserbringung (Nachweis: Bieterauskunft)
- Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
- Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
- Erklärung, dass der vorgesehene technische Hausmeister
-- mindestens über einen Abschluss nach mindestens 2-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 3) der Fachrichtung Elektrotechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung eines versorgungstechnischen Gewerks verfügt; eine gleichwertige Fachrichtung ist zu benennen;
-- den Nachweis der Qualifikation auf Verlangen der Vergabestelle (nach Angebotsfrist und vor Zuschlagserteilung) einreicht;
-- über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position verfügt;
-- einen Projektlebenslauf über 3 Jahre Berufserfahrung im vergleichbaren Aufgaben- und Verantwortungsbereich wird auf Verlangen der Vergabestelle vorlegt;
-- über einen Nachweis des Erwerbs der Fachkunde gemäß DGUV Vorschrift 4 sowie nach DIN VDE 0105-100 verfügt bzw. diese Berechtigung bei Zuschlagserteilung bis zum Leistungsbeginn einholt und der AG vorlegt;
-- im Besitz eines Nachweises als Fachkraft für Feststellanlagen ist bzw. diese Berechtigung bei Zuschlagserteilung bis zum Leistungsbeginn einholt und der AG vorlegt;
-- im Besitz eines schriftlichen Nachweises zur Ausbildung als Brandschutzhelfer ist bzw. diese Berechtigung bei Zuschlagserteilung bis zum Leistungsbeginn einholt und der AG vorlegt;
-- beauftragte Person f. Aufzugsanlagen gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugswärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung ist bzw. diese Berechtigung bei Zuschlagserteilung bis zum Leistungsbeginn einholt und der AG vorlegt;
- Erklärung, dass das Unternehmen über Personal verfügt, dass die Schaltberechtigung an elektrotechnischen Anlagen bis 36 kV besitzt bzw. Erklärung, dass bei Zuschlagserteilung bis zum Leistungsbeginn entsprechendes Personal zu Verfügung steht und der Nachweis hierzu der AG vorgelegt wird.
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7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen (Nachweis: Bieterauskunft)
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistung täig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
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8. Angaben zu Referenzen (Nachweis: Bieterauskunft)
- Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenz-Angaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
- Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart technische Hausmeisterdienstleistungen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
- Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, Leistungszeitraum, Leistungsart, Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, Auftragswert in € netto, Name des Empfängers der Leistung, dem die Leistung unmittelbar zugute kommt, und Ansprechperson mit Telefonnummer
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9. Angaben bei Bietergemeinschaft (Nachweis: Bieterauskunft)
- Erklärung, ob es beabsichtigt ist, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben; Bezeichnung des Loses; Benennung des Mitgliedes der Bietergemeinschaft, Bezeichnung des Teilbereiches, Umfang
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10. Angaben zu Unterauftragnehmerleistungen (Nachweis: Bieterauskunft)
- Erklärung, ob der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist; Benennung des Loses; Beschreibung des Leistungsbereiches; Umfang
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11. Eignungsleihe (Nachweis: Bieterauskunft)
- Erklärung, ob eine Eignungsleihe vorgenommen wird; Bezeichnung des Aspekte
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Erreicht die umfangreichste der drei genannten Referenzen nicht 75% des ausgeschriebenen Leistungsvolumens oder erreicht mindestens eine der beiden weiteren Referenzen nicht 50% des ausgeschriebenen Volumens, wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit näher zu erläutern.
Voraussetzung für die Ausführung der Leistung sind folgende Qualifikationen und Berufserfahrung:
- Abschluss nach mindestens 2-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR, mindestens Niveau 3) der Elektrotechnik oder vergleichbare Fachrichtung versorgungstechnischen Gewerk
- mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position
- sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift
- hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen
- service-orientierte Einstellung
- Kenntnisse der MSR-/GLT-Technik
- gute Kenntnisse der Arbeitssicherheit
- Beauftragte Person f. Aufzugsanlagen (alle HT und deren Vertreter) gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugswärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung bzw. mit der Erklärung, diese unverzüglich einzuholen
- Schaltberechtigung für MS-Schaltanlagen (nur Elektrotechniker)
- Fachkraft für Feststellanlagen
- Nachweis der Befähigung als Brandschutzhelfer
Es dürfen nur Mitarbeiter eingesetzt werden, die für die beauftragten Leistungen qualifiziert sind und die erforderlichen Erfahrungen und Eignung besitzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Leistungsverzeichnis (LV) müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im LV führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
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Zuschlagskriterien sind 1. die im Leistungsverzeichnis in Kapitel 1 (LV-Positionen 1.1 und 1.2) angegebene (Netto-)Summe abzgl. eines ggf. gewährten Preisnachlasses und 2. das schriftliche eigene Konzept zur Leistungserbringung, mit der Gewichtung 70% Angebotspreis, 30% Konzept.
Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (der Summe aus erreichter Punktzahl aus Angebotspreis - max. 70 Punkte - und aus der Konzeptbewertung - max. 30 Punkte).
1. Punktzahl Wertungskriterium Preis Angebot XY = Preis niedrigstes Angebot x 70 Pkt. / Preis Angebot XY
2. Punktzahl Wertungskriterium schriftliches Konzept wird wie folgt ermittelt:
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Das Konzept ist mithilfe vorgegebener Aussagepunkte zu erläutern, diese sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Es sind entsprechend maximal 30 Punkte erreichbar.
Die Bewertung erfolgt im Wege der Punktevergabe von 0 Punkten (ungenügend) bis 10 Punkten (sehr gut). Die für das Konzept vergebene Punktzahl wird mit dem Prozentsatz 30 in Punkten multipliziert und durch 10 dividiert.
Das schriftliche Konzept ist auf maximal 2 DIN A4 Seiten (ohne Deckblatt/Inhaltsverzeichnis) zu erläutern (Schriftart Arial, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5). Übersteigt die Seitenzahl des eingereichten Konzeptes die geforderten 2 Seiten, fließen diese nicht mehr in die Bewertung ein.
Weitere Details sind der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
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Bei Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Referenzen müssen alle geforderten Angaben enthalten.
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Ortsbesichtigungen sind dringend empfohlen und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungen können im Zeitraum vom 15.02.2022 bis 23.02.2022 durchgeführt werden. Besichtigungstermine sind bis spätestens zum 11.02.2022, 14 Uhr für maximal zwei Personene über den E-Mail-Kontakt: [gelöscht] zu vereinbaren. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert. Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und zu Grundlagen der Angebotskalkulation vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden.
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Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftsdatei einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungs-verhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen.
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Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 28.02.2022, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Nach den Nutzungsbedingungen der e-Vergabe-Plattform muss der Bieter, der ein Angebot abgibt, mit der korrekten Bezeichnung seines Unternehmens registriert sein.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB
zu beachten:
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland